Dubai - Traumreise durch die Emirate an Silvester
Silvesterfeier inkl. Gala-Dinner und DJ zubuchbar
- Besuch des höchsten Gebäudes der Welt zubuchbar
- Glitzernde Metropole Dubai
- Abu Dhabi erleben
- Durchführungsgarantie ab 6 Personen
Silvesterfeier inkl. Gala-Dinner und DJ zubuchbar
- Besuch des höchsten Gebäudes der Welt zubuchbar
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- Abu Dhabi erleben
- Durchführungsgarantie ab 6 Personen
Willkommen zum Jahreswechsel am Persischen Golf!
Und Willkommen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, einer modernen Märchenkulisse des Orients! Hier, wo einst nur Beduinen und Kamele über den Wüstensand liefen, entstanden Städte der Superlative.
Als größte Stadt der Vereinigten Arabischen Emirate empfängt Sie Dubai mit Stolz und Anmut. Scheichs in weißen Gewändern und völlig verhüllte Haremsdamen stehen im Kontrast zu der westlich orientierten Architektur Dubais. Futuristische Wolkenkratzer in Stahl und Glas schießen wie Pilze aus dem Boden und bilden eine
atemberaubende Silhouette am Horizont.
In den Städten der Emirate darf man wahrhaftig von Kunst am Bau sprechen. Ultramoderne Formen und edelste Materialien, in den Himmel ragende Büro- und Verwaltungsgebäude, riesige Kaufhäuser, bestens ausgestattete Kultur- und Sportanlagen sowie reich verzierte First-Class-Hotels.
Die architektonische Landschaft ist atemberaubend! Sie spiegelt den unermesslichen Reichtum wider, den die Emirate dem Erdöl und anderen Bodenschätzen verdanken.
Geld ist so viel da wie Wüstensand. Wo kein Rasen ist, wird welcher ausgelegt und so intensiv bewässert, dass sich die Wüste als Wiese fühlt.
Erleben Sie die Emirate Dubai und Abu Dhabi und tauchen Sie ein in Oasen, faszinierende Wüstenlandschaften, Beduinendörfer und Kamelmärkte. Genießen Sie das Panorama vom höchsten Gebäude der Welt, dem Burj Khalifa Tower (fak.). Und erfreuen Sie sich an den Beduinen, deren Traditionen sich mit dem modernen Lifestyle bestens vertragen. Feiern Sie, wenn Sie es möchten, den Jahreswechsel während einer bunten Silvesterfeier inkl. Gala-Menü und DJ für Musik und Tanz.
Programm
1. Tag: Anreise
Flug mit Zwischenstopp nach Dubai. Ankunft am späten Abend und Transfer zu Ihrem 4*-Stadthotel in Dubai.
2. Tag: Stadtrundfahrt Dubai (halbtägig) und fakultativ Dhow-Fahrt mit Abendessen (ohne dt. Reiseleitung)
Das Handelszentrum des Mittleren Ostens wird durch den Creek, einen 14 Kilometer langen Meeresarm, geteilt. Ganz in der Nähe gelegen, besuchen Sie zunächst das Dubai-Museum. Hier wird interessant und kurzweilig das Leben der Menschen vor Entdeckung des Erdöls gezeigt. Mit dem Wassertaxi, auch Abra genannt, fahren Sie über den Creek zum Gold- und Gewürzsouk. Genießen Sie unterwegs die Kulisse Dubais vom Wasser aus. Auf der anderen Seite angekommen, gehen Sie direkt in den Souk. Sie werden über die Auswahl an exotischen Gewürzen und die große Menge an kunstvoll verarbeitetem Gold in den Auslagen der Geschäfte erstaunt sein. Danach fahren Sie zur Jumeirah-Moschee und haben vor Ort Zeit zum Fotografieren. Anschließend fahren Sie zurück zum Hotel und haben Zeit für sich und eigene Erkundungen. Am Abend haben Sie die Möglichkeit an einer Dhow-Fahrt teilzunehmen. Dabei fahren Sie auf dem Creek mit einem arabischen Handelsschiff und genießen ein arabisches Büffet und alkoholfreie Getränke sowie die Sicht auf das nächtliche Dubai.
3. Tag: "Modernes Dubai" und fakultative Auffahrt Burj Khalifa
Während des Ausfluges "Modernes Dubai" haben Sie zunächst einen Fotostopp am bekannten Luxus-Hotel Burj Al Arab. Anschließend werden Sie über die berühmte Palmen-Insel gefahren und haben erneut am Atlantis-Hotel Zeit zum Fotografieren. Weiter geht es zum welthöchsten Gebäude, dem Burj Khalifa-Tower. Schon der Blick von unten wird Sie staunen lassen. Für die Mutigen unter Ihnen wird die Auffahrt auf die erste Plattform in der 124. Etage in 404 Meter Höhe ermöglicht (gegen Aufpreis). Von hier aus genießen Sie einen tollen Ausblick auf das bunt-abendlich erleuchtete Dubai. Am Fuße des Towers erwarten Sie die einzigartigen Wasserspiele - beeindruckende Formationen aus Wasserfontainen, bunt erleuchtet und mit Musik untermalt. Danach besuchen Sie noch den Madinat Jumeirah Souk, bevor Sie wieder ins Hotel gefahren werden.
4. Tag: Freizeit oder fakultativer Ausflug nach Musandam mit Bootsfahrt (ohne dt. Reiseleitung)
Auch heute haben Sie die Gelegenheit die Zeit in den Emiraten so zu nutzen, wie Sie es möchten. Schauen Sie sich das imposante Aquarium an oder besuchen Sie Dubais Miracle Garden ihrer unglaublichen Blumenpracht. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den folgenden fakultativen Ausflug zu buchen: Durch die einzigartige Kulisse mit felsigen Bergen, entlang der Grenze zwischen den Vereinigten Arabischen Emirate und dem Oman, zum schönen Musandam. Diese Bootsfahrt führt Sie vom Fischerhafen Dibba Al Byah zur herrlichen Halbinsel im Oman. Sie erleben landestypische Steinhäuser und Fischerdörfer, besuchen das Dorf Haffa mit seinem Strand und bewundern weiße Berge, schöne Höhlen, tolle Buchten und Salzberge. Während des eindrucksvollen Ausflugs genießen Sie Ihr Mittagessen an Bord. Eine Abkühlung können Sie sich beim bestaunen der Unterwasserwelt holen, denn Sie erhalten hier ausreichend Zeit zum Schnorcheln. (Sie benötigen für diesen Ausflug Ihren Reisepass!)
5. Tag: Tagesausflug nach Abu Dhabi
Abu Dhabi ist die Hauptstadt und der Regierungssitz der Verinigten Arabischen Emirate. Zunächst besuchen Sie die prächtige Sheikh Zayed-Moschee - ein Traum aus weißem Marmor! Danach fahren Sie weiter ins Stadtzentrum. Moderne Wolkenkratzer drängen sich auf einer kleinen Insel. Entlang der hübschen Strandpromenade bezaubern wunderschöne Springbrunnen und blumenbewachsene Parkanlagen das Auge. Im "Heritage Village" geben ein Museum, eine Handwerksausstellung, eine Wüstenabbildung und ein restauriertes Bastakia-Haus einen Einblick in das Leben vor 100 Jahren, bevor das Öl alles veränderte. Auf dem Rückweg nach Dubai legen Sie noch einen Fotostopp an der F1-Rennstrecke ein.
6. Tag: Freizeit
Sehenswürdigkeiten gibt es in Dubai ja genug. Daher nutzen Sie erneut den Tag für eigene Erkundungen oder relaxen Sie am Strand. Am Abend können Sie sich entschieden: Nehmen Sie an der Silvesterfeier inkl. Gala-Dinner und DJ mit Musik und Tanz teil, oder möchten Sie Dubai an Silvester lieber auf eigene Faust erkunden.
7. Tag: Freizeit oder fakultative Wüstensafari mit Bauchtanz und Grillen (ohne dt. Reiseleitung)
Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Genießen Sie die Zeit beim Einkaufen oder fahren Sie zum Baden an den Strand. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den folgenden fakultativen Ausflug zu buchen: Im Geländewagen geht es mitten in die Wüste, wo das Auf und Ab in den Dünen für ein ganz besonderes Erlebnis sorgt. Unvergesslich ist der Anblick des zauberhaften arabischen Sonnenuntergangs. Nach Ankunft in unserem Beduinencamp in der Abenddämmerung wird Ihnen ein köstliches Grillessen über offenem Feuer zubereitet - und die Getränke kommen auch nicht zu kurz. Arabische Teppiche, eine traditionelle Ausstattung und eine Bauchtänzerin sorgen für die richtige Atmosphäre. Alles in allem ein unvergesslicher Abend. Der Ausflug beginnt gegen 15:30 Uhr und endet ca. 21:00 Uhr (Änderungen vorbehalten).
8. Tag: Freizeit
Ihr Hotelzimmer steht ihnen heute noch bis 12:00 Uhr mittags zur Verfügung. Den restlichen Tag können Sie Ihre Freizeit genießen. Am späten Abend erfolgt der Transfer zum Flughafen in Dubai.
9. Tag: Rückflug nach Deutschland
Der Rückflug erfolgt nach Mitternacht. Per Umsteigeverbindung landen Sie am Morgen wieder am Heimatflughafen.
» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
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Beförderung
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Dubai und zurück in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfer Flughafen – Hotel – Flughafen
- Fahrt im modernen Reisebus während der Ausflüge
Hotel & Verpflegung
- 7 Übernachtungen im 4*-Stadthotel in Dubai
- 7 x Frühstück als Büfett
- 7 x Abendessen als Büfett
Ausflüge & Besichtigungen
- Stadtrundfahrten/-gänge: Dubai, Abu Dhabi
- Ganztägige Ausflüge: Abu Dhabi
- Halbtägige Ausflüge: Dubai (2x)
- Besichtigungen/Eintritte: Dubai-Museum, sowie Gold- und Gewürzsouk, Madinat Jumeirah Souks in Dubai, Heritage Village und Sheikh Zayed-Moschee in Abu Dhabi
- Fotostopps am Hotel Burj Al Arab, Jumeirah-Moschee, Atlantis Hotel in Dubai und Formel 1-Rennstrecke in Abu Dhabi Fahrt über Palmeninsel und
- Fahrt mit einem Wassertaxi über den Creek in Dubai
Zusätzlich inklusive
- Aktuelle Steuern & Sicherheitsgebühren
- Örtliche, deutschsprechende Reiseleitung während der inkludierten Ausflüge
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Zielland
Vereinigte Arabische Emirate
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Abu Dhabi |
National- und Amtssprache: | Arabisch |
Währungscode: | AED |
Internationale Vorwahl: | +971 |
Polizei: | 911 |
Notarzt: | 998 |
Zeitverschiebung: | UTC +4 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ D, Typ G |
Essen
- Typische Gewürze: Safran, Kardamom, Kurkuma, Zimt, Koriander
- Typische Lebensmittel: Nüsse, Pinienkerne, Reis, Fleisch, Kichererbsen, Fenchel und Kürbis
- Während des Fastenmonats ist es per Gesetz verboten, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen
Landestypische Gerichte
- Kabsa → gewürzter Reis und Fleisch, oft mit Nüssen oder Rosinen
- Mezze → sauer eingelegtes Gemüse
- Fladenbrot, Ziegenkäse und Oliven
- Taboulé → Bulgur Weizen mit Petersilie und Minze
- Ghuzi → gebratenes Lamm auf Reis mit Nüssen
- Couscous
- Bulgur
- Datteln
Getränke
- Alle Emirate, mit Ausnahme von Shariah, gestatten nicht-muslimischen Ausländern den Konsum von Alkohol in bestimmten Bereichen
- Es ist illegal, Alkohol auf öffentlichen Plätzen oder Straßen zu trinken oder für Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate zu kaufen
- Tee
- Kaffee
- Fruchtsäfte
- Ayran → Joghurtgetränk
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Busse und Taxis stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Die Luft- und Seegrenze zu Katar ist seit Abbruch der diplomatischen Beziehungen geschlossen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Abu Dhabi nimmt der Gast das leere Glas oder die Tasse und wackelt damit leicht hin und her, wenn er nichts mehr trinken will
- Auf der Straße sollte die Kleidung Knie und Schultern bedecken
Trinkgelder
Restaurant: | Häufig sind Trinkgelder in Höhe von 16% schon enthalten, ansonsten sind 10-15% üblich, wenn man mit dem Service zufrieden war |
Hotel: | Keine Erwartungshaltung zu Trinkgeld, wird aber häufig gegeben nach individuellem Empfinden |
Taxi: | Keine Erwartungshaltung zu Trinkgeld, wird aber häufig gegeben nach individuellem Empfinden. Häufig Aufrunden oder 5-10 AED |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten
- Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrollen durch die
VAE-Behörde unterliegen, kann über folgenden Link eine Einfuhr-Erlaubnis beantragt werden: https://www.mohap.gov.ae/en/services/Pages/361.aspx
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Öffentliche Sympathiebekundungen gegenüber Katar, auch in den sozialen Medien, sind strafbar
- Das Fotografieren von militärischen Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpalästen, öffentlichen Gebäuden, Botschaftsgebäuden, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken ist verboten
- Die Verbreitung, Veröffentlichung von Fotos, Informationen und Kommentaren ohne Einverständnis der betroffenen Personen ist strafbar
- Der Konsum von Alkohol und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind verboten. Im Emirat Shariah herrscht ein totales Alkoholverbot
- Das Strafrecht bezieht sich auf islamische Moralvorstellungen. Demnach sind außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit strafbar
- Äußerungen zu Religionsfragen, die als Beleidigung gelten, werden strafrechtlich verfolgt
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Oman
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Maskat |
National- und Amtssprache: | Arabisch |
Währungscode: | OMR |
Internationale Vorwahl: | +968 |
Polizei: | 9999 |
Notarzt: | 9999 |
Zeitverschiebung: | UTC +4 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ G |
Essen
- Die Küche des Omans ist sehr einfach, gewinnt aber durch die verschiedenen Gewürze und Marinaden einen besonderen Reiz
- Die Küche ist vorwiegend arabisch geprägt
Landestypische Gerichte:
- Schuwa → Fleisch, das bis zu zwei Tage in Erdöfen langsam mit Kräutern und Gewürzen gegart wird
- Maqbous → Reis mit Safran gewürzt und mit scharf gewürztem Fleisch serviert
- Arisa → Reisgericht mit Lamm
- Halwa → Gelatineartige Masse aus braunem Zucker, Eiern, Honig und Gewürzen
- Maqdeed → getrocknetes Fleisch
- Muqalab → Gericht aus Innereien mit gestoßenen Gewürzen
- Mishkak → Fleischspieße über Holzkohle gegrillt
- Lokemat → Frittierte Bällchen aus Mehl und Hefe mit Kardamom gewürzt und in einem süßen Limonen-Kardamom-Sirup serviert
Getränke
- In den meisten Hotelbars werden alkoholische Getränke angeboten
- Um Alkohol flaschenweise zu erwerben, benötigt man eine Alkoholkonzession
- Alkohol kann während des Ramadans nicht gekauft werden
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
- Mietwagen und Taxen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- In der Öffentlichkeit sollten keine Shorts getragen werden
Trinkgelder
Restaurant: | 15% |
Hotel: | Gepäckservice: kleines Trinkgeld Zimmerservice. kleines Trinkgeld |
Taxi: | wird nicht erwartet |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist befriedigend, jedoch entspricht diese in ländlichen Gebieten nicht europäischen Standards
Nicht erlaubte Medikamente:
- Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten
- Die Einfuhr von Schmerzmitteln und halluzinogenen Medikamente benötigt ein mehrsprachiges Attest, ansonsten ist die Einfuhr strafbar
- Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten sowie Personen in Kultstätten ist verboten
- Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen muss vorher genehmigt werden
- Die Nutzung von VPN Netzwerken kann zur Strafverfolgung führen
- Die Ausfuhr von Kulturgütern ist strafbar
- Bei Autounfällen mit Personenschäden kommt es zum Einbehalt des Reisepasses
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Videokasetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden
PDF-Downloads
Länder-Information» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
Ausführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Abgabe für Hotelübernachtungen:
Diese Abgabe, der sog. Tourism Dirham", wird für alle Zimmerbuchungen im Emirat Dubai seit dem 31.03.2014 erhoben und ist nach Hotelkategorien gestaffelt. Bei 7 Übernachtungen in einem 4*-Hotel ergibt sich eine Abgabe in Höhe von ca. 28,- € pro Zimmer.
Vorgehensweise bei Reisen: Bezahlung der Hotelabgabe in bar oder per Kreditkarte im Hotel vor Ort durch die Reisegäste.
Hinweis bzgl. Kreditkarten beim Check-In:
Bitte beachten Sie, dass es zu den Geschäftsgepflogenheiten der Hotels in den Vereinigten Arabischen Emiraten gehört, beim Check-in eine Kreditkartengarantie oder eine Barkaution zu verlangen. Diese Kaution wird beim Check-out zurückerstattet. Wenn jedoch etwas Kostenpflichtiges aus der Minibar, im Restaurant oder in einer anderen Hoteleinrichtung konsumiert wird, werden die dazugehörigen Kosten von der Kaution abgezogen.
Fakultative Ausflüge "Dhow-Cruise", "Auffahrt Burj Khalifa", "Wüstensafari" und *Musandam": Diese finden ohne örtliche, deutschsprachrige Reiseleitung statt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreise Vereinigte Arabische Emirate:
Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist nur noch für Besitzer eines regulären deutschen, biometrischen, elektronischen Reisepasses möglich. Dies gilt ebenso für Reisende, welche nur einen vorläufigen Reisepass besitzen. Bislang galt die Regelung, dass Reisende damit einreisen können, dafür aber ein Visum benötigen. Geschäftsreisende und Touristen dürfen laut Botschaft der Emirate in Berlin künftig nur noch mit einem gültigen biometrischen Reisepass ins Land.
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage. Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Hinweis zu Impfungen:
Über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen für Ihr Wunschreiseziel sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärztlicher Rat, z.B. zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Wir verweisen auch auf die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes unter der Rubrik "Länder" auf unsere Website und auf allgemeine Informationen von Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis zur Medikamenteneinfuhr (VAE):
Vorsicht ist beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE. Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen.
Bitte lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt eine Bestätigung über die Notwendigkeit der Mitführung der Medikamente in englischer Sprache ausstellen und führen Sie dieses Dokument mit sich.
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei Oasis:
Informationen zur Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den <link file:6415 - download "Opens internal link in current window">Allgemeinen Geschäftsbedingungen Oasis Travel GmbH</link> unter § "Bezahlung", "Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen" & "Rücktritt und Kündigung durch Oasis Travel".
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von der örtlichen Kategorie abweichen kann. Je nach Reiseland kann es landestypische Unterschiede bei Hotelbewertungen geben.
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