Dubai: Traumreise durch die Emirate

Sheik Zayed Moschee, Abu Dhabi
Sheik Zayed Moschee, Abu Dhabi ©123rf.com, profile ventdusud
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Burj Khalifa
Burj Khalifa ©Dubai Department of Tourism and Commerce Marketing
Burj Khalifa Fensterblick
Burj Khalifa Fensterblick ©Dubai Department of Tourism and Commerce Marketing
Burj Khalifa Rundumblick
Burj Khalifa Rundumblick ©Dubai Department of Tourism and Commerce Marketing
Wüstenausflug, Dubai Department of Tourism and Commerce Marketing
Wüstenausflug ©Dubai Department of Tourism and Commerce Marketing
Wüstensafari
Wüstensafari ©Dubai Department of Tourism and Commerce Marketing
Bluewaters Island
Bluewaters Island ©Dubai Department of Tourism and Commerce Marketing
Sheik Zayed Moschee
Sheik Zayed Moschee in Abu Dhabi ©123rf.com, profile ventdusud
Strandliegen mit Blick auf Dubai Marina ©Cara-Foto - stock.adobe.com
Moschee in Dubai ©GISTEL - stock.adobe.com
Abu Dhabi ©creativefamily - stock.adobe.com
Dubai Creek und die Deira Creekside ©Plamen - stock.adobe.com
Dubai Creek ©katiekk2 - stock.adobe.com
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Wüstensafari
Bluewaters Island
Sheik Zayed Moschee

Superlative auf Sand gebaut

  • Besuch des höchsten Gebäudes der Welt zubuchbar
  • Glitzernde Metropole Dubai
  • Abu Dhabi erleben
  • Durchführungsgarantie für alle Termine (ab 6 Personen)
Buchungscode: AE-DU06

Superlative auf Sand gebaut

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Willkommen am Persischen Golf!

Willkommen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, einer modernen Märchenkulisse des Orients! Hier, wo einst nur Beduinen und Kamele über den Wüstensand liefen, entstanden Städte der Superlative.

Als größte Stadt der Vereinigten Arabischen Emirate empfängt Sie Dubai mit Stolz und Anmut. Scheichs in weißen Gewändern und vollständig verhüllte Frauen stehen im Kontrast zu der westlich orientierten Architektur Dubais. Futuristische Wolkenkratzer in Stahl und Glas schießen wie Pilze aus dem Boden und bilden eine atemberaubende Silhouette am Horizont.

In den Städten der Emirate darf man wahrhaftig von Kunst am Bau sprechen. Ultramoderne Formen und edelste Materialien, in den Himmel ragende Büro- und Verwaltungsgebäude, riesige Kaufhäuser, bestens ausgestattete Kultur- und Sportanlagen sowie reich verzierte First-Class-Hotels.

Die architektonische Landschaft ist atemberaubend! Sie spiegelt den unermesslichen Reichtum wider, den die Emirate dem Erdöl und anderen Bodenschätzen verdanken.

Geld ist so viel da wie Wüstensand. Wo kein Rasen ist, wird welcher ausgelegt und so intensiv bewässert, dass sich die Wüste zur Wiese wandelt.

Erleben Sie die Emirate Dubai und Abu Dhabi und tauchen Sie ein in Oasen, faszinierende Wüstenlandschaften, Beduinendörfer und Kamelmärkte. Genießen Sie das Panorama vom höchsten Gebäude der Welt, dem Burj Khalifa Tower. Und erfreuen Sie sich an den Beduinen, deren Traditionen sich mit dem modernen Lifestyle bestens vertragen.

Programm

1. Tag: Anreise

Flug mit Zwischenstopp nach Dubai. Ankunft am späten Abend und Transfer zu Ihrem 4*-Stadthotel in Dubai.

2. Tag: Freizeit oder fakultative Wüstensafari mit Bauchtanz und Grillen (ohne dt. Reiseleitung)

Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Genießen Sie die Zeit beim Einkaufen oder fahren Sie zum Baden an den Strand. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den folgenden fakultativen Ausflug zu buchen: Im Geländewagen geht es mitten in die Wüste, wo das Auf und Ab in den Dünen für ein ganz besonderes Erlebnis sorgt. Unvergesslich ist der Anblick des zauberhaften arabischen Sonnenuntergangs. Nach Ankunft in unserem Beduinencamp in der Abenddämmerung wird Ihnen ein köstliches Grillessen über offenem Feuer zubereitet - und die Getränke kommen auch nicht zu kurz. Arabische Teppiche, eine traditionelle Ausstattung und eine Bauchtänzerin sorgen für die richtige Atmosphäre. Alles in allem ein unvergesslicher Abend. Der Ausflug beginnt gegen 15:30 Uhr und endet ca. 21:00 Uhr (Änderungen vorbehalten).

3. Tag: Stadtrundfahrt Dubai (halbtägig mit dt. Reiseleitung) und fakultativ Dhow-Fahrt mit Abendessen (ohne dt. Reiseleitung)

Das Handelszentrum des Mittleren Ostens wird durch den Creek, einen 14 Kilometer langen Meeresarm, geteilt. Ganz in der Nähe gelegen, besuchen Sie zunächst das Dubai-Museum. Hier wird interessant und kurzweilig das Leben der Menschen vor Entdeckung des Erdöls gezeigt. Mit dem Wassertaxi, auch Abra genannt, fahren Sie über den Creek zum Gold- und Gewürzsouk. Genießen Sie unterwegs die Kulisse Dubais vom Wasser aus. Auf der anderen Seite angekommen, gehen Sie direkt in den Souk. Sie werden über die Auswahl an exotischen Gewürzen und die große Menge an kunstvoll verarbeitetem Gold in den Auslagen der Geschäfte erstaunt sein. Danach fahren Sie zur Jumeirah-Moschee und haben vor Ort Zeit zum Fotografieren. Anschließend fahren Sie zurück zum Hotel und haben Zeit für sich und eigene Erkundungen. Am Abend haben Sie die Möglichkeit an einer Dhow-Fahrt teilzunehmen. Dabei fahren Sie auf dem Creek mit einem arabischen Handelsschiff und genießen ein arabisches Büffet und alkoholfreie Getränke sowie die Sicht auf das nächtliche Dubai.

4. Tag: "Modernes Dubai" und fakultative Auffahrt Burj Khalifa

Während des Ausfluges "Modernes Dubai" haben Sie zunächst einen Fotostopp am bekannten Luxus-Hotel Burj Al Arab. Anschließend werden Sie über die berühmte Palmen-Insel gefahren und haben erneut am Atlantis-Hotel Zeit zum Fotografieren. Weiter geht es zum welthöchsten Gebäude, dem Burj Khalifa-Tower. Schon der Blick von unten wird Sie staunen lassen. Für die Mutigen unter Ihnen wird die Auffahrt auf die erste Plattform in der 124. Etage in 404 Meter Höhe ermöglicht (gegen Aufpreis). Von hier aus genießen Sie einen tollen Ausblick auf das bunt-abendlich erleuchtete Dubai. Am Fuße des Towers erwarten Sie die einzigartigen Wasserspiele - beeindruckende Formationen aus Wasserfontainen, bunt erleuchtet und mit Musik untermalt. Danach besuchen Sie noch den Madinat Jumeirah Souk, bevor Sie wieder ins Hotel gefahren werden.

5. Tag: Freizeit oder fakultativer Ausflug nach Musandam mit Bootsfahrt (ohne dt. Reiseleitung)

Auch heute haben Sie die Gelegenheit die Zeit in den Emiraten so zu nutzen, wie Sie es möchten. Schauen Sie sich das imposante Aquarium an oder besuchen Sie Dubais Miracle Garden ihrer unglaublichen Blumenpracht. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den folgenden fakultativen Ausflug zu buchen: Durch die einzigartige Kulisse mit felsigen Bergen, entlang der Grenze zwischen den Vereinigten Arabischen Emirate und dem Oman, zum schönen Musandam. Diese Bootsfahrt führt Sie vom Fischerhafen Dibba Al Byah zur herrlichen Halbinsel im Oman. Sie erleben landestypische Steinhäuser und Fischerdörfer, besuchen das Dorf Haffa mit seinem Strand und bewundern weiße Berge, schöne Höhlen, tolle Buchten und Salzberge. Während des eindrucksvollen Ausflugs genießen Sie Ihr Mittagessen an Bord. Eine Abkühlung können Sie sich beim bestaunen der Unterwasserwelt holen, denn Sie erhalten hier ausreichend Zeit zum Schnorcheln. (Sie benötigen für diesen Ausflug Ihren Reisepass!)

6. Tag: Tagesausflug nach Abu Dhabi

Abu Dhabi ist die Hauptstadt und der Regierungssitz der Verinigten Arabischen Emirate. Zunächst besuchen Sie die prächtige Sheikh Zayed-Moschee - ein Traum aus weißem Marmor! Danach fahren Sie weiter ins Stadtzentrum. Moderne Wolkenkratzer drängen sich auf einer kleinen Insel. Entlang der hübschen Strandpromenade bezaubern wunderschöne Springbrunnen und blumenbewachsene Parkanlagen das Auge. Im "Heritage Village" geben ein Museum, eine Handwerksausstellung, eine Wüstenabbildung und ein restauriertes Bastakia-Haus einen Einblick in das Leben vor 100 Jahren, bevor das Öl alles veränderte. Auf dem Rückweg nach Dubai legen Sie noch einen Fotostopp an der F1-Rennstrecke ein.

7. Tag: Freizeit

Ihr Hotelzimmer steht ihnen heute noch bis 12:00 Uhr mittags zur Verfügung. Den restlichen Tag können Sie Ihre Freizeit genießen. Am späten Abend erfolgt der Transfer zum Flughafen in Dubai.

8. Tag: Rückflug nach Deutschland

Der Rückflug erfolgt nach Mitternacht. Per Umsteigerverbindung landen Sie am Morgen wieder am Heimatflughafen.

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» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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Beförderung

  • Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Dubai und zurück in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
  • Transfer Flughafen – Hotel – Flughafen
  • Fahrt im modernen Reisebus während der Ausflüge

Hotel & Verpflegung

  • 6 Übernachtungen im 4*-Stadthotel in Dubai
  • 6 x Frühstück als Büfett
  • 6 x Abendessen als Büfett

Ausflüge & Besichtigungen

  • Stadtrundfahrten/-gänge: Dubai, Abu Dhabi
  • Ganztägige Ausflüge: Abu Dhabi
  • Halbtägige Ausflüge: Dubai (2x) 
  • Besichtigungen/Eintritte: Dubai-Museum, sowie Gold- und Gewürzsouk in Dubai, Heritage Village in Abu Dhabi, Fotostopps am Hotel Burj Al Arab, Atlantis Hotel und Formel 1-Rennstrecke; Fahrt über Palmeninsel und Besuch des Madinat Jumeirah Souks, Sheikh Zayed-Moschee 
  • Fahrt mit einem Wassertaxi über den Creek in Dubai

Zusätzlich inklusive

  • Aktuelle Steuern & Sicherheitsgebühren
  • Örtliche, deutschsprechende Reiseleitung während der inkludierten Ausflüge
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Zielland

Vereinigte Arabische Emirate

Kontinent: Asien
Hauptstadt: Abu Dhabi
National- und Amtssprache: Arabisch
Währungscode: AED
Internationale Vorwahl: +971
Polizei: 911
Notarzt: 998
Zeitverschiebung: UTC +4
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ D, Typ G

Essen

  • Typische Gewürze: Safran, Kardamom, Kurkuma, Zimt, Koriander
  • Typische Lebensmittel: Nüsse, Pinienkerne, Reis, Fleisch, Kichererbsen, Fenchel und Kürbis
  • Während des Fastenmonats ist es per Gesetz verboten, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen 

Landestypische Gerichte

  • Kabsa → gewürzter Reis und Fleisch, oft mit Nüssen oder Rosinen
  • Mezze → sauer eingelegtes Gemüse
  • Fladenbrot, Ziegenkäse und Oliven
  • Taboulé Bulgur Weizen mit Petersilie und Minze
  • Ghuzi gebratenes Lamm auf Reis mit Nüssen
  • Couscous
  • Bulgur
  • Datteln

Getränke

  • Alle Emirate, mit Ausnahme von Shariah, gestatten nicht-muslimischen Ausländern den Konsum von Alkohol in bestimmten Bereichen 
  • Es ist illegal, Alkohol auf öffentlichen Plätzen oder Straßen zu trinken oder für Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate zu kaufen 
  • Tee
  • Kaffee
  • Fruchtsäfte
  • Ayran → Joghurtgetränk
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • Busse und Taxis stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Die Luft- und Seegrenze zu Katar ist seit Abbruch der diplomatischen Beziehungen geschlossen
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • In Abu Dhabi nimmt der Gast das leere Glas oder die Tasse und wackelt damit leicht hin und her, wenn er nichts mehr trinken will
  • Auf der Straße sollte die Kleidung Knie und Schultern bedecken

Trinkgelder

Restaurant: Häufig sind Trinkgelder in Höhe von 16% schon enthalten, ansonsten sind 10-15% üblich, wenn man mit dem Service zufrieden war
Hotel: Keine Erwartungshaltung zu Trinkgeld, wird aber häufig gegeben nach individuellem Empfinden
Taxi: Keine Erwartungshaltung zu Trinkgeld, wird aber häufig gegeben nach individuellem Empfinden. Häufig Aufrunden oder 5-10 AED

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist gut

Nicht erlaubte Medikamente: 

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Öffentliche Sympathiebekundungen gegenüber Katar, auch in den sozialen Medien, sind strafbar
  • Das Fotografieren von militärischen Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpalästen, öffentlichen Gebäuden, Botschaftsgebäuden, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken ist verboten
  • Die Verbreitung, Veröffentlichung von Fotos, Informationen und Kommentaren ohne Einverständnis der betroffenen Personen ist strafbar
  • Der Konsum von Alkohol und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind verboten. Im Emirat Shariah herrscht ein totales Alkoholverbot
  • Das Strafrecht bezieht sich auf islamische Moralvorstellungen. Demnach sind außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit strafbar
  • Äußerungen zu Religionsfragen, die als Beleidigung gelten, werden strafrechtlich verfolgt

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Ausflugsland

Oman

Kontinent: Asien
Hauptstadt: Maskat
National- und Amtssprache: Arabisch
Währungscode: OMR
Internationale Vorwahl: +968
Polizei: 9999
Notarzt: 9999
Zeitverschiebung: UTC +4
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ G

Essen

  • Die Küche des Omans ist sehr einfach, gewinnt aber durch die verschiedenen Gewürze und Marinaden einen besonderen Reiz  
  • Die Küche ist vorwiegend arabisch geprägt

Landestypische Gerichte:

  • Schuwa → Fleisch, das bis zu zwei Tage in Erdöfen langsam mit Kräutern und Gewürzen gegart wird 
  • Maqbous → Reis mit Safran gewürzt und mit scharf gewürztem Fleisch serviert
  • Arisa → Reisgericht mit Lamm 
  • Halwa → Gelatineartige Masse aus braunem Zucker, Eiern, Honig und Gewürzen 
  • Maqdeed → getrocknetes Fleisch 
  • Muqalab → Gericht aus Innereien mit gestoßenen Gewürzen 
  • Mishkak → Fleischspieße über Holzkohle gegrillt 
  • Lokemat → Frittierte Bällchen aus Mehl und Hefe mit Kardamom gewürzt und in einem süßen Limonen-Kardamom-Sirup serviert 

Getränke

  • In den meisten Hotelbars werden alkoholische Getränke angeboten 
  • Um Alkohol flaschenweise zu erwerben, benötigt man eine Alkoholkonzession 
  • Alkohol kann während des Ramadans nicht gekauft werden 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
  • Mietwagen und Taxen stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • In der Öffentlichkeit sollten keine Shorts getragen werden

Trinkgelder

Restaurant: 15%
Hotel:

Gepäckservice: kleines Trinkgeld 

Zimmerservice. kleines Trinkgeld

Taxi: wird nicht erwartet

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist befriedigend, jedoch entspricht diese in ländlichen Gebieten nicht europäischen Standards

Nicht erlaubte Medikamente: 

  • Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten
  • Die Einfuhr von Schmerzmitteln und halluzinogenen Medikamente benötigt ein mehrsprachiges Attest, ansonsten ist die Einfuhr strafbar
  • Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten sowie Personen in Kultstätten ist verboten
  • Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen muss vorher genehmigt werden
  • Die Nutzung von VPN Netzwerken kann zur Strafverfolgung führen
  • Die Ausfuhr von Kulturgütern ist strafbar
  • Bei Autounfällen mit Personenschäden kommt es zum Einbehalt des Reisepasses

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: 

  • Videokasetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden

PDF-Downloads

 Länder-Information
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» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Abgabe für Hotelübernachtungen:

Diese Abgabe, der sog. Tourism Dirham", wird für alle Zimmerbuchungen im Emirat Dubai seit dem 31.03.2014 erhoben und ist nach Hotelkategorien gestaffelt. Der Regierungsbeschluss zur Einführung wurde im Februar 2014 erlassen. Bei 7 Übernachtungen in einem 4*-Hotel ergibt sich eine Abgabe in Höhe von ca. 28,- € pro Zimmer.
Vorgehensweise bei Reisen: Bezahlung der Hotelabgabe in bar oder per Kreditkarte im Hotel vor Ort durch die Reisegäste.

Hinweis bzgl. Kreditkarten beim Check-In:

Bitte beachten Sie, dass es zu den Geschäftsgepflogenheiten der Hotels in den Vereinigten Arabischen Emiraten gehört, beim Check-in eine Kreditkartengarantie oder eine Barkaution zu verlangen. Diese Kaution wird beim Check-out zurückerstattet. Wenn jedoch etwas Kostenpflichtiges aus der Minibar, im Restaurant oder in einer anderen Hoteleinrichtung konsumiert wird, werden die dazugehörigen Kosten von der Kaution abgezogen. 

Fakultative Ausflüge "Dhow-Cruise", "Wüstensafari" und *Musandam": Diese finden ohne örtliche, deutschsprachrige Reiseleitung statt.

Fakultativer Ausflug "Wüstensafari" mit Abendessen:

Wenn Sie den Ausflug Wüstensafari dazu buchen, welcher ein Abendessen beinhaltet, erhalten Sie vom Hotel einen Gutschein für das entgangene Abendessen. Diesen können Sie dann an einem beliebigen Tag für ein Mittagessen einlösen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreise Vereinigte Arabische Emirate:

Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist nur noch für Besitzer eines regulären deutschen, biometrischen, elektronischen Reisepasses möglich. Dies gilt ebenso für Reisende, welche nur einen vorläufigen Reisepass besitzen. Bislang galt die Regelung, dass Reisende damit einreisen können, dafür aber ein Visum benötigen. Geschäftsreisende und Touristen dürfen laut Botschaft der Emirate in Berlin künftig nur noch mit einem gültigen biometrischen Reisepass ins Land.
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage. Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
 

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Hinweis zu Impfungen:

Über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen für Ihr Wunschreiseziel sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärztlicher Rat, z.B. zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Wir verweisen auch auf die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes unter der Rubrik "Länder" auf unsere Website und auf allgemeine Informationen von Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis zur Medikamenteneinfuhr (VAE):

Vorsicht ist beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE. Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen.
Bitte lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt eine Bestätigung über die Notwendigkeit der Mitführung der Medikamente in englischer Sprache ausstellen und führen Sie dieses Dokument mit sich.

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Zahlung & Reiserücktritt bei Oasis:

Informationen zur Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den <link file:6415 - download "Opens internal link in current window">Allgemeinen Geschäftsbedingungen Oasis Travel GmbH</link> unter § "Bezahlung", "Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen" & "Rücktritt und Kündigung durch Oasis Travel".

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

AE-DU06

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