"Die legendäre Atlantik-Passage mit dem letzten Ocean Liner Queen Mary 2"
- Haustürtransfer zum/vom Schiff
- Stadtrundfahrt Hamburg & Besichtigung Elbphilharmonie-Plaza
- Nachprogramm New York
- Zusatzprogramm an Bord mit Ihrem sz-Reisekapitän Berndt Gückel
- Haustürtransfer zum/vom Schiff
- Stadtrundfahrt Hamburg & Besichtigung Elbphilharmonie-Plaza
- Nachprogramm New York
- Zusatzprogramm an Bord mit Ihrem sz-Reisekapitän Berndt Gückel
Ganz großer Bahnhof im Hafen: Mit Böllern, Bettlaken und "God save the King!" verabschiedet Hamburg die "Königin der Meere" auf "Große Fahrt". Den Vorfahren gleich segeln wir über Southampton und den "Großen Teich" nach New York. Eine Armada festlich beflaggter Boote eskortiert den letzten Atlantik Liner elbabwärts.
Eine besondere Reise beginnt. Und wir sind an Bord! Die große weite Welt liegt vor uns und die tägliche Qual der Wahl: "Sonne, Wind und das Weite Meer" draußen an Deck oder volles Programm drinnen. Mit 180 Jahren Erfahrung beim Entertainment hält CUNARD weltweit die Spitze bei der Gästebetreuung.
Gruppenreise mit Reiseleiter? Na klar! Der Seebär kommt mit, so Asklepios es will. Mit Kapitänspatent und Insiderwissen lässt er uns Dinge erleben, die andere nur sehen. Er ist Lektor und Gesellschafter in einem. Ob Brücke, Schiff, Meerjungfrauen, Blinder Passagier, Seehunde auf Zeit und Überleben im Pub, er zeigt uns alles.
Sicher und 3800 Meter über Grund passieren Sie die TITANIC. Dazu gibt´s "Eisberg im Glas". die Passage der Freiheitsstatue verschlägt den Atem und läutet das große Finale ein: Entspannt und ganz ohne Jetlag "vergessen" wir die zertanzten Schuhe an Bord. Das schafft Platz im Koffer für´s Shopping in der Stadt, die niemals schläft. Eine Reise, die alles hat, was Frau liebt und Mann dann eben auch.
Programm
Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
---|---|---|---|---|
1. Tag: | Hamburg | 18:00 | Anreise nach Hamburg; Stadtrundfahrt mit Besuch Elbphilharmonie-Plaza (inkl.); Einschiffung | |
2. Tag: | Erholung auf See | |||
3. Tag: | Southampton | 06:00 | Sea City Museum (RMS Titanic); Stonehenge; London | |
4.-9. Tag: | Transatlantik | Die berühmte Transatlantikroute mir Ihrem sz-Reisebegleiter. | ||
10. Tag: | New York | 06:00 | Transfer zum Hotel; Stadtbesichtigung Downtown Manhattan (inkl.) | |
11. Tag: | Ganztägige Stadtrundfahrt/Stadtrundgang u.a. Rockefeller Center, Central Park, Chinatown, Times Square (inkl.) | |||
12. Tag: | Freizeit in New York | |||
13.-14. Tag: | Transfer zum Flughafen; Rückflug; Heimreise | |||
Nähere Informationen zum Leben an Bord und zu den Besichtigungen und weiteren Möglichkeiten für Freizeit in New York finden Sie unter www.sz-reisen.de |
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- "Die legendäre Atlantik-Passage mit dem letzten Ocean Liner Queen Mary 2"
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Transfer zum Schiff / vom Flughafen
- Einschiffung in Hamburg
- Ausschiffung in New York
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft von New York in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfers Hafen – Hotel – Flughafen
- Metro-Ticket für den gesamten Aufenthalt
sz-Reisen PLUS
- Stadtrundgang Hamburg & Besichtigung Elbphilharmonie Plaza
- Nachprogramm New York
- sz-Reisebegleitung (ab 25 Teilnehmern)
Kabine & Verpflegung
- 9 Ü in gebuchter Kabinenkategorie
- Vollpension an Bord mit zahlreichen Mahlzeiten am Tag wie Frühstück, Mittagessen, Nachmittagssnacks, Abendessen uvm.
- 3 Ü im 3,5* Double Tree by Hilton New York Downtown
- 3x Frühstück in New York
Ausflüge & Besichtigungen
- New York: Stadtrundfahrten/-gänge: ganztägige Stadtbesichtigung in Midtown, halbtägige Stadtführung in Downtown
Zusätzlich inklusive
- Aktuelle Steuern & Sicherheitsgebühren
- Einreisegebühren USA (ESTA) und GB (ETA)
- Kostenlose Nutzung von Freizeiteinrichtungen an Bord
- Teilnahme an Bordveranstaltungen
- Ein- und Ausschiffungsgebühren
- 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
- Örtliche Reiseleitung: 10. und 11.Tag und bei An- und Abreise in New York
QUEEN MARY 2
Willkommen an Bord der QUEEN MARY 2, einem der größten und schönsten Ocean Liner der Welt. Seit jeher verzaubert sie die Menschen rund um den Erdball. Ihr Laufsteg sind die schönsten Häfen der Welt, ihr Auftritt ist unvergleichlich majestätisch. Mit ihrer schieren Größe, ihrer klassischen Eleganz und dem dumpfen Ton ihres Nebelhorns erobert die QUEEN MARY 2 die Herzen aller Schiffsliebhaber im Sturm. Mit einer Länge von 345 Metern und einer Höhe von 72 Metern gehört QUEEN MARY 2 zu den berühmtesten Schiffen der Gegenwart. Auf 13 Decks wird den ca. 2.620 Passagieren viel Luxus von einem großen Spa-Bereich bis zu einem Bord-Planetarium geboten. Auf der QUEEN MARY 2 erwartet Sie eine beinahe grenzenlose Vielfalt an Möglichkeiten.
Genießen Sie schon jetzt ein Blick auf die Queen Mary 2!
Allgemeine Hinweise:
Kabinenausstattung:
Rund 80 Prozent der Kabinen verfügen über Meerblick und der größte Teil von ihnen sogar über einen privaten Balkon. In allen Kabinen, Suiten und Appartements erwartet Sie eine äußerst geschmackvolle Ausstattung mit exquisiten klassischen Möbeln. Verstärkt wird die einladende Atmosphäre noch von hochwertigen Kunstdrucken und Originalen sowie von stilsicher ausgesuchten dekorativen Elementen. Und diese bei Cunard traditionelle Liebe zum Detail zeigt sich auch in der technischen Ausstattung.
Standardausstattung aller Kabinen/Suiten:
Eine Flasche Sekt zur Begrüßung, Bademäntel, Slipper & Föhn, Kühlschrank & Safe, TV/Radio (keine deutschsprachigen TV-Sender), Direktwahl-Telefon, Tagesprogramm, 24-h-Kabinenservice, Abendliches Bettaufschlagen mit Betthupferl.
Schiffsausstattung: Ein Ocean Liner der Superlative:
Canyon Ranch SpaClub® (kostenpflichtig) & Fitness-Center:
Modern eingerichtetes Spa über zwei Decks mit Thalassotherapie-Pool, zahlreichen Anwendungsräumen für Massage- und Schönheitsbehandlungen, Aroma-Dampfbad, finnischer Sauna, Fitness-Center mit modernen Geräten und Gewichten. Die Nutzung des Fitness-Centers ist kostenlos, die Behandlungen im Spa sind kostenpflichtig.
Illuminations:
Kino/Auditorium mit Platz für 473 Gäste, verfügt zusätzlich über zehn Sofa-Sitze und zehn Plätze für behinderte Gäste. Das Auditorium ist in ein Planetarium für High-Tech-Vorstellungen, Astronomie-Shows und Virtual-Reality-Filme mit Platz für 150 Gäste umfunktionierbar.
Kulinarisches:
Britannia Restaurant Hauptrestaurant, das über zwei Decks 1.349 Gästen Platz bietet. Das Restaurant erstreckt sich über drei Ebenen und verfügt über eine großzügige Treppe in der Mitte. Für die Gäste einer Innen-, Außen- oder Balkonkabine ist entweder in der frühen oder in der späten Sitzung ein Tisch für das Dinner reserviert (Frühe Sitzung 18.00 Uhr/Späte Sitzung 20.30 Uhr). Wenn Sie sich für eine Club-Balkonkabine entscheiden, speisen Sie im intimen Club-Bereich des Britannia Restaurants in einer Sitzung (18.30 Uhr - 21.00 Uhr).
Bibliothek:
Als eine der größten schwimmenden Bibliotheken verfügt sie über ca. 8.000 Bücher in den verschiedensten Sprachen sowie eine Auswahl an aktuellen Zeitungen und Zeitschriften, ein Computer-Archiv, CD-ROM-Material und Hörkassetten. Integriert in die Bibliothek ist eine Buchhandlung.
G32 Nachtclub:
Disco mit 251 Sitzplätzen sowie Platz für 60 stehende und tanzende Gäste, Tanzfläche auf der unteren Ebene und einem Zwischengeschoss (Mezzanine) mit Blick auf die Tanzfläche. Darüber hinaus verfügt der Nachtclub über eine kleine Bühne für die Band, einen DJ-Pult sowie eine Video-Leinwand und zahlreiche Fernsehbildschirme über der Bar.
Des Weiteren finden Sie an Bord:
Empire Casino, Fitness-Center, Gentlemen Hosts, Golfsimulatoren, Illuminations-Planetarium & Auditorium, Kabarett & Bühnenshows, Karaokeveranstaltungen, Kino & Royal Court Theater, Konzerte & Lesungen, Mayfair Shops, Open Air Arena mit Shuffleboard, Quoits, Tischtennis, Paddle-Tennis & Basketball, Pools & Whirlpools, Promenade & Joggingpfad, Bars & Lounges
Technische Daten:
Stapellauf: März 2003, Passagiere: 2.620, Besatzung: 1.254, Länge: 345 m, Breite: 41 m, Reisegeschwindigkeit: 30 Knoten, Flagge: Großbritannien
letzte Renovierungsarbeiten: 2016
Kabinenkategorien
Grand Duplex Appartements
Q1 Achtern • obere Decks: 9 & 10
Duplex Appartements & Suiten
Q2 Vorn/Achtern • obere Decks: 9, 10
Royal Suiten
Q3 Vorn • obere Decks: 10
Penthäuser
Q4 Mittschiffs/Achtern • obere Decks: 9, 10
Queens Suiten
Q5 Mittschiffs • obere Decks: 9, 10, 11
Q6 Vorn • obere Decks: 9, 10
Q7 Mittschiffs • obere Decks: 8, 9
Princess Suiten
P1 Mittschiffs • obere Decks: 10
P2 Vorn • obere Decks: 10
Club Zweibettkabinen außen, Balkon
A1 Mittschiffs • obere Decks: 12
A2Vorn • obere Decks: 12, 13
Zweibettkabinen außen, Balkon
BB Mittschiffs • obere Decks: 11
BC Mittschiffs • obere Decks: 8, 11
BF Vorn • obere Decks: 8, 11, 12
Zweibettkabinen außen, Loggia
BU Mittschiffs • untere Decks: 4, 5, 6
BV Mittschiffs • untere Decks: 4, 5, 6
BY Achtern • untere Decks: 4, 5, 6
BZ Vorn • untere Decks: 4, 5, 6
Zweibettkabinen außen, Balkon
(sichtbehindert durch Rettungsboote)
DB Mittschiffs • obere Decks: 8
DC Mittschiffs • obere Decks: 8
DF Vorn • obere Decks: 8
Zweibettkabinen außen
EF Vorn/Achtern • untere Decks: 4, 5, 6
Zweibettkabinen innen, Atrium
HB Mittschiffs • untere Decks: 5, 6
Zweibettkabinen innen
IA Mittschiffs • obere Decks: 10
IB Mittschiffs • obere Decks: 10
IB Mittschiffs • untere Decks: 5,6
IC Mittschiffs • obere Decks: 11, 12
IC Mittschiffs • untere Decks: 4, 5, 6
IE Vorn • obere Decks: 9, 10
IE Achtern • untere Decks: 4, 5, 6
IF Vorn • obere Decks: 11, 12
IF Vorn • untere Decks: 4, 5, 6
Bordsprache:
Die offizielle Sprache an Bord der Cunard Schiffe ist Englisch, wobei einige Besatzungsmitglieder auch Deutsch sprechen. Des Weiteren kümmert sich eine deutschsprachige Hostess um die Passagiere. Tagesprogramme, Bordnachrichten und Menükarten sind ebenfalls in deutscher Sprache erhältlich. In den Bibliotheken steht darüber hinaus eine Auswahl an deutschsprachiger Lektüre zur Auswahl.
Zusatzkosten/ Nebenkosten:
Getränke, Telefongespräche, Verzehr in den Bars, Trinkgeld, persönliche Serviceleistungen an Bord, wie zum Beispiel Schönheitsbehandlungen im Spa, Wäscheservice, ärztliche Behandlungen, Reiseversicherungen.
Trinkgeld:
Auf QUEEN MARY 2 sind keine Trinkgelder im Reisepreis eingeschlossen. Um es Ihnen leicht zu machen, sich bei Ihrem Kabinen- und Restaurant-Stewards erkenntlich zu zeigen, werden folgende Trinkgelder auf Ihr Bordkonto gebucht:
Kategorie Britannia & Britannia Club: 11,50 US-Dollar pro Person/Tag
Kategorie Princess Grill und Queens Grill Suiten: 13,50 US-Dollar pro Person/Tag
Kleidung:
Die Atmosphäre an Bord der Cunard Schiffe ist im Allgemeinen elegant und doch entspannt. Kurze Hosen oder Badebekleidung sind in den Hauptrestaurants an Bord zu keiner Zeit erwünscht. Legere Kleidung (außer kurze Shorts) ist jedoch tagsüber im Kings Court Restaurant der QUEEN MARY 2 willkommen. Badebekleidung und -mäntel, kurze Shorts und Fitnesskleidung sollte lediglich in den Poolbereichen, bei Spiel und Spaß an Deck und im Fitness- und Spa-Bereich getragen werden. Die Gäste werden gebeten, sich etwas Angemessenes überzuziehen und Schuhe zu tragen, wenn sie in Bade-/Fitnessbekleidung die öffentlichen Räume betreten möchten.
Höhepunkte der Kreuzfahrten mit Cunard sind die glanzvollen Abendveranstaltungen an Bord. Um die besonders elegante Atmosphäre der abendlichen Dinner zu unterstreichen, bitten wir Sie, sich zu diesen Anlässen wie für den Besuch eines exklusiven Restaurants zu kleiden.
Zahlungsmittel an Bord:
Die offizielle Währung an Bord ist der US-Dollar. Die Bordwährung kann gegen die gängigsten Fremdwährungen getauscht werden. Damit Sie an Bord den Komfort bargeldlosen Bezahlens genießen können, wird für Sie ein Bordkonto eingerichtet. Alle persönlichen Ausgaben, z.B. an der Bar, in den Geschäften sowie Trinkgelder, werden automatisch diesem Konto belastet. Am Ende der Reise wird Ihnen eine detaillierte Abrechnung zur Kontrolle auf die Kabine/Suite gebracht. Besonders bequem haben Sie es, wenn Sie schon beim Einschiffen Ihre Kreditkarte registrieren lassen, dann wird Ihr Bordkonto automatisch über die Kreditkarte abgerechnet. Gäste, die es vorziehen, das Bordkonto mit Reiseschecks oder bar zu begleichen, werden bei der Einschiffung gebeten, eine Bareinlage von 300 US-Dollar an der Rezeption zu hinterlegen.
Anmerkung:
Die Fenster sind generell nicht zu öffnen, es sei denn es ist explizit ausgeschrieben.
3,5*-Hotel Doubletree by Hilton New York Downtown
Lage
An der Stone Street im Finacial District in Lower Manahattan, nur wenige Gehminuten vom Battery Park und der Wall Street entfernt. Unweit liegen auch die Abfahrtsterminals zur Freiheitsstatue und der Fähren sowie die Metrostation Whitehall Street.
Zimmer
Die Zimmer im zeitlosen Design sind mit 1 oder 2 Queensizebetten, Schreibtisch, Telefon, Radiowecker, TV, Bügelset, Klimaanlage, Kaffee-/Teezubereiter mit Zubehör sowie Bad/Dusche, WC, Föhn und Pflegeprodukten ausgestattet.
Hoteleinrichtungen
Das Stadthotel bietet seinen Gästen eine moderne Lobby, ein Restaurant und Bar, einen Kiosk sowie ein Fitnesscenter. WLAN-Zugang ist gegen Gebühr.
Zielland
Großbritannien & Nordirland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | London |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | GBP |
Internationale Vorwahl: | +44 |
Polizei: | 999 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +/-0 WEZ UTC +1 WESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen) |
Essen
- Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig
Landestypische Gerichte:
- Baked Beans → weiße Bohnen in Tomatensoße
- Fish & Chips → Fisch und Pommes
- Sunday Roast → Sonntagsbraten
- Yorkshire Pudding → Gebäck in Pastetenform
- Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
- Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
- Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst
Getränke
- Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch
- Verschiedene Tee Sorten
- Bier
- Cider - Apfelwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
- Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
- Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.
Trinkgelder
Restaurant: | 10-15% |
Hotel: | Gepäckservice: 2GBP Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10-15% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Vereinigte Staaten von Amerika
Kontinent: | Nordamerika |
Hauptstadt: | Washington D.C. |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | USD |
Internationale Vorwahl: | +1 |
Polizei: | 911 |
Notarzt: | 911 |
Zeitverschiebung: | UTC -5 bis UTC -10 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ B |
Essen
- Die USA hat eine extreme kulinarische Vielfalt zu bieten
- Die Küche umfasst regional unterschiedliche Küchen, die durch die Einwanderer beeinflusst sind
- Am Meer gibt es viel Fisch und Meeresfrüchte
Landestypische Gerichte
- Fast Food → in den USA gibt es viele Fast-Food-Restaurants
- Spareribs
- Truthahn → wird traditionell an Thanksgiving gegessen
- Pancakes → werden in den USA traditionell mit Butter und Sirup zum Frühstück gegessen
- Apple Pie → das süße und fruchtige Dessert ist eine amerikanische Tradition
- S’Mores → ein geröstetes Marshmallow und geschmolzene Schokolade zwischen zwei Crackern
Getränke
- Internationale Softdrinks
- Internationale alkoholische Getränke
Infrastruktur
- Es gibt zahlreiche Inlandsflugverbindungen
- Eisenbahnstrecken und Busverbindungen stehen zur Verfügung
- In großen Städten gibt es U-Bahnsysteme
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: Unterschiedliche je nach Bundesland, zwischen 0,5 und 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Trinkgelder
Restaurant: | 15-20%, 10% im Buffetrestaurant |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 USD pro Koffer Zimmerservice: 2-5 USD pro Nacht |
Taxi: | 10-18% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorhung ist gut
- In ländlichen Gebieten sind Entfernungen zum Krankenhaus oft groß
- Die Behandlungen sind meistens sehr teuer und man muss diese meist im Voraus bezahlen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Der Konsum und das sichtbare Tragen von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten
- Es gibt strenge Rauchverbote auf öffentlichen Straßen, bitte informieren Sie sich vor Ort
- Nacktbaden ist an den meisten Strände verboten
- Eine Verletzung der Aufsichtspflicht inkludiert, dass Kinder unter 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt sein dürfen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Elektronische Datenträger wie Laptops, Tablets, Smartphones dürfen von den U.S Grenzbehörden durchsucht und ggfs. einbehalten werden
- Bei der Einreise werden von jedem Reisenden biometrische Merkmale erfasst
Ausflugsland
Großbritannien & Nordirland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | London |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | GBP |
Internationale Vorwahl: | +44 |
Polizei: | 999 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +/-0 WEZ UTC +1 WESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen) |
Essen
- Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig
Landestypische Gerichte:
- Baked Beans → weiße Bohnen in Tomatensoße
- Fish & Chips → Fisch und Pommes
- Sunday Roast → Sonntagsbraten
- Yorkshire Pudding → Gebäck in Pastetenform
- Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
- Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
- Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst
Getränke
- Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch
- Verschiedene Tee Sorten
- Bier
- Cider - Apfelwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
- Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
- Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.
Trinkgelder
Restaurant: | 10-15% |
Hotel: | Gepäckservice: 2GBP Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10-15% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Vereinigte Staaten von Amerika
Kontinent: | Nordamerika |
Hauptstadt: | Washington D.C. |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | USD |
Internationale Vorwahl: | +1 |
Polizei: | 911 |
Notarzt: | 911 |
Zeitverschiebung: | UTC -5 bis UTC -10 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ B |
Essen
- Die USA hat eine extreme kulinarische Vielfalt zu bieten
- Die Küche umfasst regional unterschiedliche Küchen, die durch die Einwanderer beeinflusst sind
- Am Meer gibt es viel Fisch und Meeresfrüchte
Landestypische Gerichte
- Fast Food → in den USA gibt es viele Fast-Food-Restaurants
- Spareribs
- Truthahn → wird traditionell an Thanksgiving gegessen
- Pancakes → werden in den USA traditionell mit Butter und Sirup zum Frühstück gegessen
- Apple Pie → das süße und fruchtige Dessert ist eine amerikanische Tradition
- S’Mores → ein geröstetes Marshmallow und geschmolzene Schokolade zwischen zwei Crackern
Getränke
- Internationale Softdrinks
- Internationale alkoholische Getränke
Infrastruktur
- Es gibt zahlreiche Inlandsflugverbindungen
- Eisenbahnstrecken und Busverbindungen stehen zur Verfügung
- In großen Städten gibt es U-Bahnsysteme
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: Unterschiedliche je nach Bundesland, zwischen 0,5 und 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Trinkgelder
Restaurant: | 15-20%, 10% im Buffetrestaurant |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 USD pro Koffer Zimmerservice: 2-5 USD pro Nacht |
Taxi: | 10-18% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorhung ist gut
- In ländlichen Gebieten sind Entfernungen zum Krankenhaus oft groß
- Die Behandlungen sind meistens sehr teuer und man muss diese meist im Voraus bezahlen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Der Konsum und das sichtbare Tragen von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten
- Es gibt strenge Rauchverbote auf öffentlichen Straßen, bitte informieren Sie sich vor Ort
- Nacktbaden ist an den meisten Strände verboten
- Eine Verletzung der Aufsichtspflicht inkludiert, dass Kinder unter 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt sein dürfen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Elektronische Datenträger wie Laptops, Tablets, Smartphones dürfen von den U.S Grenzbehörden durchsucht und ggfs. einbehalten werden
- Bei der Einreise werden von jedem Reisenden biometrische Merkmale erfasst
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Fakultative Ausflugsbuchungen:
Eine Vorausbuchung ist ab ca. 2 Monate vor Reisebeginn möglich.
Hierfür nutzen Sie bitte die Internetseite: www.cunard.com unter dem Stichpunkt „Mein Cunard", oder wenden sich bitte an Ihre Buchungsstelle.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Einreise USA (ESTA):
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen maschinenlesbaren Reisepass (weinrot, kein vorläufiger, grüner Reisepass), der noch mindestens 6 Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig sein muss. Aufgrund geänderter Vorschriften zum Visa Waiver Program dürfen nur noch Inhaber elektronischer Reisepässe (Pässe mit integriertem elektronischen Chip) visumfrei in die USA einreisen. Zusätzlich werden Sie in den USA an einer Einreisestelle von einem Beamten der Zoll- und Grenzschutzbehörde überprüft. Wir übernehmen die ESTA-Anmeldung für deutsche Staatsangehörige, die ihre USA-Reise über sz-Reisen buchen. Die Kosten in Höhe von derzeit 21 USD sind im Reisepreis enthalten. Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene ESTA-Anmeldung bis spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt an die SZ-Reisen GmbH, Ostra Allee 20, 01067 Dresden, zu Händen Kundenservice zurück.
Achtung: Reisende, welche sich am 01.03.2011 oder danach im Irak, Iran, Jemen, Kuba, Libyen, Somalia, Syrien oder Sudan aufgehalten haben bzw. als Doppelstaater die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm (Programm zur VISA-freien Einreise/ESTA) ausgeschlossen. Auch bereits erteilte ESTA-Reisegenehmigungen für diesen Personenkreis verlieren ab sofort ihre Gültigkeit. Dieser Personenkreis muss künftig für die Einreise in die USA ein Visum beantragen. Sollten Sie zu dem oben genannten Personenkreis gehören, empfehlen wir Ihnen daher dringend, bei entsprechenden Reiseplänen in die USA, in jedem Falle jedoch vor Antritt einer Reise in die USA und unabhängig vom Bestehen einer ESTA-Reisegenehmigung, Kontakt mit sz-reisen aufzunehmen. Gern beraten wir Sie hinsichtlich der nötigen VISA-Beantragung. Bitte beachten Sie, dass ein Visum mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Kreuzfahrten mit Cunard
Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei Cunard zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von Cunard.
Reisedokument Reisepass (6 Monate):
Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Ohne gültige Ausweisdokumente kann die Reise nicht angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
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