Ein Hauch von Süden genießen
Schifffahrt Gardasee + Aufenthalt Verona, Venedig, Triest, Ljubljana
- Schifffahrt auf dem Gardasee
- Besichtigung einer Schinkenmanufaktur
- Spaziergänge in Verona, Venedig, Triest, Ljubljana
Schifffahrt Gardasee + Aufenthalt Verona, Venedig, Triest, Ljubljana
- Schifffahrt auf dem Gardasee
- Besichtigung einer Schinkenmanufaktur
- Spaziergänge in Verona, Venedig, Triest, Ljubljana
„Es war die Nachtigall und nicht die Lerche“ sagt Julia in Verona zu Romeo - und meint damit, es wäre noch Zeit genug für romantische Stunden. Das gilt auch für Ihren Besuch in Verona, der Stadt der Liebe, wo Sie nicht nur den berühmtesten Balkon der Welt und die Arena bestaunen werden. Denn Verona bildet erst den Anfang Ihrer romantischen Reise in den Süden.
Österreich, Slowenien, Kroatien und Norditalien liegen auf Ihrer Route und warten mit allem auf, was einen rundum perfekten Urlaub ausmacht: Natur, Kultur, Architektur und Genuss, um genau zu sein.
Im Südtiroler Meran im Schatten der Alpen und bei einer Rundfahrt auf dem idyllischen Gardasee tanken Sie Naturschönheit in ihrer üppigsten Form. In Venedig durchstreifen Sie die verwinkelten Altstadtgassen entlang der unzähligen Kanäle bis sich nach der Rialtobrücke der Blick vom Marktplatz auf das weitläufige Panorama der Lagune öffnet. Triest, die schöne Stadt am Meer, ist mit ihrer Weitläufigkeit, großen Plätzen und gelassener Atmosphäre der prächtige Gegenentwurf zum quirligen Venezia. Mit Pula und Rovinj stehen zwei kroatische Städte auf Ihrem Besichtigungsprogramm, die sich hinsichtlich Historie und Schönheit mit ihren italienischen Schwestern messen können. Und wenn Sie sich noch nicht in die slowenische Hauptstadt Ljubljana verliebt haben, wird das spätestens bei Ihrem Rundgang durch die vom Fluss Ljubljanica durchzogene historische Altstadt geschehen.
Hatten wir Ihnen Genuss versprochen? Nicht nur Pferdefreunde kommen beim Besuch des Lipizzaner-Gestüts in Lipica auf ihre Kosten. Aber richtig lecker wird’s am Schluss, wenn wir in San Daniele den legendären gleichnamigen Schinken probieren.
Buon appetito!
Programm
1. Tag: Anreise
Die Anreise erfolgt im Reisebus nach Österreich in die Region Innsbruck. Hier beziehen Sie Ihr Hotel.
2. Tag: Südtirol - Meran
Nach dem Frühstück fahren Sie durch das wunderschöne Südtirol in Richtung Verona. Zuvor erkunden Sie bei einem Zwischenstopp die italienische Stadt Meran im Herzen Südtirols auf der Südseite der Alpen.
Schöne Parkanlagen, ausgedehnte Promenaden und eine mittelalterliche Altstadt prägen das Bild der mediterranen aber auch alpinen Stadt. Erkunden Sie diese bezaubernde Stadt der Alpen bei individueller Freizeit bevor Sie in Richtung Verona weiterfahren. Am späten Nachmittag erreichen Sie Ihr nächstes Urlaubshotel im Raum von Verona und lassen den Tag bei einem Abendessen in Ihrem Hotel ausklingen.
3. Tag: Verona
Heute dürfen Sie sich auf eine zauberhafte Erkundungstour in Verona freuen, der Stadt der Liebe und dem Schauplatz von Shakespeares „Romeo & Julia“. Ihr Abenteuer beginnt mit einem bezaubernden Spaziergang durch die malerische Innenstadt, bei dem Sie zahlreiche Sehenswürdigkeiten entdecken werden. Zu den Höhepunkten zählt zweifellos das römische Amphitheater, die beeindruckende Arena von Verona (Außenbesichtigungen).
Nach diesem historischen Zwischenstopp setzen Sie Ihre Reise fort und erreichen das bezaubernde Haus von Julia, wo Sie den wohl berühmtesten Balkon der Welt bewundern können. Dieser Ort ist für seine zeitlose Romantik bekannt und wird sicherlich Ihre Herzen berühren.
Ihr unvergesslicher Stadtspaziergang endete schließlich bei der Ponte Pietra, einer majestätischen römischen Bogenbrücke, die sich über den sanften Fluss Etsch spannt. Der Anblick dieser historischen Brücke wird Sie in die Vergangenheit versetzen und die Schönheit Veronas in ihrer ganzen Pracht zeigen.
Nach diesem reichen kulturellen Erlebnis haben Sie Freizeit, um in einer der elegantesten Straßen Italiens, der Via Mazzini, einzukaufen und sich von den lokalen Schätzen verführen zu lassen.
Das Abendessen nehmen Sie in einer traditionellen italienischen Pizzeria ein, bei dem Sie die Gelegenheit haben, die authentische italienische Küche zu genießen und den Tag ausklingen zu lassen.
4. Tag: Schifffahrt Gardasee
Heute begeben Sie sich auf einen Ausflug zum Gardasee, dem größten italienischen See. Die schönsten Orte des Sees erreichen Sie per Schiff, und dies macht es möglich, den See an einem Tag zu entdecken. Die erste Schifffahrt beginnt in Malcesine und führt Sie vorbei an charakteristischen Orten und historischen Stätten bis nach Sirmione, wo Sie anlegen werden. Hier haben Sie Zeit zur freien Verfügung und genießen das Flair der kleinen Altstadt mit ihren historischen Gebäuden und verwinkelten Gassen. Anschließend ist wieder Abfahrt von Sirmione, vorbei an der Skaligerburg und den Grotten Catulls, bis nach Bardolino, wo eine weitere Pause eingelegt wird. Das ehemalige Fischerdorf Bardolino bietet eine charmante Innenstadt, die mit ihren verwinkelten Gassen, unzähligen Geschäften und der Uferpromenade zum Verweilen einlädt. Am Nachmittag begeben Sie sich auf die letzte Etappe des Ausfluges, die Rückfahrt nach Malcesine. Nach einem Tag voller fantastischer Eindrücke geht es zu Ihrem Hotel zurück. Gemeinsames Abendessen im Hotel.
5. Tag: Venedig
Heute brechen Sie auf und verlassen die zauberhafte Region um Verona, um zum Bahnhof Venezia/Mestre zu gelangen. Von diesem Verkehrsknotenpunkt aus erwartet Sie eine rasante Reise, denn in nur etwa 11 Minuten erreichen Sie die weltberühmte Lagunenstadt Venedig mit dem Zug.
In Venedig angekommen, werden Sie von Ihrer örtlichen Reiseleitung begrüßt. Diese freut sich darauf, Ihnen die verborgenen Schätze und die faszinierendsten Geschichten dieser Stadt bei einem ausgedehnten Stadtspaziergang näherzubringen. Sie werden die Gelegenheit haben, die Ikonen von Venedig zu bewundern, darunter den majestätischen Markusdom (Außenbesichtigung), den belebten Markusplatz, den prächtigen Dogenpalast (Außenbesichtigung), die charmante Rialtobrücke, den malerischen Canal Grande und vieles mehr. Die Geschichte und Schönheit dieser Orte werden Sie in ihren Bann ziehen.
Nach diesem kulturellen Genuss haben Sie Freizeit, Venedig auf eigene Faust zu erkunden. Schlendern Sie durch die engen Gassen, lassen Sie sich von den romantischen Kanälen verzaubern und entdecken Sie versteckte Juwelen in dieser einzigartigen Stadt.
Am Nachmittag kehren Sie mit dem Zug nach Mestre zurück und fahren in Ihr nächstes Urlaubshotel in der malerischen Region Mestre.
6. Tag: Triest & Lipica
Nach dem Frühstück fahren Sie in die Hauptstadt der Region Friaul-Julisch Venetien, nach Triest. Die Stadt liegt unmittelbar an der Adriaküste am Golf von Triest und ist nicht weit von der slowenischen Grenze entfernt. Während Ihres Stadtrundgangs erfahren Sie mehr über die faszinierende und sehenswerte Altstadt. Bereits früher als großes Handelszentrum an der Adria bekannt, ist der Hafen von Triest heute weltweit für die Kaffeeeinfuhr berühmt. Aufgrund des Kaffeehandels ist Triest noch immer bekannt für seine historischen Kaffeehäuser und deren besonderen Kompositionen.
Im Anschluss an den Rundgang haben Sie die Möglichkeit, die bezaubernde Aussicht vom berühmten Schloss Miramare zu genießen. Das direkt auf einem Felsvorsprung gelegene Schloss bietet einen einmaligen Panoramaausblick auf den Golf von Triest.
Am Nachmittag entdecken Sie die weißen Lipizzaner-Pferde von Lipica. Seit 1580 werden in der Region um Lipica schneeweiße Lipizzaner gezüchtet, einst für die Wiener Hofreitschule, heute für Liebhaber. Die Lipizzaner, die aus andalusischen Hengsten und einheimischen Karststuten hervorgingen, verdanken ihren Namen dem Ort, an dem sie das Licht der Welt erblickten – Lipica.
Zurück im Hotel findet das Abendessen statt, bei dem Sie die neuen Eindrücke noch einmal Revue passieren lassen können.
7. Tag: Pula & Rovinj
Ihr heutiger Ausflug führt Sie in die zauberhafte Küstenstadt Pula auf der wunderschönen kroatischen Halbinsel Istrien. Ihre faszinierende Entdeckungstour durch die historische Stadt beginnt in Begleitung einer örtlichen Reiseleitung. Dabei tauchen Sie in die reiche Geschichte Pulas ein und erleben die beeindruckenden römischen Denkmäler aus nächster Nähe. Sie erfahren Interessantes über den prächtigen Triumphbogen, das antike römische Theater und das eindrucksvolle Amphitheater, die einst das Römische Reich schmückten.
Am Nachmittag geht Ihre Reise weiter entlang der malerischen Westküste Istriens, bis Sie die charmante Stadt Rovinj erreichen. Rovinj bezaubert durch seine malerische Altstadt mit verwinkelten Gassen und eine lebhafte Uferpromenade. Hier können Sie die Stadt in Ihrem eigenen Tempo erkunden. Genießen Sie kulinarische Köstlichkeiten in den zahlreichen Restaurants und Cafés oder entdecken Sie die Sehenswürdigkeiten dieser zauberhaften Stadt. Ein Tag voller Geschichte, Kultur und unvergesslicher Eindrücke erwartet Sie in Pula und Rovinj, den beiden Juwelen Istriens.
Am Abend kehren Sie ins Hotel zurück, wo Sie das Abendessen genießen.
8. Tag: Ljubljana
Nach dem Frühstück starten Sie heute mit einem Besuch der slowenischen Hauptstadt Ljubljana in den Tag. Bei einer geführten Stadtführung erkunden Sie die schönsten Ecken der Stadt. Dabei kommen Sie an den berühmtesten Sehenswürdigkeiten und Wahrzeichen Ljubljanas vorbei und erfahren mehr über die Geschichte, Lebensweise der Bürger, Kunst und Architektur.
Während des Rundgangs tauchen Sie in die Atmosphäre der Altstadt ein, die Spuren von fünftausend Jahren Geschichte bewahrt. Überreste der römischen Stadt Emona, eine mittelalterliche Burg im Herzen der Altstadt, liebevoll restaurierte barocke Fassaden und moderne Gebäude erzählen von der reichen Vergangenheit der Stadt. Ihre ortskundige Reiseleitung unterstützt Sie gerne bei der Entdeckung dieser historischen Schätze.
Nach dem Stadtspaziergang haben Sie Zeit zur freien Verfügung, um die Stadt auf eigene Faust weiter zu erkunden. Am Abend kehren Sie zum Hotel zurück, wo ein gemeinsames Abendessen auf Sie wartet.
9. Tag: San Daniele
Ihre Drei-Länder-Reise neigt sich langsam dem Ende zu. Ihr letzter Tagesausflug führt Sie nach Friaul in das norditalienische Städtchen San Daniele. Zuvor erhalten Sie bei einer Führung durch eine Schinkenmanufaktur interessante Einblicke in die Herstellung des köstlichen Prosciuttos. Bei einer kleinen Verkostung haben Sie die Gelegenheit, den berühmten Schinken selbst zu probieren.
Bevor Sie zur letzten Zwischenstation in Österreich aufbrechen, können Sie noch die hübsche Altstadt von San Daniele erkunden. Zum Abschluss des Tages fahren Sie zu Ihrem Hotel, checken ein und genießen das Abendessen.
10. Tag: Heimreise
Heute heißt es leider Abschied nehmen von unserer Rundreise. Mit Ihrem bequemen Reisebus treten Sie die Heimreise an und lassen die Erinnerungen an eine unvergessliche Reise Revue passieren.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Ein Hauch von Süden genießen
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
- Ungefähre Gruppengröße:
- 30
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
Hotels & Verpflegung
Alle Ü in Mittelklassehotels
- 1 Übernachtung im Raum Innsbruck
- 3 Übernachtungen im Raum Verona
- 1 Übernachtung im Raum Mestre
- 3 Übernachtungen im Raum Portorož
- 1 Übernachtung im Raum Salzburg
- 9x Frühstück
- 7x Abendessen im Hotel
- 1x Pizza-Abendessen
- 1 Abendessen in einem Restaurant
Ausflüge und Besichtigunge
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Stadtführungen: Verona, Venedig, Triest, Lipica, Pula und Ljubljana mit örtlicher Reiseleitung
- Aufenthalte: Meran, Sirmione, Bardolino, Schloss Miramare (Außenbesichtigung), Lipica, Rovinj, San Daniele
- Führung: Schinkenmanufaktur mit anschließender Verkostung
- Schifffahrt: Gardasee
(Malcesine - Sirmione - Bardolino - Malcesine) - Zugfahrt: Mestre - Santa Lucia Venedig - Mestre
- sz-Reiseleitung
Zielland
Österreich
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Wien |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +43 |
Polizei: | 133 |
Notarzt: | 144 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ E |
Essen
- Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
- Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
- Bauernschmaus → Fleischplatte
- Kasspatzln → Käsespätzle
- Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen
- Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade
- Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen
- Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
- Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
- Apfel- und Topfenstrudel
- Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße
- Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur
Getränke
- Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
- Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
- Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
- Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
- Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
- Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
- Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
- Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet
Trinkgelder
Restaurant: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Hotel: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Italien
Essen
- Mediterrane Küche, die sich durch viel frischen Fisch, Olivenöl und Gemüse auszeichnet
- Das typische italienische Mahl beginnt gewöhnlich mit Antipasti
Landestypische Gerichte
- Pasta → gibt es in den unterschiedlichsten Variationen und in den unterschiedlichsten Kombinationen
- Pizza → gibt es in den unterschiedlichsten Kombinationen
- Carpaccio → rohes Rindfleisch, das hauchzart geschnitten wird
- Antipasti → italienische Bezeichnung für “Vorspeise”
- Tiramisu → ein Dessert, besteht aus abwechselnden Schichten von Löffelbiskuit einer Creme aus Mascarpone und Kaffee
- Panna Cotta → ist ein puddingartiges Dessert
Getränke
- Wein → macht den größten und vielfältigsten Teil der italienischen Getränke aus
- Kaffee → neben dem Wein sind Kaffeespezialitäten typisch für die italienische Lebensart
- Limoncello → ein Likör aus Zitronen
- Ramazotti → ein italienischer Kräuterlikör
- Amaretto → ein Likör mit einem nussigen Aroma
- Aperol → ein fruchtig-bitterer Likör, wird meist als Aperitif getrunken
- Internationale Softdrinks
- Verstöße gegen die öffentliche Ordnung führen zu Geldstrafen und Verweisen
- In Rom gibt es Strafen zum Schutz der Denkmäler, unter Strafe steht beispielsweise ein Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder das picknicken auf der Spanischen Treppe
- Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt. In Sardinien ist die generelle Veränderung der Sandstrände gesetzlich verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
- Bewohner Italiens neigen zu Aberglauben
- Man darf keine Schuhe oder Hüte aufs Bett legen, das bringt Unglück in der Familie
- Regenschirme dürfen nach dem Spaziergang nicht geöffnet bleiben, da dies Unglück bringt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Rom |
National- und Amtssprache: | Italienisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +39 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ L, Typ C |
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Eisenbahn- und Busverbindungen sind vorhanden
- Die Städte Rom und Mailand verfügen über eine U-Bahn
- Touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Mautpflichtige Autobahnen und Tunnel
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Kroatien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Zagreb |
National- und Amtssprache: | Kroatisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +385 |
Polizei: | 112/192 |
Notarzt: | 112/194 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC + MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Mix aus unterschiedlichen Küchen, am ehesten ähnelt die kroatische Küche der mediterranen
- Viele Fleisch- und Fischspezialitäten, herzhafte Eintöpfe und Suppen sowie Speck, Schinken und Käse
- Die kroatische Küche unterscheidet sich teilweise je nach Region, die meisten Gerichte gibt es jedoch im gesamten Land
- Gerichte werden mit überwiegend frischen Zutaten zubereitet
Landestypische Gerichte:
- Shtrukli → gefüllte Nudeltaschen
- Zagorje → ein Pfannkuchen, der mit frischem Weichkäse, Honig und leckeren Nüssen gefüllt wird
- Fisch- und Gemüsesuppen
- gemischte Grillplatten
- Pita-Brot → ein Fladenbrot aus Hefeteig
- Calamari und Scampi
- Prosciutto → dalmatinischer Rohschinken
Getränke
- Kaffee
- Wein oder Kräuterschnaps
- Prosek → Dessertwein
- Maraschino → Kirschlikör
- Šljivovica, der Lozovaca oder der Travarica → aus Trauben gebrannter Schnaps
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Sowohl die touristische als auch die allgemeine Infrastruktur befinden sich auf einem hohen Niveau
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Es stehen Busverbindungen, Taxis und Uber zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (im Alter von 16 bis 24: 0,0)
- In den Sommermonaten kann es zu Busch- und Waldbränden kommen, welche die touristische Infrastruktur beeinflussen können
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand
- Touristen, die ein paar Wörter kroatisch können, sind gerne gesehen
Trinkgelder
Restaurant: | Wird nicht erwartet. Aufrunden oder Trinkgeld nach eigenem Ermessen bei höherer Rechnung |
Hotel: | Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen |
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Sammeln von Fossilien und anderen geschützten wertvollen Muscheln ist verboten
- Für die Nutzung von Drohnen findet man bei der “Croatian Civil Aviation Ageny” englische Informationen über den erlaubten Gebrauch
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Slowenien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Ljubljana |
National- und Amtssprache: | Slowenisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +386 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche Sloweniens ist sehr vielseitig und wird vor allem von den Küchen der Nachbarländer beeinflusst
- Oftmals sind die Gerichte sehr einfach und deftig
- Die slowenische Küche hat eine reichhaltige Auswahl zu bieten, je nach Region ist sie unterschiedlich stark von den Küchen der Nachbarländer beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Struklji → Strudel aus Buchweizen gefüllt mit Fleisch, Gemüse oder einer süßen Füllung
- Jota → Eintopf aus Sauerkraut und Bohnen mit Kartoffelbrei
- Corba od pecurki sa krompirom → Pilzsuppe mit Kartoffeln und Tomaten
- Potica → Kuchen mit vielen verschiedenen Füllungen, vor allem Nüsse, Honig, Sahne, Rosinen und Zimt
- Gibanica → sehr gehaltvolles Blätterteiggebäck, das häufig für festliche Anlässe zubereitet wird
Getränke
- Wein
- Sliwowitz → ein Obstbrand aus Pflaumen
- Pelinkovac → Kräuterlikör
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die Infrastruktur ist gut ausgebaut
- Eisenbahn- und Busverbindungen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger: 0,0)
- Auf Autobahnen (durch grüne Beschilderung gekennzeichnet) und einigen Fernstraßen (blau markiert) gilt eine Vignettenpflicht. Informationen finden sie unter: https://www.dars.si/tolling
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Blumen werden nur in ungeraden Zahlen verschenkt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | 5-10% |
Taxi: | 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung in großen Städten ist befriedigend
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Rauchen in Fahrzeugen ist verboten, wenn sich Personen unter 18 Jahren darin befinden
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Tschechische Republik
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Prag |
National- und Amtssprache: | Tschechisch |
Währungscode: | CZK |
Internationale Vorwahl: | +420 |
Polizei: | 112/158 |
Notarzt: | 112/155 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Die traditionelle Küche ist mit der österreichischen und süddeutschen Küche verwandt
- Sie ist einfach und deftig
- Knödel werden sehr häufig als Beilage serviert
Landestypische Gerichte:
- Vepro-knedlo-zelo → Nationalgericht, Schweinebraten mit Knödeln und Kraut
- Mehlspeisen → werden häufig als süße Variante zum Nachtisch gegessen
- Bramborová → Kartoffelsuppe mit Pilzen
- Zelná → Weißkohlsuppe
Getränke
- Pivo → Bier
- Slivowitz → Pflaumenschnaps
- Merunkowitz → Aprikosenschnaps
- Becherovka → Karlsbader Kräuterschnaps
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Gut ausgebaute allgemeine und touristische Infrastruktur
- Ein Eisenbahnnetz steht zur Verfügung
- Öffentlicher Nahverkehr kann genutzt werden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Ab Januar 2021 benötigen Fahrzeuge zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine Vignette. Diese kann online, an offiziellen Verkaufsstellen und an Selbstbedienungskiosken an Grenzübergängen erworben werden. Motorräder und Anhänger sind von dieser Pflicht ausgenommen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Eine Ostertradition am Ostermontag ist, dass Männer jungen Frauen leicht mit geflochtenen Weidenruten auf die Beine schlagen. Dies soll Gesundheit und Jugend bringen
Trinkgelder
Restaurant: | Bei kleinen Summen: Aufrunden. Ansonsten 5-10% |
Hotel: | Gepäckservice: 24 CZK Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | Unüblich. Bei gutem Service: Aufrunden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut, teilweise sind die Einrichtungen aber nicht auf dem neuesten technischen Stand
Nicht erlaubte Medikamente:
-
Die Einfuhr von süchtig machenden Stoffen, Produkten, die sie enthalten, und einigen Stoffen, die zu ihrer Herstellung verwendet werden (die in den Anhängen des Gesetzes Nr. 167/1998 Slg. über süchtig machende Stoffe in der geänderten Fassung aufgeführt sind), ist nur auf der Grundlage einer Einfuhrgenehmigung möglich, die vom Gesundheitsministerium erteilt wird, und einer Ausfuhrgenehmigung, die vom Ursprungsland des Stoffes erteilt wird, wenn sie von diesem Land bei der Ausfuhr verlangt wird.
-
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mzv.cz/chicago/en/consular_information/important_information_for_travelers_1/customs_information_for_travelers.html
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Ortstaxe:
Die Ortstaxen in Höhe von ca. 1,50 € - 3,50 € pro Person/Tag sind vor Ort direkt in den Hotels zu entrichten.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von der örtlichen Kategorie abweichen kann. Je nach Reiseland kann es landestypische Unterschiede bei Hotelbewertungen geben.
Sitzplatzvergabe bei Busreisen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass vorab ausgewiesene Sitzplätze nicht garantiert werden können und es in Ausnahmefällen zu Änderungen kommen kann.
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