A-ROSA ALVA: Der schönste Weg von Porto nach Porto
Porto - Régua - Pinhao - Vega Terrón - Barca d'Alva - Pocinho - Pinhao - Bitetos - Cais da Lixa - Porto
- Premium alles inklusive!
- sz-Reisebegleitung (ab 15 TN)
- Wunderschönes Dourotal
Porto - Régua - Pinhao - Vega Terrón - Barca d'Alva - Pocinho - Pinhao - Bitetos - Cais da Lixa - Porto
- Premium alles inklusive!
- sz-Reisebegleitung (ab 15 TN)
- Wunderschönes Dourotal
Ja, es gibt schnellere Wege von Porto nach Porto. Aber ganz bestimmt keine schöneren. Denn auf unserer Kreuzfahrt genießen Sie nicht nur den exklusiven Komfort der A-ROSA ALVA mit SPA, Sonnendeck, Pools, Bars und Restaurants. Aus Ihren Panoramafenstern genießen Sie die traumhafte, vorbeiziehende Landschaft des Dourotals von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang.
Ein paar Mal sollten Sie Ihren Blick aber abwenden, denn sonst verpassen Sie das pittoreske Schloss Mateus in Vila Real, den schönsten Platz Spaniens – die Plaza Mayor in Salamanca oder die zum Santuário de Nossa Senhora dos Remédios führende Himmelstreppe von Lamego – einem der wichtigsten Pilgerorte Portugals. Und natürlich haben Sie Gelegenheit, das wunderschöne Porto und seinen Wein in aller Ruhe kennenzulernen.
Programm
Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
---|---|---|---|---|
1. Tag: | Porto | Einschiffung | ||
2. Tag: | Porto | 07:00 | UNESCO-Weltkulturerbe | |
Régua | 13:00 | 14:00 | Größte Stadt am Flussufer des Douro | |
Pinhão | 17:00 | Portwein-Anbaugebiete und Quintas | ||
3. Tag: | Pinhão | 13:00 | ||
Vega Terron | 19:00 | Mündung des Agueda in den Douro | ||
4. Tag: | Vega Terron | 12:00 | Universitätsstadt und UNESCO-Weltkulturerbe Salamanca | |
Barca d'Alva | 12:30 | Parque Natural do Douro, Ausflüge zum Castelo Rodrigo und nach Salamanca | ||
5. Tag: | Barca d'Alva | 12:30 | Castelo Rodrigo | |
Pinhão | 18:30 | |||
6. Tag: | Pinhão | 07:00 | ||
Régua | 09:00 | 14:00 | ||
Bitetos | 18:30 | |||
7. Tag: | Bitetos | 07:00 | ||
Cais da Lixa | 08:30 | 09:00 | ||
Porto | 10:30 | |||
8. Tag: | Porto | Ausschiffung |
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Beförderung
- Haustürtransfer zum/vom Schiff in ausgewählten Regionen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaftnach Porto und zurück (Umsteigeverbindung) in der Economy Class
- Transfer Flughafen - Hafen - Flughafen
- Einschiffung in Porto
- Ausschiffung in Porto
Beförderung
- sz-Reisebegleitung
Kabine & Verpflegung
- 7 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
- Premium alles inklusive: VollpensionPlus mit hochwertigen Büfetts und serviertem Hauptgang am Abend, ganztags hochwertige Getränke: Tee, Kaffee und Kaffeespezialitäten, Softdrinks, Biere sowie Sekt und eine Auswahl an Weinen, Cocktails und Longdrinks
- Willkommensdrink
Zusätzlich inklusive
- Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
- Nutzung der Bordeinrichtungen
- 15% Ermäßigung auf Anwendungen im SPA-ROSA
- Bademantel auf der Kabine
- Teilnahme an Bordveranstaltungen
- Kostenfreies WLAN an Bord
- Ein- und Ausschiffungsgebühren
- Aktuelle Steuern & Sicherheitsgebühren
- Informationsmaterial zur Reise
- Deutsch sprech. Bordreiseleitung
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A-ROSA ALVA
Nicht nur in den bunten Städten Portugals gibt es viel zu sehen, auch auf dem Flussweg dorthin.
Und auf der A-ROSA ALVA haben Sie unzählige Möglichkeiten, um die malerischen Ausblicke zu erleben, zum Beispiel auf dem Sonnendeck mit den einladenden Sitz- und Liegemöglichkeiten oder in unserer Lounge bei einem Aperitif oder Digestif, bevor Sie im Marktrestaurant Büfetts und Live-Cooking genießen. Zum Entspannen können Sie sich an den Pool oder ins SPA-ROSA begeben. Und sogar direkt von Ihrem Bett aus bieten sich Ihnen traumhafte Ausblicke: In den Kabinen mit Panoramafenstern findet Sightseeing nämlich schon vor dem Frühstück statt.
An Bord
- Bordsprache: deutsch
- Zahlungsmittel: EURO, akzeptierte Kreditkarten: MasterCard, VISA, American Express
- WLAN: an Bord inklusive (Einschränkungen möglich); an die Rezeption wenden
- Rauchen: auf den Außendecks gestattet; im gesamten Innenbereich und in den Kabinen nicht gestattet
- Kleidung: an Bord und bei Landausflügen bequem und leger; für Restaurants an Bord legere Kleidung (smart casual)
- Barrierefreiheit: Das Schiff verfügt über einen Aufzug zwischen Deck 1 und Deck 3,
das Sonnendeck ist jedoch nur über Treppen erreichbar, wodurch sich Einschränkungen ergeben können. - Restaurant: Marktrestaurant
- Aktivitäten: weitläufiges Sonnendeck mit ausreichend Liegen und Sonnenschirmen, beheizbarer Außenpool und Außendusche; Minigolf; Tanzfläche; Loungebar; Panoramalounge mit Außenbereich
- SPA-ROSA: große Auswahl am Beauty- und Bodytreatments mit hochwertigen Produkten von BABOR; professionell ausgebildetes Spa- und Beautyteam; Sauna; Ruheraum; Fitnessraum mit modernen Kardiogeräten: Crosstrainer und Ergometer und Laufband
- Trinkgelder: am Ende der Reise eine Trinkgeld-Box an der Rezeption; jederzeit individuell an Mitarbeiter geben; über das Bordkonto
Kabinen
- Anzahl Kabinen: 63 Außenkabinen
- Verschiedene Kategorien: 4
- Decks: 4
- Ausstattung Bad: Dusche/WC; Haartrockner; Saunatuch
- Klimaanlage: ja
- TV: ja
Technische Daten
- Baujahr: 2019
- Flagge: Portugal
- Länge/Breite: 79,8 m / 11,4 m
- Max. Passagierzahl: 126
Anmerkung
Die Fenster können nur in den Kategorien 2-Bett-Außenkabine C und D mit absenkbarem Panoramafenster sowie in den
Balkonsuiten geöffnet werden.
Bitte beachten Sie die von A-ROSA festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 110 Personen.
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Zielland
Portugal
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Lissabon |
National- und Amtssprache: | Portugiesisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +351 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +/- 0 MEZ UTC +1 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Portugiesische Küche ist einfach und deftig
- Die portugiesische Küche ist trotz der geringen Größe des Landes sehr vielfältig
- Die Gerichte in Portugal unterscheiden sich je nach Region
- Die traditionelle Küche basiert auf einer großen Vielfalt an Fisch- und Meeresfrüchten, Fleisch, Gemüse, Reis und Kartoffeln
Landestypische Gerichte
- Bacalhau → gilt als Nationalgericht, ein gesalzener und getrockneter Trockenfisch
- Caldo Verde → eine grüne Brühe, wird gerne im Norden gegessen und enthält Kartoffeln, Zwiebeln, Churiço-Wurst und fein geschnittene Blätter einer Kohlsorte
- Gazpacho → eine kalte Suppe aus Tomaten, Gurken und anderen Gemüsesorten
- Feijoada → ein Bohneneintopf mit Fleisch
- Carne de porco com amêijoas → Schweinefleisch mit Venusmuscheln
- Bolinhos de bacalhau → frittierte kleine Bällchen aus Kartoffeln und Bacalhau
- Pastéis de nata → Törtchen aus Blätterteig, die mit einer Creme aus Eigelb, Zucker und Sahne gefüllt werden
Getränke
- Wein → gehört in Portugal zur allgemeinen Esskultur
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und die touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Eisenbahnen, Busverbindungen und weiterer öffentlicher Nah- und Fernverkehr stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger in den ersten 2 Jahren: 0,2)
- Mehrere Autobahnen sind mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Sommersonnenwende wird in Porto beim São João Fest (23.-24. Juni) in der ganzen Altstadt gefeiert. Ein wichtiges Utensil ist der bunte Plastikhammer. Portugiesen hauen sich damit gegenseitig auf den Kopf (bevorzugt wird das andere Geschlecht). Das Ritual soll Glück bringen. Früher wurde dies mit Lauchstangen durchgeführt.
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | Nach eigenem Ermessen |
Taxi: | Aufrunden, max. 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
- In ländlichen Regionen kann es zu längeren Anfahrtszeiten kommen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Pfefferspray fällt unter das Waffengesetz und ist verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Portugal
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Lissabon |
National- und Amtssprache: | Portugiesisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +351 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +/- 0 MEZ UTC +1 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Portugiesische Küche ist einfach und deftig
- Die portugiesische Küche ist trotz der geringen Größe des Landes sehr vielfältig
- Die Gerichte in Portugal unterscheiden sich je nach Region
- Die traditionelle Küche basiert auf einer großen Vielfalt an Fisch- und Meeresfrüchten, Fleisch, Gemüse, Reis und Kartoffeln
Landestypische Gerichte
- Bacalhau → gilt als Nationalgericht, ein gesalzener und getrockneter Trockenfisch
- Caldo Verde → eine grüne Brühe, wird gerne im Norden gegessen und enthält Kartoffeln, Zwiebeln, Churiço-Wurst und fein geschnittene Blätter einer Kohlsorte
- Gazpacho → eine kalte Suppe aus Tomaten, Gurken und anderen Gemüsesorten
- Feijoada → ein Bohneneintopf mit Fleisch
- Carne de porco com amêijoas → Schweinefleisch mit Venusmuscheln
- Bolinhos de bacalhau → frittierte kleine Bällchen aus Kartoffeln und Bacalhau
- Pastéis de nata → Törtchen aus Blätterteig, die mit einer Creme aus Eigelb, Zucker und Sahne gefüllt werden
Getränke
- Wein → gehört in Portugal zur allgemeinen Esskultur
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und die touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Eisenbahnen, Busverbindungen und weiterer öffentlicher Nah- und Fernverkehr stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger in den ersten 2 Jahren: 0,2)
- Mehrere Autobahnen sind mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Sommersonnenwende wird in Porto beim São João Fest (23.-24. Juni) in der ganzen Altstadt gefeiert. Ein wichtiges Utensil ist der bunte Plastikhammer. Portugiesen hauen sich damit gegenseitig auf den Kopf (bevorzugt wird das andere Geschlecht). Das Ritual soll Glück bringen. Früher wurde dies mit Lauchstangen durchgeführt.
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | Nach eigenem Ermessen |
Taxi: | Aufrunden, max. 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
- In ländlichen Regionen kann es zu längeren Anfahrtszeiten kommen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Pfefferspray fällt unter das Waffengesetz und ist verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Spanien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Madrid |
National- und Amtssprache: | Spanisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +34 |
Polizei: | 091 |
Notarzt: | 061 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ Kanarische Inseln: UTC +/- 0 MEZ UTC +1 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ L |
Essen
- Die spanische Küche besteht aus einer großen Vielfalt an regionalen Gerichten und Besonderheiten
- Fisch und Meeresfrüchte spielen eine wichtige Rolle
- Grundzutaten: Olivenöl, Hülsenfrüchte, Reis, frisches Gemüse und Obst
Landestypische Gerichte
- Tapas - kleine spanische Snacks
- Tortilla - ein spanisches Omelett aus Eiern mit Kartoffeln und Zwiebeln
- Paella → Nationalgericht, Reisgericht aus der Pfanne
- Gazpacho → kalte Suppe aus ungekochtem Gemüse
- Pulpo a feira → ein typisches Rezept aus Galizien
- Churros → man isst sie zum Frühstück oder als Snack am Nachmittag
Getränke
- Rioja → Spaniens bekanntester Rotwein
- Sangría → ein aromatisiertes Wein-Mischgetränk
- Cava → ist ein Schaumwein und eine der bekanntesten Spezialitäten in Katalonien
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Fährverkehr zu den Inseln steht zur Verfügung
- Öffentlicher Nah- und Fernverkehr ist verfügbar
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (für Fahranfänger: 0,3)
- Auf fast allen Autobahnen (AP=Autopista) und vielen Schnellstraßen ist eine Mautgebühr fällig. Diese kann bar oder per Kreditkarte bezahlt werden
- In Madrid und Barcelona gibt es Umweltzonen mit temporären und wetterabhängigen Fahrverboten
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Wer jemanden niesen hört, sagt “Jesus”, damit wünscht man dem Niesenden, von Gott vor Krankheiten geschützt zu werden
- Während der Nachmittagshitze zwischen 13:30-16:30 Uhr wird fast überall “Siesta” gehalten. In der Regel sind die Geschäfte dann geschlossen. Abends bleibt dafür mehr Zeit, da das Abendessen in Spanien erst spät beginnt
- Einwohner reden gerne laut und durcheinander, sich über dem Lärm zu beschweren, ist unangebracht
- Getrenntes Bezahlen ist in Spanien nicht verbreitet und nicht gerne gesehen
- Sowohl in Restaurants als auch auf Märkten gibt es keine Selbstbedienung. In Restaurants erfolgt die Tischzuweisung meist durch das Personal
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | üblich, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung in Spanien ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- In einigen Städten ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten, bitte informieren Sie sich vor Ort
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
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Länder-Information» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
Ausführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Landausflüge:
Nach Abschluss der Gruppe, spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie von uns Ihre A-ROSA-Vorgangsnummer. MIt dieser können Sie vorab Landausflüge buchen und Ihr Bordmanifest hinterlegen.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Kreuzfahrten mit A-ROSA
Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter A-ROSA zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von A-ROSA.
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