Italien: Einmal den ganzen Stiefel, bitte!

Matera
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Roncole
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Parma
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Monterosso
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Vernazza
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Castel Gandolfo
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Küstenstadt Ischia
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Höhlenstadt Matera
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Trulli in Alberobello
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Ascoli Piceno
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Moderne Kunst Gallerie San Marino
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Blick auf San Marino
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Bologna
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Trulli in Alberobello
Ascoli Piceno
Moderne Kunst Gallerie San Marino
Blick auf San Marino
Bologna

Rundreise durch malerische Landschaften & kulinarische Highlights

  • Rundreise mit kulinarischen Highlights & San Marino
  • Ausflug Cinque Terre & Insel Ischia
  • Besuch sommerliche Papstresidenz
ab 1865 €
Buchungscode: IT-LE02

Rundreise durch malerische Landschaften & kulinarische Highlights

  • Rundreise mit kulinarischen Highlights & San Marino
  • Ausflug Cinque Terre & Insel Ischia
  • Besuch sommerliche Papstresidenz
ab 1865 €
Buchungscode: IT-LE02

Sie mögen Stiefel? Schlüpfen Sie rein und fühlen Sie sich wohl. Diese Reise zeigt Ihnen Italien vom Schaft bis zur Sohle und zurück. Mit dem komfortablen Reisebus als Schuhlöffel berühren die Zehenspitzen zunächst den Gardasee, bevor uns Giuseppe Verdi in seinem Geburtshaus in Roncole begrüßt und der Gaumen in Parma eine erste Kostprobe des berühmten Schinkens nimmt.
Mit Bahn und Schiff erkunden wir die farbenfrohe Cinque Terre, statten Florenz einen ausgiebigen Besuch ab und senden dem Parmaschinken in Montepulciano den berühmten hiesigen Rotwein hinterher.

Im Castel Gandolfo durchschreiten wir die Sommerresidenz des Papstes und füllen unsere Energievorräte nach einem Abstecher auf Ischia mit dem Besuch einer Nudelfabrik für die Entdeckungen der zweiten Woche.
Als da wären: die eindrucksvollen Höhlensiedlungen Sassi in Matera, Salento, der Absatz des italienischen Stiefels, mit einer Olivenölverkostung in einer traditionellen Ölmühle in Ostuni sowie Besuche in Ascoli Piceno, im charmanten Zwergstaat San Marino und Bologna, Heimat der ältesten Universität Europas und der Tortellini.

Schinken, Rotwein, Nudeln, Mozzarella, Oliven, ... Fehlt da nicht noch was? Gut aufgepasst! Die kulinarische Reise endet schließlich mit einer Verkostung von Lambrusco und Balsamico in Modena.

Freuen Sie sich auf 13 Tage, in denen Ihnen der Stiefel so sehr ans Herz wachsen wird, dass Sie ihn vielleicht nie wieder ausziehen möchten. Ach ja, unsere Reiseleitung wird wie immer dafür sorgen, dass Sie nirgendwo der Schuh drückt. Versprochen!

Programm

1. Tag: Anreise in den Raum Gardasee

Mit gepackten Koffern beginnt heute Ihre 13-tägige Rundreise durch "Bella Italia". Ihr moderner Reisebus bringt Sie zunächst zu Ihrer Zwischenübernachtung in den Raum Gardasee.

2. Tag: Roncole – Parma

Nach dem Frühstück fahren Sie weiter nach Roncole, einem kleinen Vorort der Gemeinde Busseto. Hier begeben Sie sich auf die Spuren des berühmten Komponisten Giuseppe Verdi, der Zeit seines Lebens zahlreiche Opern erfolgreich umsetzte. Heute trägt der Ort den Beinamen des berühmten Künstlers, der durch ihn große Bekanntheit erlangte. Direkt neben dem Geburtshaus Verdis befindet sich die Kapelle mit der Orgel auf der Verdi das erste Mal seine musikalische Begabung zeigte.

Auf Ihrer Weiterreise erleben Sie bei einer Schinkenverkostung ein erstes kulinarisches Highlight, bevor Sie in der bekannten Stadt Parma Halt machen. Parma ist berühmt für prächtige Bauten, wie zum Beispiel den Palazzo Ducale, das aus Holz gefertigte Teatro Farnese, das Baptisterium und den Dom. Bei Ihrem Aufenthalt in der italienischen Provinzstadt haben Sie Zeit für eigene Erkundungen. Lassen Sie sich von der Genussmetropole verzaubern, denn zahlreiche Köstlichkeiten erwarten Sie in den malerischen Altstadtgassen.

Am Abend reisen Sie in Ihr Hotel für die nächsten zwei Nächte an der Riveria di Levante, in den Raum zwischen Genua und La Spezia.

3. Tag: Cinque Terre

Ihr heutiger Ausflug führt Sie in die wunderschönen Ecken von Cinque Terre. In La Spezia gehen Sie an Bord eines Schiffes und fahren zunächst nach Portovenere, von wo aus Sie dann weiterfahren nach Vernazza, das wohl schönste Dorf der Cinque Terre. Ein buntes Mosaik aus farbenfrohen Häusern und Fischerbooten, die den malerischen Hafen und die kleine Piazza am Meer umrahmen, erwartet Sie hier.

Später gehen Sie erneut an Bord und fahren mit dem Schiff weiter nach Monterosso. Das italienische Fischerdörfchen ist der nördlichste und größte Ort der Cinque Terre und bietet zahlreiche Restaurants und Geschäfte. Außerdem befindet sich in Monterosso der einzige große Badestrand der fünf Dörfer. Von hier aus bringt Sie der Zug wieder zurück nach La Spezia bzw. Levanto.

4. Tag: Florenz – Weinprobe

Das Ziel Ihrer nächsten Etappe der Rundreise ist die Kunst- und Kulturstadt Florenz. Nirgendwo finden sich mehr Kunstschätze als in der toskanischen Hauptstadt. Bedeutende Künstler verschiedenster Epochen haben ihre Spuren hinterlassen und so zählt die Altstadt seit 1982 zum UNESCO-Weltkulturerbe. Während einer Stadtführung mit einer örtlichen Reiseleitung sehen Sie imposante Bauwerke, wie den Dom Santa Maria del Fiore, der als Wahrzeichen der Stadt gilt. Die über den Dächern der Stadt ragende Kuppel war zu ihrer Bauzeit ein Meisterwerk der Handwerkskunst und fasziniert noch heute mit ihrem Anblick. Sehenswert sind auch die Kirche Santa Croce und die Brücke Ponte Vecchio. Florenz gilt als Wiege der Renaissance und lockt jährlich Millionen Besucher an.

Anschließend können Sie die Füße entspannen und bei einer Weinprobe im Raum Montepulciano die Köstlichkeiten der Region probieren.

Ihr Hotel befindet sich im Raum Chianciano Terme.

5. Tag: Castel Gandolfo

Nach dem Frühstück geht es ein Stück weiter gen Süden, vorbei an Rom bis nach Castel Gandolfo. Hoch in den Albaner Bergen gelegen befindet sich die sommerliche Papstresidenz, die erst seit 2016 auch für Besucher zugänglich ist. Erleben Sie bei Ihrem Besuch über 500 Jahre Papstgeschichte, bei dem Sie nicht nur Gemälde, liturische Gewänder und Uniformen bestaunen können. Sie haben ebenso die Gelegenheit, einen Blick in das Schlafzimmer des Papstes zu werfen und Arbeitszimmer sowie Bibliothek zu besichtigen. Auf insgesamt 55 Hektar erstrecken sich die Gemäuer, eingebettet in Eichenwälder, Olivenhaine, Renaissancegärten und altrömische Ruinen.

Anschließend fahren Sie weiter und beziehen südlich von Neapel Ihr Hotel für die nächsten zwei Nächte.

6. Tag: Insel Ischia

Sie verlassen das Festland und brechen auf zu einem eindrucksvollen Ausflug auf die Insel Ischia. Ihr Bus bringt Sie zum Hafen, von wo aus Sie mit der Fähre zur Insel übersetzen. Anschließend unternehmen Sie eine Inselrundfahrt, bei der Sie eine örtliche Reiseleitung begleitet. Entdecken Sie die mit 46 km² größte Insel im Golf von Neapel, während Sie den Erzählungen der Reiseleitung lauschen. Die grüne Insel weist zwar eine vulkanische Herkunftsgeschichte auf, jedoch existieren heute keine aktiven Vulkane mehr. Sie besticht aber durch ihre artenreiche, mediterrane Flora. Schöne Strände und aus den Vulkanen entstandene Heilquellen sind Anziehungspunkt für viele Touristen. Genießen Sie Ihren Aufenthalt und lassen Sie sich von der mediterranen Atmosphäre verzaubern.

Am Abend geht es mit der Fähre zurück aufs Festland, von wo aus Sie Ihr Bus wieder ins Hotel bringt.

7. Tag: Nudelfabrik – Matera

Bei einer Rundreise durch Italien darf natürlich ein Besuch in einer Nudelfabrik nicht fehlen. Gemeinsam mit Ihrer sz-Reiseleitung erfahren Sie Wissenswertes über die Herstellung des beliebten Teigwarenproduktes.

Später reisen Sie weiter nach Matera, eine Stadt der Antike, die am Rande einer steil abfallenden tiefen Schlucht erbaut wurde. Besonders faszinierend sind die seit 1993 zum UNESCO-Weltkulturerbe angehörenden, antiken Ortsteile Sassi, die Sie besuchen werden. Die außergewöhnlichen Höhlensiedlungen bilden eine einzigartige gigantische Skulptur, der im Laufe der Jahrhunderte verschiedene Elemente durch historische Ereignisse hinzugefügt wurden. Einige dort befindliche Felsenkirchen können sogar von Innen besichtigt werden (gg. Gebühr). Entdecken Sie bei Ihrem Besuch den faszinierenden Ort, der nicht umsonst als "zweites Bethlehem" bezeichnet wird und gleichzeitig als Inszenierungsort verschiedener Filme fungierte. Grund genug, dass Matera zur Europäischen Kulturhauptstadt 2019 gewählt wurde.

Schließlich beziehen Sie im Raum Torre Canne/ Polignano a Mare Ihr Hotel für die nächsten 3 Nächte.

8. Tag: Freizeit

Genießen Sie einen freien Tag, lassen Sie die bisherigen Erlebnisse Revue passieren und schöpfen Sie Kraft für die zweite Hälfte Ihrer großen Italienrundreise.

9. Tag: Freizeit oder fakultativer Ausflug Halbinsel Salento

Nutzen Sie die noch einen zweiten Tag zur Entspannung oder für eigene Erkundungen.

Sie können uns jedoch auch auf den fakultativen Ausflug auf die Halbinsel Salento begleiten: Kommen Sie mit uns auf Entdeckungstour des Stiefelabsatzes. Sie fahren entlang der Adriaküste bis nach Ostuni und lernen gemeinsam mit Ihrer örtlichen Reiseleitung das schöne Apulien kennen. Nach der Besichtigung einer Ölmühle, bei der Sie auch an einer Olivenöl-Verkostung teilnehmen, fahren Sie weiter nach Locorotondo, dem "runden Ort", bis Sie das wundervolle Alberobello erreichen. Die italienische Stadt ist vor allem durch die "Trulli" weltbekannt, die einen Besuch unbedingt wert sind. Die kleinen, überwiegend weißen Rundhäuser faszinieren mit ihrem Anblick. Seit 1996 gehören die einzigartigen Kegelbauten dem UNESCO-Weltkulturerbe an und ließen Alberobello zum wichtigsten Touristenziel in Apulien heranwachsen. Im Anschluss an Ihren Besuch fahren Sie zurück in Ihr Hotel.

10. Tag: Ascoli Piceno

Entlang der Adriaküste begeben Sie sich auf den Weg zurück in Richtung Norden und besuchen zunächst das kulturelle Zentrum der südlichen Marken, Ascoli Piceno. Entdecken Sie die Stadt der "100 Türme" und unternehmen einen Spaziergang durch die malerische, von den warmen Farben des Travertin geprägte Altstadt mit eindrucksvollen Palazzi, Geschlechtertürmen und der Piazza del Popolo. Sehen Sie beispielsweise das legendäre Jugendstil-Café Meletti und den Renaissance-Kreuzgang der Loggia di Mercati, wo teils heute noch der Gemüsemarkt stattfindet.

Anschließend fahren Sie weiter in den Raum Ancona zu Ihrer Zwischenübernachtung.

11. Tag: San Marino

Eingebettet in die Hügel des Apennins liegt zwischen Rimini und Bologna der Zwergstaat San Marino. Die kleine Altstadt der vermutlich älteste bestehende Republik der Welt erkundet man am besten zu Fuß. Damit Sie auch keine Sehenswürdigkeit wie den Palazzo Pubblico und die Basilica di San Marino verpassen, werden Sie bei Ihrem Stadtrundgang von einer örtlichen Reiseleitung begleitet, wobei Sie auch Interessantes aus der Geschichte erfahren, die bis in das 4. Jahrhundert zurückreicht.

Ihr Hotel für die nächste Übernachtung befindet sich noch einmal etwas nördlicher im Raum Forli/ Cesenatico.

12. Tag: Bologna – Lambrusco- und Balsamessigverkostung

Heute führt Sie Ihre Italienrundreise ein Stückchen weiter in den Norden. Sie reisen durch die Region der Emilia-Romagna und besuchen die Hauptstadt Bologna. Den Beinamen La Dotta, die Gelehrte, trägt die Stadt zu Recht. Denn die Universität von Bologna mit dem Amphitheater der Anatomie ist die älteste Universität der westlichen Welt. Die Altstadt gilt als eine der schönsten und besterhaltenen in Europa. Zahlreiche Türme aus dem Mittelalter und etwa 40 km Arkadengänge verbinden die weitläufige Innenstadt mit ihren Plätzen, Kirchen, Palästen und Fußgängerzonen miteinander.

Ihre anschließende Weiterfahrt führt bis in den Raum Modena. Als zunächst kulinarischen Abschluss Ihrer Reise werden Sie heute in den Genuss einer Lambrusco- und Balsamessigverkostung kommen. Haben Sie bereits ein italienisches kulinarisches Highlight für sich entdeckt? Spätestens nach der heutigen Verkostung können Sie selbst bestimmen, welche der ganzen italienischen Köstlichkeiten der letzten Tage für Sie die größte Leckerei war. Nach der Verkostung reisen Sie weiter in den Norden Italiens in den Raum Gardasee zur letzten Übernachtung.

13. Tag: Heimreise

Heute heißt es leider schon wieder: "Ciao, bella Italia"! 13 Tage einmal quer durch den ganzen Stiefel. Zahlreiche Erlebnisse und Eindrücke nehmen Sie mit auf Ihre Heimreise, die Sie heute antreten.

ab 1865 
IT-LE02

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
Italien: Einmal den ganzen Stiefel, bitte!
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
25
Ungefähre Gruppengröße:
30

Termine

    = Die mit gekennzeichneten Angebote sind nur noch auf Anfrage buchbar.

    Zusatzoptionen:

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region A/B/C/D/E

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Fahrt im modernen Reisebus
  • Fährüberfahrt zur Insel Ischia

Hotels & Verpflegung

  • 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum nördlicher Gardasee
  • 2 Übernachtungen im Mittelklassehotel im Raum Genua/ La Spezia
  • 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum Chianciano Terme
  • 2 Übernachtungen im Mittelklassehotel im Raum Sorrentische Halbinsel
  • 3 Übernachtungen im Mittelklassehotel im Raum Torre Canne/Polignano a Mare
  • 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum Ancona
  • 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum Forli/Cesenatico
  • 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum südlicher Gardasee
  • 12x Frühstück
  • 12x Abendessen

Ausflüge & Besichtigungen

  • Ausflüge: Roncole und Parma, Cinque Terre, Castel Gandolfo mit Apostolischen Palast, Insel Ischia, Matera mit Höhlensiedlungen, Ascoli Piceno
  • Stadtführungen: Florenz, San Marino & Bologna mit örtlicher Reiseleitung
  • Zugfahrten: Monterosso – La Spazia/ Levanto
  • Schifffahrten: La Spezia – Portovenere – Vernazza – Monterosso (wetterabhängig)
  • Inselrundfahrt Ischia
  • Eintritte: Geburtshaus Verdi, Apostolischer Palast
  • Besuch einer Nudelfabrik*

Zusätzlich inklusive

  • Schinkenverkostung im Raum Roncole/Parma
  • Weinprobe im Raum Montepulciano
  • Lambrusco- und Balsamessigverkostung im Raum Modena*
  • Kurtaxe & Einfuhrgenehmigungen
  • Audioguide für den Apostolischen Palast
  • Audiosystem: 4. bis 12. Tag
  • Örtliche Reiseleitung: 6. Tag
  • sz-Reiseleitung

* Erklärungen nicht in deutsch, Reiseleitung übersetzt.

ab 1865 
IT-LE02

Zielland

Italien

Essen

  • Mediterrane Küche, die sich durch viel frischen Fisch, Olivenöl und Gemüse auszeichnet 
  • Das typische italienische Mahl beginnt gewöhnlich mit Antipasti

Landestypische Gerichte

  • Pasta → gibt es in den unterschiedlichsten Variationen und in den unterschiedlichsten Kombinationen
  • Pizza → gibt es in den unterschiedlichsten Kombinationen
  • Carpaccio → rohes Rindfleisch, das hauchzart geschnitten wird
  • Antipasti → italienische Bezeichnung für “Vorspeise”
  • Tiramisu → ein Dessert, besteht aus abwechselnden Schichten von Löffelbiskuit einer Creme aus Mascarpone und Kaffee 
  • Panna Cotta → ist ein puddingartiges Dessert

Getränke

  • Wein → macht den größten und vielfältigsten Teil der italienischen Getränke aus 
  • Kaffee → neben dem Wein sind Kaffeespezialitäten typisch für die italienische Lebensart
  • Limoncello → ein Likör aus Zitronen 
  • Ramazotti → ein italienischer Kräuterlikör
  • Amaretto → ein Likör mit einem nussigen Aroma
  • Aperol → ein fruchtig-bitterer Likör, wird meist als Aperitif getrunken 
  • Internationale Softdrinks
  • Verstöße gegen die öffentliche Ordnung führen zu Geldstrafen und Verweisen
  • In Rom gibt es Strafen zum Schutz der Denkmäler, unter Strafe steht beispielsweise ein Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder das picknicken auf der Spanischen Treppe
  • Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt. In Sardinien ist die generelle Veränderung der Sandstrände gesetzlich verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

  • Bewohner Italiens neigen zu Aberglauben 
    • Man darf keine Schuhe oder Hüte aufs Bett legen, das bringt Unglück in der Familie 
    • Regenschirme dürfen nach dem Spaziergang nicht geöffnet bleiben, da dies Unglück bringt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Kontinent: Europa
Hauptstadt: Rom
National- und Amtssprache: Italienisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +39
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ L, Typ C

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Eisenbahn- und Busverbindungen sind vorhanden
  • Die Städte Rom und Mailand verfügen über eine U-Bahn
  • Touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Mautpflichtige Autobahnen und Tunnel
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Transitland

Deutschland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Berlin
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +49
Polizei: 110
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
  • Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse 

Landestypische Gerichte

  • Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
  • Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
  • Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
  • Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße

Getränke

  • Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
  • Weine
  • Internationale Softdrinks
  • Schnäpse aller Art

Infrastruktur

  • Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
  • Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
  • In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
  • In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse 
  • Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Österreich

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Wien
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +43
Polizei: 133
Notarzt: 144
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ E

Essen

  • Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
  • Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst  

Landestypische Gerichte

  • Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
  • Bauernschmaus → Fleischplatte
  • Kasspatzln → Käsespätzle 
  • Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen 
  • Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade 
  • Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen 
  • Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
  • Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
  • Apfel- und Topfenstrudel  
  • Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße 
  • Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur 

Getränke

  • Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
  • Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
  • Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
  • Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
  • Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
  • Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
  • Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
  • Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet

Trinkgelder

Restaurant: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Hotel: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Taxi: freiwillig, nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
ab 1865 
IT-LE02

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Essensgewohnheiten in Italien:

Das italienische Frühstück ist traditionell karg. Meist gibt es einen Espresso oder einen Cappuccino, dazu ein Brioche oder Cornetto (Hörnchen). Die "gehaltvolle" Mahlzeit findet mittags bzw. abends statt. Dabei wird ein mehrgängiges Menü serviert. In den Hotels sind die Mahlzeiten, besonders das Frühstück, an die Bedürfnisse der internationalen Gäste angepasst. Erwarten Sie bitte dennoch nicht die gleiche Auswahl und Vielfalt beim Frühstück wie Sie es in Deutschland gewöhnt sind.

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

ab 1865 
IT-LE02

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