„Dufte“ Tage an der Côte d’Azur
Das mediterrane „Savoir-Vivre“ erleben
- Herstellung eines eigenen Parfums bei Fragonard
- Mittagessen im Gourmet-Restaurant in Mougins
Das mediterrane „Savoir-Vivre“ erleben
- Herstellung eines eigenen Parfums bei Fragonard
- Mittagessen im Gourmet-Restaurant in Mougins
Eine Reise an die Côte d’Azur - das ist ein „Pflichturlaub“ für alle, die das Schöne lieben - Kunst, Kulinarik, Ästhetik und das mediterrane "Savoir-Vivre" - wundervoll! Ein Traumurlaub ist diese Reise aber auch deshalb, weil sie in einer verlängerten Woche mit Stadtbesichtigung in Nizza und Hotel in Cannes nichts von dem auslässt, was schon Grace Kelly, Romy Schneider, Pablo Picasso oder Patrik Süskind an der südfranzösischen Mittelmeerküste so begeisterte. In der Parfumstadt Gras, wo Süskinds Erfolgsroman „Das Parfum“ spielte, werden Sie im Parfumhaus Fragonard Ihren eigenen Duft kreieren. Wow! Dass man aus Lavendel, Rosen und anderen Blumen in Kombination mit Früchten und Schokolade aber auch ganz hervorragende Süßigkeiten machen kann, lernen Sie in der Confiserie Florian.
In Mougins, Picassos letztem Wohnort und Kunststädtchen mit wunderschönem, mittelalterlichem Flair, in Vallauris, wo das Meisterwerk Krieg und Frieden eine Kirche schmückt, und in der wunderschönen Küstenstadt Antibes mit ihrem Picasso Museum, begegnen Sie dem Genius des großen Künstlers.
Auf den Spuren Romy Schneiders wandeln Sie bei Ihrem Tagesausflug nach St. Tropez, den Sie mit einer Kellereibesichtigung mit anschließender Weinprobe abschließen. Und wenn Sie möchten, statten Sie an zwei freien Tagen doch auch Grace Kellys Gärten in Monaco und der berühmten Rothschild Villa in Monaco und den Lérins Inseln einen Besuch ab, wo nach der Legende der „Mann mit der eisernen Maske“ gefangen gehalten wurde.
Diese beiden Ausflüge können Sie nach Lust und Laune hinzubuchen oder einfach Ihre freie Zeit und das Jetset-Flair an der Promenade de la Croisette in Cannes genießen.
Programm
1. Tag: Anreise
Ganz bequem beginnt Ihre Reise! Denn Sie werden von zu Hause abgeholt und zum Flughafen gefahren. Hier treffen Sie auf Ihre sz-Reisebegleitung, welche Ihnen gern für die kommenden Tage zur Seite steht. Sie fliegen nach Nizza ins wunderschöne Frankreich und starten von dort in erlebnisreiche Tage.
Gleich nach der Landung werden Sie weiter in Ihr Hotel nach Cannes gefahren. Je nach Flugzeit steht Ihnen der Nachmittag in Cannes zur freien Verfügung.
Der Anreisetag endet mit einem gemeinsamen Abendessen im Hotel.
2. Tag: Blumen an der Côte d'Azur
Einen guten Appetit wünschen wir Ihnen zum Frühstück. Im Anschluss begeben Sie sich auf einen ersten Tagesausflug an die traumhafte Côte d'Azur. Starten werden Sie den Tag mit einer Stadtführung in Nizza und anschließendem Bummel durch die Altstadt. Die bewegte Geschichte der Stadt spiegelt sich in der Architektur wider. Das Gotteshaus Sainte-Jeanne d´Arc sticht mit seinem Glocktenturm besonders hervor. Mit ihren pittoresken Gassen und bunten Märkten beherbergt die malerische Altstadt sehenswerte sakrale Bauten aus der Zeit des Barock, wie die Kathedrale Sainte-Réparate und die Kirche Saint-Martin-Saint-Augustin. Auf dem Schlosshügel Colline du Château, etwas oberhalb der Altstadt, können die Ruinen der Zitadelle von 1706 besichtigt werden. Eines der Wahrzeichen Nizzas ist die von Palmen gesäumte Promenade des Anglais. Hier befinden sich zahlreiche Nobelrestaurants und Luxushotels. Besuchen Sie mit uns den bunten Blumenmarkt und am Nachmittag den Botanischen Garten der Stadt.
Danach statten Sie Cimiez noch einen Besuch ab. Das begrünte, gehobene Wohnviertel ist bekannt für seine Kunstausstellungen. Der weitläufige Park Les Arènes de Cimiez beherbergt einen riesigen Olivenhain, die Ruinen einer römischen Stadt, ein archäologisches Museum und das Kloster von Cimiez mit seiner Kirche und einem Kreuzgang. Letztere sehen Sie sich genauer an und genießen einen kleinen Aufenthalt im hübsch angelegten Rosengarten.
Zum Abendessen verlassen Sie heute Abend Ihr Hotel und speisen in einem typisch französischem Lokal. Bon Appétit!
3. Tag: Picassos Spuren und das schöne Cannes
Die Kunst spielt an der Côte d'Azur eine wichtige Rolle. Namenhafte Künstler haben hier gelebt und gewirkt. Grund genug für Sie einen Teil des Tages der schönen Künste zu widmen.
Sie fahren nach Antibes, eine der geschichtsträchtigsten Städte an der Côte d'Azur. Ein Highlight darunter ist das zum Picasso-Museum gehörige Schloss Grimaldi, welches mit seinem bemerkenswerten Reichtum an Kunstschätzen beeindruckt. In Ruhe können Sie das Picasso-Museum besichtigen. 1946 erhielt Picasso das Angebot einen Teil des Museums als Atelier zu nutzen und schuf viele Werke. Als Dank schenkte er der Stadt 23 Werke, welche Sie hier in der Sammlung sehen werden. Neben Bildern werden Skulpturen und Keramiken von Picasso aber auch Werke anderer Künstler wie Miró und Max Ernst ausgestellt.
Im Anschluss genießen Sie einen Bummel durch die Gassen der Innenstadt und haben Möglichkeit zu einer Mittagspause in einem schönen Restaurant im Hafen (nicht inkludiert).
Am frühen Nachmittag führt Sie Ihr Ausflug weiter nach Vallauris, dem Ort, welcher von Picasso stark beeinflusst wurde. Sie besichtigen hier die kleine Kapelle mit dem Meisterwerk von Picassos "Krieg und Frieden".
Danach fahren Sie zurück nach Cannes, wo Ihnen der restliche Tag zur freien Verfügung steht.
Am Abend nehemn Sie Ihr Abendessen im Hotel ein.
4. Tag: St. Tropez' Verführungen
Nach dem Frühstück bringen wir Sie nach Saint-Tropez, das Traumziel des Jetsets der Côte d’Azur.
Mit einer herrlichen Panoramafahrt über die Küstenstraße entlang des dunkelroten Esterel-Gebirges beginnt Ihr Tag. Und schon bei der kurzen Schifffahrt über die Bucht von Sainte-Maxime in den Hafen von Saint-Tropez können Sie die Stadt vom Wasser aus betrachten.
In kurzer Zeit erfuhr das einstige Fischerdorf einen Aufschwung, welcher den Ort in einen der schönsten und beliebtesten Badeorte Südfrankreichs verwandelte. Viele Schriftsteller, Künstler und Schauspieler verhalfen Saint-Tropez zu Weltruhm. Genießen Sie das Flair der kleinen Gassen mit ihren pittoresken Vorhöfen. Das Herzstück von Saint-Tropez ist der Yachthafen. Unterteilt ist dieser in "Alter Hafen" und "Neuer Hafen". Zusammen ergibt das gesamte Gelände eine ansehnliche Flaniermeile mit Segelbooten, luxuriösen Yachten, edlen Boutiquen und erstklassigen Restaurants. Unweit des Hafens befindet sich das Musée de l'Annonciade (fak.). Es ist ein Schauplatz für die Geschichte der Stadt. Die alte Gendarmerie, die als Kulisse für den Spielfilm „Der Gendarm von Saint-Tropez“ diente, ist heute ein kurzweiliges Museum auf den Spuren von Louis de Funès (fak.).
Zum Abschluss dieses schönen Tages nehmen Sie an einer Kellereibesichtigung teil mit einem anschließendem, wohlschmeckenden Winzerpicknick und einer Weinverkostung. Schöner kann das Leben in Frankreich nicht sein.
Auch heute Abend nehmen Sie Ihr Abendessen im Hotel-Restaurant ein.
5. Tag: Genüsse der Provence
Nach den zahlreichen Eindrücken der letzten Tage, ist es an der Zeit sich ein wenig der Natur zu widmen.
500 Meter hoch auf einem Felsen thront das "Adlernest", die Gemeinde Gourdon, scheinbar unerreichbar. Auch wenn man sich beim Anblick von unten kaum vorstellen kann, dass dort eine Straße hinführt – es geht! Beharrlich schraubt man sich in zahlreichen Serpentinen in die Höhe, kommt an einem botanischen Garten mit atemberaubendem Ausblick vorbei und gelangt schließlich doch hinein. In Gourdon erwartet man nun zu Recht einen herrlichen Ausblick – und Sie werden nicht enttäuscht!
Nach dieser aufregenden Fahrt haben Sie sich ein tolles Mittagessen inkl. 4-Gang-Menü in einem sehr guten Landrestaurant verdient. Lassen Sie es sich schmecken!
Und die kulinarischen Höhepunkte reißen einfach nicht ab! Am Nachmittag besuchen Sie die Confiserie Florian. Das ganze Jahr über sehen Sie hier dabei zu, wie hausgemachte Schokolade, sowie das Glasieren von Bonbons mit den Aromen der Provence vereint werden. Ein einzigartiges Konfekt aus Früchten und Blüten entsteht. Natürlich dürfen Sie naschen!
Ihr Abendessen findet im Hotel statt.
6. Tag: Freizeit oder fak. Ausflug nach Monacco
Heute dürfen Sie entscheiden! Möchten Sie sich den Tag gern selbst gestalten, haben Sie heute die entsprechende Zeit dazu. Möchten Sie jedoch die Villa Ephrussi und das berühmte Monaco entdecken, nehmen wir Sie zu einem fakultativen Ausflug inkl. örtlicher Reiseleitung mit.
Zuerst geht es nach Saint-Jean-Cap-Ferrat. Zum eleganten Ferienort wandelte sich das kleine Fischerdorf durch den Aufenthalt reicher Familien. Viele Wohnhäuser wurden hier errichtet wie die Villa Ephrussi de Rothschild. Sie beherbergt viele Gemälde, antike Möbel, Skulpturen und bietet einen herrlichen Meerblick. Aufgeteilt in verschiedene Themengärten wird die klassizistische Villa von Wasserfällen, Blumenbeeten und einem Teichplateau umgeben.
Weiter geht es nach Monaco. Bei einem Spaziergang durch die Altstadt können Sie die schmalen Gässchen und die zahlreichen Gebäude im römisch-byzantinischen Stil bewundern. Hier befindet sich der Fürstenpalast welcher im 13. Jahrhundert erbaut wurde und die offizielle Residenz des Fürsten von Monacos ist. Täglich findet hier um genau 11.55 Uhr die Wachablösung der Garde statt. Unweit entfernt sind Sie schon im Stadteil Monte-Carlo angekommen. Bekannt ist Monte-Carlo für sein Casino und der einzigartigen Formel-1-Rennstrecke.
Ihr Besuch des Rosariums zu Ehren der Fürstin Gracia Patrizia mit seinen 5.000 Quadratmetern und 6.000 Rosenstöcken mit 315 Rosensorten bildet den Höhepunkt Ihres Monaco-Ausfluges.
Entlang der Küstenstraße geht es zurück nach Cannes. Auf dem Rückweg unternehmen Sie noch einen Halt im alten Wehrdorf Èze. An der Stelle der mittelalterlichen Festung befindet sich der exotische Garten. Da dieser sich 429 Meter über dem Meer befindet, haben Sie hier ein außergewöhnliches Panorama (Eintritt nicht inkludiert).
Ihr Abendessen findet im Hotel statt.
7. Tag: Das "Savoire-Vivre" Südfrankreichs
Ein weiterer bezaubernder Tag nach französischer Art steht auf Ihrem Programm. Zu Beginn fahren Sie nach Grasse. Entdecken Sie die Stadt des Parfüms. Berühmtheit erlangte die Stadt durch den Roman "Das Parfüm" von Patrick Süskind. Ein Besuch in der Parfümfabrik Fragonard darf hier natürlich nicht fehlen. Erfahren Sie mehr über die bewährte Handwerkstradition zur Herstelllung der verschiedensten Düfte und stellen Sie dabei sogar unter Anleitung ein eigenes Parfüm her, welches Sie natürlich mit nach Hause nehmen dürfen.
Danach dürfen Sie sich auf ein Gourmet-Mittagessen in einem Restaurant in Mougins, Picassos letztem Wohnort, freuen. Dieser wunderschöne, mittelalterliche Ort und die Küche werden Sie begeistern.
Ihr Abendessen findet im Hotel statt.
8. Tag: Freizeit oder fak. Ausflug zu den Lérins-Inseln
Möchten Sie den letzten Tag im Süden Frankreichs noch einmal selbst in die Hand nehmen? Oder möchten Sie lieber an einem weiteren, kleinen Ausflug zu den vor Cannes vorgelagerten Lérins-Inseln mit Ihrer SZ-Reisebegleitung teilnehmen? Es liegt bei Ihnen!
Zu dem beliebten Ausflugsziel an der Côte d‘Azur gehören die Inseln Île Sainte-Marguerite, die Klosterinsel Île Saint-Honorat sowie die kleinen, unbewohnten Inseln Île Saint de la Tradeliere und Saint-Ferréol. Die bewaldete Insel Sainte-Marguerite mit ihrem Fort Royal und die Insel Saint-Honorat mit dem Kloster „Abbaye de Lérins“ sind autofreie, grüne Oasen – echte Paradiese, die Urlaubern Kultur und Entspannung bieten.
Nach einer kurzen Fährüberfahrt gelangen Sie auf die Hauptinsel. Entdecken Sie das darauf befindliche Fort, in welchem der "Mann mit der eisernen Maske" gefangen gehalten worden sein soll.
Heute Abend nun genießen Sie Ihr Abendessen noch einmal in einem typisch französischem Retsaurant, welches fußläufig vom Hotel erreichbar gelegen ist.
9. Tag: Abreise
Der letzte Tag bricht an. Genießen Sie noch einmal Ihr französisches Frühstück. Je nach Flugzeit haben Sie noch etwas Zeit in der Stadt, bevor Sie zum Flughafen nach Nizza gefahren werden.
Sicherlich haben Sie viele Erlebnisse und Erinnerungen im Gepäck, die Sie zu Hause erzählen können.
Nach Rückkunft in Deutschland werden Sie zurück nach Hause gebracht.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- „Dufte“ Tage an der Côte d’Azur
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
- Ungefähre Gruppengröße:
- 26
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Nizza und zurück in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfers Flughafen – Hotel – Flughafen
- Fahrt im Reisebus während der Ausflüge
Hotel & Verpflegung
- 8 Übernachtungen im 4*-Hotel in Cannes
- 8x Frühstück
- 2x Mittagessen in französischen Restaurants
- 1x Winzerpicknick im Freien mit Weinprobe
- 8x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Stadtbesichtigung: Nizza
- Aufenthalte: Blumenmarkt, Botanischer Garten in Nizza; Klosterkirche mit Rosengarten in Cimiez; Ferienorte Cannes und Antibes; Saint Tropez; „Adlernest“ Gourdon
- Eintritte: Picasso-Museum im Schloss Grimaldi in Antibes, Picasso-Museum mit Meisterwerk „Krieg und Frieden“ in Vallauris
- Besichtigungen: Kirche „Monastère Franciscain Cimiez in Nizza, Confiserie „Florian“
- Bootsfahrt von Sainte-Maxime nach Saint Tropez
- Parfum-Seminar mit Herstellung eines eigenen Parfums in Grasse
Zusätzlich inklusive
- Aktuelle Steuern und Sicherheitsgebühren
- Kurtaxe
- 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
- Örtliche Reiseleitung 2.-5. Tag, 7. Tag
- sz-Reisebegleitung
Zielland
Frankreich
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Paris |
National- und Amtssprache: | Französisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +33 |
Polizei: | 112/17 |
Notarzt: | 112/15 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Land der Weine und des Käses
- Die französische Küche ist für ihre Qualität, ihre Raffinesse und ihre Vielseitigkeit weltberühmt
Landestypische Gerichte
- Coq au Vin → “Hahn mit Wein”
- Bouillabaisse → provenzalisches Eintopfgericht mit verschiedenen Fischen
- Französischer Käse → Käse dient nicht nur als Brotbelag, er wird auch gerne zum Kochen oder überbacken verwendet
- Backwaren → Frankreich ist weltweit für seine Backwaren bekannt (Croissant, Madeleine, Macaron oder Éclair)
- Mousse au Chocolat → ist der Himmel für jeden Schokoladen Liebhaber
- Crème brûlée → süße Nachspeise, die aus Eigelb, Sahne und Zucker hergestellt wird
Getränke
- Café au lait → Kaffee mit Milch
- Wein → Frankreich ist qualitativ und quantitativ eines der bedeutendsten Weinbaugebiete der Welt
- Champagner
- Cognac
- Rum
- Calvados → ein französischer Brand aus Apfelwein oder Birnenwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Es existiert ein Inlandsflugnetz
- Es gibt ein sehr gutes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen
- Öffentlicher Nahverkehr ist vorhanden und funktioniert einwandfrei
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (bei Fahranfänger in den ersten zwei Jahren liegt die Promillegrenze bei 0,3)
- Fast alle Autobahnen sind mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Das Begrüßungsritual besteht in der Regel aus zwei Küsschen auf die Wange, angefangen auf der rechten Seite. In der Provence und im Osten wird die linke Seite zuerst bevorzugt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10%, bei kleineren Beträgen aufrunden |
Hotel: | Gepäckservice: 1€ pro Koffer Zimmerservice: 5-20€ auf dem Kopfkissen zurücklassen |
Taxi: | Betrag aufrunden. Bei besonderem Service 1-2€ |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot
- Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150,- Euro führen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Frankreich
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Paris |
National- und Amtssprache: | Französisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +33 |
Polizei: | 112/17 |
Notarzt: | 112/15 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Land der Weine und des Käses
- Die französische Küche ist für ihre Qualität, ihre Raffinesse und ihre Vielseitigkeit weltberühmt
Landestypische Gerichte
- Coq au Vin → “Hahn mit Wein”
- Bouillabaisse → provenzalisches Eintopfgericht mit verschiedenen Fischen
- Französischer Käse → Käse dient nicht nur als Brotbelag, er wird auch gerne zum Kochen oder überbacken verwendet
- Backwaren → Frankreich ist weltweit für seine Backwaren bekannt (Croissant, Madeleine, Macaron oder Éclair)
- Mousse au Chocolat → ist der Himmel für jeden Schokoladen Liebhaber
- Crème brûlée → süße Nachspeise, die aus Eigelb, Sahne und Zucker hergestellt wird
Getränke
- Café au lait → Kaffee mit Milch
- Wein → Frankreich ist qualitativ und quantitativ eines der bedeutendsten Weinbaugebiete der Welt
- Champagner
- Cognac
- Rum
- Calvados → ein französischer Brand aus Apfelwein oder Birnenwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Es existiert ein Inlandsflugnetz
- Es gibt ein sehr gutes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen
- Öffentlicher Nahverkehr ist vorhanden und funktioniert einwandfrei
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (bei Fahranfänger in den ersten zwei Jahren liegt die Promillegrenze bei 0,3)
- Fast alle Autobahnen sind mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Das Begrüßungsritual besteht in der Regel aus zwei Küsschen auf die Wange, angefangen auf der rechten Seite. In der Provence und im Osten wird die linke Seite zuerst bevorzugt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10%, bei kleineren Beträgen aufrunden |
Hotel: | Gepäckservice: 1€ pro Koffer Zimmerservice: 5-20€ auf dem Kopfkissen zurücklassen |
Taxi: | Betrag aufrunden. Bei besonderem Service 1-2€ |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot
- Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150,- Euro führen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Hinweis zu Impfungen:
Über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen für Ihr Wunschreiseziel sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärztlicher Rat, z.B. zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Wir verweisen auch auf die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes unter der Rubrik "Länder" auf unsere Website und auf allgemeine Informationen von Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Frühstück & Hotels in Frankreich:
Frühstück heißt auf Französisch „petit déjeuner“. Das bedeutet so viel wie "kleine Mahlzeit" und das kann man wörtlich nehmen. Der Franzose isst zum Frühstück meist nur ein Croissant mit Butter oder Marmelade. Dazu trinkt er einen Kaffee. In Frankreich ist man also ein üppiges und herzhaftes Frühstück, wie wir es kennen, nicht gewöhnt. Das Frühstücksbüfett in Hotels ist daher oft nicht ganz so reichlich bestückt. Typisch ist es auch, das Frühstück in einem Café um die Ecke einzunehmen und nicht zu Hause oder im Hotel. Daher sind oftmals die Frühstücksräume in den Hotels recht klein.
Wir reservieren für unsere Gäste landestypische Hotels, die wir meist auch über viele Jahre kennen. Doch ist es gut zu wissen, dass die Hotelzimmer in Frankreich allgemein eher klein sind. Doppelzimmer verfügen über ein französisches Bett mit nur einer großen Matratze und einer großen Decke. Auf Wunsch stehen bei Voranmeldung aber auch einige Zimmer mit getrennten Betten zur Verfügung.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.
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