Alpenkreuzer: die Schweiz in tollen Zügen
Sonderfahrt mit dem Nostalgiezug Alpine Classic Pullmann Express
- Fahrt mit dem Alpine Classic Pullmann Express
- Besichtigung Landwasserviadukt
- Besuch Bahnmuseum Albula in Bergün/Bravuogn
Sonderfahrt mit dem Nostalgiezug Alpine Classic Pullmann Express
- Fahrt mit dem Alpine Classic Pullmann Express
- Besichtigung Landwasserviadukt
- Besuch Bahnmuseum Albula in Bergün/Bravuogn
Man kann über die Alpen radeln, auf ihre Gipfel klettern, sie durchwandern oder mit Elefanten überqueren. Die spektakulärste Art, die Schweizer Bergwelt zu erleben, sind aber unbestritten die Fahrten mit dem Zug über die schönsten Panoramarouten, die hier durch Tunnel und über Viadukte, auf steilen Zahnradstrecken und durch sanftes Vorland begeistern lassen.
Jede einzelne Fahrt ist ein „Wow-Moment“ - und auf dieser Reise haben wir die schönsten davon zu einer wundervollen Woche auf dem Schienenstrang komponiert, die Naturliebhaber und Eisenbahnfreunde gleichermaßen begeistern wird.
Vier spektakuläre Bahnfahrten stehen auf dem Programm, für die man auch jeweils einzeln die Koffer packen würde. So erleben Sie 20er Jahre Bahnromantik im eigens für uns gecharterten Alpine Classic Pullman Express auf Strecken des legendären Glacier Express. In der steilsten Zahnradbahn der Welt erklimmen wir den Pilatusgipfel und mit dem Voralpen Express gleiten wir durch idyllische, sanftgrüne Landschaften. Unsere ständigen Begleiter: die atemberaubend schöne Natur der Alpen und natürlich ihre idyllischen Orte und mondänen Städte. So machen wir Halt in St. Gallen und Luzern und besuchen in Bergün das einzigartige Bahnmuseum Albula.
Ein weiteres Highlight Ihrer Reise gleitet auf Wasser statt auf Schienen - aber steht den historischen Bahnen in puncto Nostalgie in nichts nach. Ein Schiff kreuzt mit Ihnen vor Bilderbuchpanorama über den Vierwaldstättersee und lässt Sie die majestätische Schönheit der Alpen aus einer neuen Perspektive erleben. Das Zusammenspiel von See, Bergen und Eisenbahn macht diese Reise zu einem unvergesslichen Erlebnis.
Programm
1. Tag: Anreise
Ihre Reise in die Schweiz führt Sie zuerst in die Ostschweiz nach St. Gallen. Nach der Ankunft beziehen Sie Ihr Zimmer im Hotel. Anschließend werden Sie gemeinsam mit der Reisegruppe das Abendessen im Hotelrestaurant genießen.
2. Tag: St. Gallen - Voralpen Express - Luzern
Nach dem Frühstück werden Sie von Ihrer örtlichen Reiseleitung in Empfang genommen. Gemeinsam werden Sie zu einem Stadtrundgang in St. Gallen aufbrechen.
Die charmante Stadt in der Ostschweiz, gelegen zwischen dem Bodensee und dem Appenzellerland, zeichnet sich durch eine malerische, autofreie Altstadt aus. Besonders charakteristisch sind die kunstvoll bemalten Erker. Der historische Stiftsbezirk beheimatet die prächtige Kathedrale und die eindrucksvolle Stiftsbibliothek, welche als UNESCO-Weltkulturerbe ausgezeichnet sind.
Nachdem Sie die Stadt erkundet haben, bietet sich Ihnen die Gelegenheit, die Stiftsbibliothek genauer zu erkunden. Diese zählt zweifellos zu den ältesten und beeindruckendsten Bibliotheken weltweit. Der heutige Bibliotheksraum wurde zwischen 1758 und 1767 unter der fachkundigen Leitung des Baumeisters Peter Thumb aus dem Bregenzerwald geschaffen. Die außergewöhnliche Sammlung mittelalterlicher Handschriften wird hier präsentiert und die Stiftsbibliothek wurde im Jahr 1983 von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt.
Am Nachmittag besteigen Sie den Voralpen-Express und unternehmen eine Fahrt in Richtung Luzern. Während dieser Fahrt werden Sie den reizvollen Charme der Voralpen erleben mit malerischen Felsen, welche sich hinter sanft geschwungenen Hügeln erheben. Die lieblichen Landschaften des Appenzellerlandes und des Toggenburgs werden Sie verzaubern. Auf dem Weg nach Luzern überqueren Sie den Zürichsee und passieren das größte Hochmoor der Schweiz.
Am Bahnhof in Luzern werden Sie von Ihrem Reisebus abgeholt und zum Hotel nach Sarnen gebracht. Gemeinsam nehmen Sie das Abendessen im Hotel ein.
3. Tag: Luzern – Bergausflug Pilatus
Am heutigen Tag haben Sie die Gelegenheit, Luzern bei einer Stadtführung mit einer örtlichen Reiseleitung kennen zu lernen. Bei einem Spaziergang wird Sie das Wahrzeichen von Luzern, die Kapellbrücke mit dem Wasserturm beeindrucken. In der malerischen Altstadt gibt es viele gut erhaltene historische Gebäude und Marktplätze.
Nach dem interessanten Rundgang erklimmen Sie das markante Wahrzeichen der Zentralschweiz, den Pilatus. Bei diesem beeindruckenden Ausflug fahren Sie mit der steilsten Zahnradbahn der Welt von Alpnachstad auf den Pilatus-Gipfel. Im 19. Jahrhundert hatte der visionäre Ingenieur Eduard Locher die gewagte Vorstellung, eine Bahnstrecke auf den Pilatus zu errichten, was von vielen damals für verrückt gehalten wurde. Dennoch wurde im Jahr 1889 die beeindruckende 4.618 Meter lange Bahnstrecke eröffnet, die bis heute den Rekord für die steilste Zahnradbahn der Welt mit einer Steigung von 48 % hält. Erleben Sie eine unvergessliche Reise durch malerische Wiesen und majestätische Felsen. Von der Spitze aus eröffnen sich schließlich atemberaubende Panoramablicke auf den Vierwaldstättersee und die faszinierende Berglandschaft der Zentralschweiz.
Der Pilatus ist seit jeher von geheimnisvollen Legenden und Mythen umgeben. Im Mittelalter wurde erzählt, dass hier ein heiliger Drache lebte. Und sogar die rastlose Seele des römischen Feldherrn Pontius Pilatus soll angeblich im ehemaligen Pilatus-See verweilen. Auf dem Rückweg schweben Sie per Seilbahn hinab bis nach Kriens.
Anschließend fahren Sie zurück zum Hotel.
4. Tag: Vierwaldstättersee – Exklusivfahrt mit dem Alpine Classic Pullmann Express - Davos
Der Tag beginnt mit einer Schifffahrt von Luzern zur Südspitze des Vierwaldstättersees in Flüelen.
Genießen Sie das malerische Panorama mit dem markanten Felsen am Bürgenstock und den beeindruckenden Villen entlang des Ufers. Während der Fahrt haben Sie die Möglichkeit, am historisch bedeutsamen Ort der Schweiz, dem Rütli, vorbeizufahren. Sie passieren die Schauplätze des eindrucksvollen Dramas "Wilhelm Tell" von Friedrich Schiller, bevor Sie mit dem Bus in die Gotthardregion weiterreisen. Die Route führt Sie durch die raue Schöllenenschlucht entlang des Flusses Reuss nach Andermatt.
Hier erwartet Sie bereits der Extrazug, der Alpine Classic Pullman Express, mit dem Ziel, die höchstgelegene Alpenstadt Europas, Davos, zu erreichen. Die Strecke führt östlich über den 2.044 Meter hohen Oberalppass in das Ursprungsgebiet des Rheins, vorbei am Kloster Disentis in die Region Surselva. Weiter geht es durch die berühmte Rheinschlucht, oft als der Grand Canyon der Schweiz bezeichnet, und über die Albula-Bahnstrecke, die das Landwasserviadukt auf der UNESCO-Welterbestrecke der Rhätischen Bahn einschließt.
Die Eleganz der Alpine Classic Pullman-Wagen wird nicht nur von den bequemen Sesseln, den Erkerfenstern, den filigranen Fenstertischen und dem edlen Teakholz geprägt. Es ist vielmehr das harmonische Zusammenspiel aller Details, das ein Gesamtkunstwerk schafft. Die nostalgischen Salonwagen schaffen eine stimmungsvolle Atmosphäre für ein unvergessliches Reiseerlebnis. Für Verpflegung an Bord ist gesorgt.
Nach Ankunft in Davos werden Sie im Hotel zum Abendessen erwartet.
5. Tag: Davos – Landwasserwelten – Bergün
Nach einem ausgiebigen Frühstück brechen Sie am Bahnhof in Davos zu einem besonderen Ausflug auf.
Die Erlebnisfahrt mit der Rhätischen Bahn vereint auf einzigartige Weise Nostalgie und Abenteuer und öffnet gleichzeitig die Tore zu den neuen Landwasserwelten. Diese historische Zugreise, die in den 1920er Jahren begann, startet in Davos und führt durch die atemberaubende Zügenschlucht, über den weltberühmten Wiesenerviadukt bis nach Filisur.
Von hier aus haben Sie die Gelegenheit, den imposanten Landwasserviadukt aus einer vollkommen neuen Perspektive zu erleben. Mit der Tschutschubahn erreichen Sie direkt das Landwasserviadukt, wo Sie dieses architektonische Meisterwerk bewundern können. Dieses Bauwerk zählt zu den beliebtesten Motiven für Eisenbahnfotografie weltweit.
Entlang der spektakulären Albulabahn, dem Herzstück der UNESCO-Welterbestrecke der Rhätischen Bahn, liegt das gut erhaltene Bergdorf Bergün. Dies erreichen Sie mit dem Regelzug von Filisur aus. Der Dorfkern besticht mit seinen malerischen Engadiner Häusern, die reich verziert sind mit Graffiti, Fresken und Erkern. Die Gegend beherbergt zudem eine 800 Jahre alte romanische Kirche und den Römerturm, die beide beeindruckend in ihrer Einheitlichkeit sind.
Das Bahnmuseum Albula in Bergün ist nicht nur ein Höhepunkt für Bahnenthusiasten, sondern bietet auch die Gelegenheit, mehr als ein Jahrhundert Bahngeschichte in Graubünden zu erleben, inklusive der bahnbrechenden Leistungen und der Menschen, die die Bahn maßgeblich geprägt haben, sowie der Landschaften, die durch sie geformt wurden.
6. Tag: Heimreise
Mit vielen unvergesslichen Erlebnissen und Eindrücken treten Sie nun die Heimreise an.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Alpenkreuzer: die Schweiz in tollen Zügen
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 21
- Ungefähre Gruppengröße:
- 30
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
Hotels & Verpflegung
- 1 Übernachtung im 4*-Hotel im Raum St. Gallen
- 2 Übernachtungen im 4*-Hotel im Raum Sarnen
- 2 Übernachtungen im 4*-Hotel im Raum Davos
- 5x Frühstück
- 1x Mittagessen in einem Restaurant in Bergün
- 5x Abendessen im Hotel
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Stadtführungen: Luzern und St. Gallen mit örtlicher Reiseleitung
- Bergausflug: Pilatus mit Auffahrt Alpnachstad - Pilatus Kulm - Kriens*
- Ausflug: Landwasserwelten mit örtlicher Reiseleitung
- Besichtigung: Landwasserviadukt inkl. Tschutschubahn
- Eintritte: Stiftsbibliothek St. Gallen, Bahnmuseum Albula in Bergün/Bravuogn inkl. Führung
- Schifffahrt: Vierwaldstättersee von Luzern nach Flüelen
- Bahnfahrten:
- Voralpen Express von St. Gallen nach Luzern
- Alpine Classic Pullman Express von Andermatt nach Davos
- Nostalgiezug von Davos nach Filisur*
- Bahnfahrt von Filisur nach Bergün und zurück
Zusätzlich inklusive
- Verpflegung im Alpine Classic Pullman Express mit Getränken und Imbiss
- Begleitpersonal im Alpine Classic Pullman Express
- Ortstaxe
- sz-Reiseleitung
*oder in Gegenrichtung
Zielland
Schweiz
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Bern |
National- und Amtssprache: | Deutsch, Französisch, Italienisch |
Währungscode: | CHF |
Internationale Vorwahl: | +41 |
Polizei: | 117 |
Notarzt: | 144 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ J |
Essen
- Die schweizerische Küche ist je nach Region sehr verschieden, man findet Elemente aus der deutschen, französischen und norditalienischen Küche
- Viele Gerichte basieren auf Kartoffeln, Milch, Käse und Milchprodukten
Landestypische Gerichte
- Schweizer Käse → Emmentaler, Appenzeller, Gruyère und Tête de Moine
- Bündnerfleisch → getrocknetes Rindfleisch
- Papet vaudois → Gericht aus Lauch und Kartoffeln
- Rösti → fein geschnittene und gebratene Kartoffeln
- Fondue Bourguignonne → mit verschiedenen Soßen serviertes Fleischfondue
- Züricher Geschnetzeltes → besteht aus Kalbfleisch, Kalbsnieren und Champignons mit einer Rahmsoße
- Gugelhupf → Napfkuchen, oft mit Sahnecremefüllung
Getränke
- Rivella → gilt als Nationalgetränk der Schweiz, gibt es in verschiedenen Geschmacksrichtungen, ist ein Erfrischungsgetränk mit Kohlensäure und 35% Molke
- Gassosa → eine süße, kohlensäurehaltige Zitronenlimonade
- Wein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt eine sehr gute allgemeine und touristische Infrastruktur
- Eisenbahnen, Busse, Bergbahnen und Taxis stehen zur Verfügung
- Das Straßennetz ist gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Liechtenstein
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Vaduz |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | CHF |
Internationale Vorwahl: | +423 |
Polizei: | 117 |
Notarzt: | 144 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ J |
Essen
- Die Küche Liechtensteins ist am meisten von der österreichischen und der Schweizer Küche beeinflusst
- Die traditionelle Küche ist einfach und herzhaft
Landestypische Gerichte
- Ribel → Nationalgericht, es wird gemahlener Mais in einer Pfanne mit Milch, Wasser und Salz verrührt, dazu wird Holunderpüree serviert
- Käsknöpfle → Knöpfle sind eine Nudelart, die bei diesem Gericht mit lokalem Käse und Röstzwiebeln angerichtet und mit Apfelmus als Beilage serviert werden
- Röschti → Kartoffeln, die gerieben werden und anschließend zu Röschtis weiterverarbeitet und gebraten werden
Getränke
- Weine → individuelle, fruchtbetonte Weine mit einzigartigem Charakter
- Einheimische Biere
- Traditionelle Liechtensteiner Obstbrände → aus Zwetschgen, Kirschen, Äpfeln oder Birnen
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die Infrastruktur ist in einem guten Zustand
- Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
- Ein sehr gut ausgebautes öffentliches Verkehrnetzwerk steht zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
Trinkgelder
Restaurant: | 3-5%, Servicecharge ist teilweise inkludiert, jedoch wird trotzdem Trinkgeld gegeben |
Hotel: | Keine Erwartung. Bei gutem Service nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 3-5% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Österreich
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Wien |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +43 |
Polizei: | 133 |
Notarzt: | 144 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ E |
Essen
- Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
- Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
- Bauernschmaus → Fleischplatte
- Kasspatzln → Käsespätzle
- Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen
- Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade
- Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen
- Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
- Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
- Apfel- und Topfenstrudel
- Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße
- Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur
Getränke
- Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
- Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
- Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
- Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
- Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
- Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
- Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
- Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet
Trinkgelder
Restaurant: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Hotel: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
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Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Hinweis:
Durch technische Störungen oder Defekte kann ein kurzfristiger Austausch von Schienenfahrzeugen erfolgen.
Auf Grund von Fahrplananpassungen behalten wir uns eventuelle Streckenänderungen vor.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Gut zu Fuß:
Bei dieser Reise werden u.a. längere Strecken gelaufen. Sie sollten also "gut zu Fuß" sein. Wir empfehlen Ihnen außerdem bequeme und feste Schuhe für diese Ausflüge.
Hinweis Währung in der Schweiz:
Bitte beachten Sie, dass in der Schweiz der Schweizer Franken (CHF) alleiniges Zahlungsmittel ist.
Hinweis Höhenmeter:
Bitte beachten Sie, dass diese Reise in Höhen von etwa 2.000 Metern führt. Mit zunehmender Höhe nimmt der Luftdruck und entsprechend der Sauerstoff in der Einatmungsluft ab. Daher sollten Sie sich entsprechend gesund und fit fühlen. Der gesunde Körper verfügt über ausgezeichnete Anpassungsmechanismen, doch bei Herz-, Lungen-, Kreislauf oder Blutkrankheiten sollten Sie bitte vor dem Buchen der Reise Ihren Arzt konsultieren.
Mit zunehmender Höhe sinkt auch die Umgebungstemperatur. Deshalb ist auch im Hochsommer auf warme Kleidung zu achten. Wir empfehlen gerne das „Zwiebelprinzip" (T-Shirt, Pullover, Jacke). So können Sie Ihre Kleidung jederzeit unkompliziert der Umgebungstemperatur anpassen.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.
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