Arabische Emirate: Faszination Orient
COSTA SMERALDA
- Haustürtransfer zum/vom Schiff
- Dubai, Oman, Katar & Abu Dhabi
- sz-Reisebegleitung
COSTA SMERALDA
- Haustürtransfer zum/vom Schiff
- Dubai, Oman, Katar & Abu Dhabi
- sz-Reisebegleitung
Willkommen an Bord der Costa Smeralda! Tauchen Sie ein in eine unvergessliche 8-tägige Reise, die Sie zu den atemberaubendsten Zielen des Orients führt. Beginnen Sie Ihre Reise in der faszinierenden Stadt Dubai, bekannt für futuristische Architektur, luxuriöse Einkaufszentren und eine pulsierende Atmosphäre. Von hier aus werden Sie durch die smaragdgrünen Gewässer des Persischen Golfs schippern und die geheimnisvolle Schönheit des Oman in Muscat erkunden. Entdecken Sie die traditionelle Kultur und die geschichtsträchtigen Juwelen von Doha, der Hauptstadt von Katar, bevor Sie nach Abu Dhabi gelangen, wo Sie von glitzernden Wolkenkratzern und beeindruckender moderner Architektur umgeben sind. Schließlich kehren Sie nach Dubai zurück, um die Reise mit einem spektakulären Finale zu beenden. Erleben Sie den Luxus und Komfort von Costa Smeralda, während Sie diese faszinierende Reiseroute erkunden und unvergessliche Erinnerungen sammeln. Es ist Zeit, Ihre Koffer zu packen und sich auf ein unvergessliches Abenteuer vorzubereiten!
Programm
Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
---|---|---|---|---|
1. Tag: | Dubai | Anreise und Einschiffung | ||
2. Tag: | Dubai | Dubai bei Nacht; Dubai mit Burj Khalifa | ||
3. Tag: | Dubai | 13:00 | Sehenswürdigkeiten von Dubai; Wüstensafari | |
4. Tag: | Muscat | 09:00 | 19:00 | Sehenswürdigkeiten von Muscat, Bootsfahrt auf omanischen Gewässern |
5. Tag: | Urlaub auf See | |||
6. Tag: | Doha | 07:00 | 16:00 | Sehenswürdigkeiten von Doha mit Basar |
7. Tag: | Abu Dhabi | 08:00 | 23:00 | Paläste von Abu Dhabi; Besuch der Großen Moschee |
8. Tag: | Dubai | 08:00 | Ausschiffung und Heimreise | |
Die angegebenen Landausflüge sind (wenn nicht anders angegeben) nicht im Reisepreis enthalten. |
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Arabische Emirate: Faszination Orient
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Dubai und zurück in Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfer Flughafen – Hafen – Flughafen
- Einschiffung in Dubai
- Ausschiffung in Dubai
sz-Reisen PLUS
- sz-Reisebegleitung (ab 25 Teilnehmern)
Kabine & Verpflegung
- 7 Ü in gebuchter Kabinenkategorie
- Vollpension an Bord mit zahlreichen Mahlzeiten am Tag wie Frühstück, Mittagessen, Nachmittagssnacks, Abendessen uvm.
Zusätzlich inklusive
- Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
- Trinkgelder an Bord
- Kostenlose Nutzung von Freizeiteinrichtungen und Schwimmbädern an Bord
- Teilnahme an Bordveranstaltungen
- Ein- und Ausschiffungsgebühren
COSTA SMERALDA
Die Costa Smeralda ist ein Synonym für italienischen Urlaub: sie ist unbeschwert, wie eine leichte Brise, die durch Ihr Haar weht, während sie auf das Meer blicken. Jeden Abend erwarten Sie neue Shows und Unterhaltungsprogramme, ein Aquapark auf dem höchsten Deck des Schiffes, ein hochmodernes Spa, ein Fitnessstudio und vieles mehr. Die Kabinen der Costa Smeralda sind elegant gestaltet und bieten erstklassigen Komfort. Von gemütlichen Innenkabinen bis hin zu geräumigen Balkonkabinen und luxuriösen Suiten - Sie werden den perfekten Rückzugsort finden. Jede Kabine ist mit modernen Annehmlichkeiten wie einem Flachbildfernseher, einem eigenen Badezimmer und einer komfortablen Sitzecke ausgestattet, damit Sie sich wie zu Hause fühlen können. Und nicht nur das: Die Costa Smeralda ist ein Vorreiter in der Kreuzfahrtindustrie. Sie ist ein Sinnbild für verantwortungsvolle Innovation für eine zunehmend nachhaltige Art zu reisen.
Zielland
Vereinigte Arabische Emirate
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Abu Dhabi |
National- und Amtssprache: | Arabisch |
Währungscode: | AED |
Internationale Vorwahl: | +971 |
Polizei: | 911 |
Notarzt: | 998 |
Zeitverschiebung: | UTC +4 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ D, Typ G |
Essen
- Typische Gewürze: Safran, Kardamom, Kurkuma, Zimt, Koriander
- Typische Lebensmittel: Nüsse, Pinienkerne, Reis, Fleisch, Kichererbsen, Fenchel und Kürbis
- Während des Fastenmonats ist es per Gesetz verboten, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen
Landestypische Gerichte
- Kabsa → gewürzter Reis und Fleisch, oft mit Nüssen oder Rosinen
- Mezze → sauer eingelegtes Gemüse
- Fladenbrot, Ziegenkäse und Oliven
- Taboulé → Bulgur Weizen mit Petersilie und Minze
- Ghuzi → gebratenes Lamm auf Reis mit Nüssen
- Couscous
- Bulgur
- Datteln
Getränke
- Alle Emirate, mit Ausnahme von Shariah, gestatten nicht-muslimischen Ausländern den Konsum von Alkohol in bestimmten Bereichen
- Es ist illegal, Alkohol auf öffentlichen Plätzen oder Straßen zu trinken oder für Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate zu kaufen
- Tee
- Kaffee
- Fruchtsäfte
- Ayran → Joghurtgetränk
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Busse und Taxis stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Die Luft- und Seegrenze zu Katar ist seit Abbruch der diplomatischen Beziehungen geschlossen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Abu Dhabi nimmt der Gast das leere Glas oder die Tasse und wackelt damit leicht hin und her, wenn er nichts mehr trinken will
- Auf der Straße sollte die Kleidung Knie und Schultern bedecken
Trinkgelder
Restaurant: | Häufig sind Trinkgelder in Höhe von 16% schon enthalten, ansonsten sind 10-15% üblich, wenn man mit dem Service zufrieden war |
Hotel: | Keine Erwartungshaltung zu Trinkgeld, wird aber häufig gegeben nach individuellem Empfinden |
Taxi: | Keine Erwartungshaltung zu Trinkgeld, wird aber häufig gegeben nach individuellem Empfinden. Häufig Aufrunden oder 5-10 AED |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten
- Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrollen durch die
VAE-Behörde unterliegen, kann über folgenden Link eine Einfuhr-Erlaubnis beantragt werden: https://www.mohap.gov.ae/en/services/Pages/361.aspx
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Öffentliche Sympathiebekundungen gegenüber Katar, auch in den sozialen Medien, sind strafbar
- Das Fotografieren von militärischen Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpalästen, öffentlichen Gebäuden, Botschaftsgebäuden, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken ist verboten
- Die Verbreitung, Veröffentlichung von Fotos, Informationen und Kommentaren ohne Einverständnis der betroffenen Personen ist strafbar
- Der Konsum von Alkohol und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind verboten. Im Emirat Shariah herrscht ein totales Alkoholverbot
- Das Strafrecht bezieht sich auf islamische Moralvorstellungen. Demnach sind außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit strafbar
- Äußerungen zu Religionsfragen, die als Beleidigung gelten, werden strafrechtlich verfolgt
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Oman
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Maskat |
National- und Amtssprache: | Arabisch |
Währungscode: | OMR |
Internationale Vorwahl: | +968 |
Polizei: | 9999 |
Notarzt: | 9999 |
Zeitverschiebung: | UTC +4 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ G |
Essen
- Die Küche des Omans ist sehr einfach, gewinnt aber durch die verschiedenen Gewürze und Marinaden einen besonderen Reiz
- Die Küche ist vorwiegend arabisch geprägt
Landestypische Gerichte:
- Schuwa → Fleisch, das bis zu zwei Tage in Erdöfen langsam mit Kräutern und Gewürzen gegart wird
- Maqbous → Reis mit Safran gewürzt und mit scharf gewürztem Fleisch serviert
- Arisa → Reisgericht mit Lamm
- Halwa → Gelatineartige Masse aus braunem Zucker, Eiern, Honig und Gewürzen
- Maqdeed → getrocknetes Fleisch
- Muqalab → Gericht aus Innereien mit gestoßenen Gewürzen
- Mishkak → Fleischspieße über Holzkohle gegrillt
- Lokemat → Frittierte Bällchen aus Mehl und Hefe mit Kardamom gewürzt und in einem süßen Limonen-Kardamom-Sirup serviert
Getränke
- In den meisten Hotelbars werden alkoholische Getränke angeboten
- Um Alkohol flaschenweise zu erwerben, benötigt man eine Alkoholkonzession
- Alkohol kann während des Ramadans nicht gekauft werden
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
- Mietwagen und Taxen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- In der Öffentlichkeit sollten keine Shorts getragen werden
Trinkgelder
Restaurant: | 15% |
Hotel: | Gepäckservice: kleines Trinkgeld Zimmerservice. kleines Trinkgeld |
Taxi: | wird nicht erwartet |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist befriedigend, jedoch entspricht diese in ländlichen Gebieten nicht europäischen Standards
Nicht erlaubte Medikamente:
- Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten
- Die Einfuhr von Schmerzmitteln und halluzinogenen Medikamente benötigt ein mehrsprachiges Attest, ansonsten ist die Einfuhr strafbar
- Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten sowie Personen in Kultstätten ist verboten
- Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen muss vorher genehmigt werden
- Die Nutzung von VPN Netzwerken kann zur Strafverfolgung führen
- Die Ausfuhr von Kulturgütern ist strafbar
- Bei Autounfällen mit Personenschäden kommt es zum Einbehalt des Reisepasses
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Videokasetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Landausflüge:
Nach Abschluss der Gruppe, spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie von uns Ihre Costa-Vorgangsnummer. MIt dieser können Sie vorab Landausflüge buchen und Ihr Bordmanifest hinterlegen.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Durchführungsgarantie bei Kreuzfahrten:
Die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für diese Reise bezieht sich ausschließlich auf den Transfer. Die Durchführung der reinen Kreuzfahrtstrecke ist generell gesichert. Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl den Transfer bis/ab Hafen mit einem Kleinbus durchzuführen, einen Kooperationspartner zu beauftragen oder ggf. eine Bahnan- und Abreise für Sie zu arrangieren.
Ein kostenloser Rücktritt von der Kreuzfahrt bei Nichterreichen der MTZ für den Transfer ist nicht möglich!
Einreise Vereinigte Arabische Emirate:
Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist nur noch für Besitzer eines regulären deutschen, biometrischen, elektronischen Reisepasses möglich. Dies gilt ebenso für Reisende, welche nur einen vorläufigen Reisepass besitzen. Bislang galt die Regelung, dass Reisende damit einreisen können, dafür aber ein Visum benötigen. Geschäftsreisende und Touristen dürfen laut Botschaft der Emirate in Berlin künftig nur noch mit einem gültigen biometrischen Reisepass ins Land.
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage. Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Kreuzfahrt mit Costa
Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei Costa Kreuzfahrten zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von Costa Kreuzfahrten.
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