Kärnten: Österreichs sonnige „Badewanne“
Österreichs sonniger Süden zwischen Weissensee und Wörthersee
- Hotel direkt am See in wunderschöner Landschaft
- Fahrt über die Großglockner Hochalpenstraße
- Villach & Villacher Alpenstraße
- Lesachtal mit Maria Luggau und Erlebnisimkerei
Österreichs sonniger Süden zwischen Weissensee und Wörthersee
- Hotel direkt am See in wunderschöner Landschaft
- Fahrt über die Großglockner Hochalpenstraße
- Villach & Villacher Alpenstraße
- Lesachtal mit Maria Luggau und Erlebnisimkerei
Sie denken bei Kärnten nicht zuerst an Badeurlaub und Sonnenstunden am Hotelstrand? Dann denken Sie noch einmal neu, aber am besten machen Sie es einfach! Dieser Sommerurlaub hat alles, was Sie am Mittelmeer oft schmerzlich vermissen. Das sauberste Wasser Österreichs im fjordähnlich zwischen hohen Gipfeln gelegenen Weissensee, einen Platz am hoteleigenen Strand und das kombinierte Flair von Alpen und Adria im Dreiländereck Österreich, Slowenien, Italien.
Pack die Badehose und die Wanderschuhe ein – und dann auf in Österreichs sonnigen und kulinarisch außergewöhnlich schönen Süden. Denn statt Pommes am Strandimbiss kredenzt man Ihnen in der weltweit ersten "Slow-Food Travel Destination" ausgesuchte heimische und mit viel Leidenschaft und Ruhe zubereitete Spezialitäten aus regionalen Zutaten. Lassen Sie deshalb Platz im Koffer, denn beim Besuch einer Schauimkerei und eines Bauernladens werden Sie sich die probierten Köstlichkeiten in den heimischen Vorratsschrank wünschen.
Perfekt ist dieser Urlaub aber auch für alle, die sich nur schwer zwischen Bergen und Strand entscheiden können, denn hier ist alles drin. Rund um den Weissensee erstreckt sich Alpenidyll zum Entdecken und Erwandern. Nutzen Sie Ihre Freizeit also nach Belieben für kühles Nass oder sonnige Almen. Oder haben Sie es lieber ganz gemütlich und idyllisch? Dann besteigen Sie die Ausflugsschiffe auf Weissensee und Wörthersee. Das alpine "Spitzenerlebnis" entgeht Ihnen auf keinen Fall, denn unsere Panoramafahrt auf der Großglockner Hochalpenstraße bringt Sie hoch hinauf auf die Kaiser-Franz-Josef-Höhe. Und für mondänes Urlaubsflair sorgt unser Tagesausflug in die schöne Stadt Villach.
Programm
1. Tag: Anreise
Kärnten, das Bundesland voller Seen und Berge im sonnigen Süden Österreichs, ist das Ziel Ihrer Reise. In Ihrem Hotel am Weissensee, der als Mitglied der "Alpine Pearls" ein besonderer Geheimtipp für Naturliebhaber ist, werden herzlich in Empfang genommen.
2. Tag: Weissensee mit Schifffahrt und Bergbahn
Mit dem Schiff fahren Sie zur anderen Uferseite des Weissensees nach Naggl. Von hier aus bringt Sie der Sessellift der Bergbahn Weissensee in 12 Minuten auf 1.324 m Seehöhe, von wo aus Sie einen herrlichen Ausblick auf den höchstgelegenen Kärntner Badesee und die umliegende Bergwelt der Gailtaler Alpen haben und zu einer Wanderung aufbrechen können. Nur einen "Katzensprung" von der Bergstation entfernt liegt allerdings auch die Naggler Alm (Öffnungszeiten saisonbedingt), in der Sie das Panorama bei regionaler Küche genießen können.
3. Tag: Gitschtal – Lesachtal mit Maria Luggau
Bei Ihrer Fahrt durch das Gitsch- und Lesachtal entdecken Sie heute die weltweit erste Slow Food Travel Destination. Slow Food rückt die heimischen Produzenten nachhaltiger Lebensmittel, die Vielfalt der Region und kulinarische Erlebnisse durch bewusstes Genießen in den Mittelpunkt. Aus diesem Grund besuchen Sie eine Erlebnisimkerei, in der Sie die faszinierende Welt der Bienen hautnah kennenlernen und die süßen Ergebnisse der fleißigen Insekten verkosten.
Während Sie durch das naturbelassenste Tal Europas fahren und urige Bergsteigerdörfer passieren, werden Sie das Gefühl haben, dass sich die Uhren hier im Lesachtal etwas langsamer drehen. Am westlichen Ende des Lesachtals liegt das bergbäuerliche Maria Luggau, einer der bekanntesten Wallfahrtsorte Österreichs. In Maria Luggau haben Sie die Möglichkeit, durch den Klostergarten, der mit seinen Nutz- und Heilpflanzen zum Schauen, Innehalten und Staunen einlädt, zu spazieren, entlang des Mühlenwegs die 5 restaurierten Wassermühlen zu begutachten, die einst Teil der 100 Mühlen waren, die im ganzen Tal entlang des Baches klapperten (Mühlenweg gegen Gebühr) oder aus dem Lesachtaler Bauernladen, in dem über 50 Bauern und regionale Produzenten ihre haus- und handgemachten Lebensmittel und Kunsthandwerke anbieten, ein Stück Lesachtal mit nach Hause zu nehmen.
4. Tag: Freizeit oder fakultativer Ausflug an den Wörthersee
Den heutigen Urlaubstag können Sie ganz nach Ihren Vorstellungen gestalten: Der große hauseigene Badestrand ist ideal für die Erholung am Wasser. Vom Hotel aus können Sie schöne Wanderungen, leichte Spaziergänge oder ausgedehnte Touren in die herrliche Bergwelt unternehmen. Mit der Weissensee-PremiumCARD können Sie außerdem erneut eine Schifffahrt unternehmen, die Bergbahn und ebenso den Wanderbus nutzen.
Sie möchten nicht in Kärnten gewesen sein, ohne den Wörthersee und die Landeshauptstadt Klagenfurt gesehen zu haben? Dann ermöglicht Ihnen dies unser fakultativer Ausflug an den größten See Kärntens. Klagenfurt, die "Rose vom Wörthersee" am Ostufer des Sees, erkunden Sie mit einer örtlichen Reiseleitung, die Ihnen die Altstadt zeigt und auch über "Sagenhaftes" zu berichten weiß. Im Anschluss haben Sie etwas Zeit für eigene Erkundungen, ehe Sie mit dem Schiff nach Maria Wörth fahren. Nach einem Foto von der bekannten Wallfahrtskirche auf der felsigen Halbinsel bringt Sie Ihr Bus entlang des Südufers und vorbei an Velden zurück ins Hotel.
5. Tag: Großglockner Hochalpenstraße – Heiligenblut
Tauchen Sie ein in die unvergleichbare Welt des Hochgebirges und erleben Sie eine faszinierende Bergwelt! Hinter dem legendären Bergdorf Heiligenblut, das häufiger Ausgangspunkt für Besteigungen des Großglockners, mit 3.798 Metern Österreichs höchster Berg, ist, beginnt Ihr Natur- und Fahrerlebnis der besonderen Art: die Fahrt über die Großglockner Hochalpenstraße. Über 48 Kilometer und durch 36 Kehren führt Sie die berühmteste Alpenstraße Sie ins Herz des Nationalparks Hohe Tauern. Sie durchqueren eine einzigartige Gebirgswelt mit blühenden Almwiesen, duftenden Bergwäldern, mächtigen Felsen und ewigem Eis. Auf der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe erwarten Sie ein modernes Besucherzentrum mit verschiedenen Ausstellungen, die Swarovski-Beobachtungswarte und natürlich haben Sie von hier aus auch einen traumhaften Ausblick auf die bizarre Bergwelt der mächtigen Dreitausender und die etwa 8 Kilometer lange Gletscherzunge Pasterze, Österreichs größter Gletscher am Fuße des Großglockners. Mit etwas Glück können Sie sogar einen Steinbock oder ein Murmeltier entdecken.
6. Tag: Villach – Villacher Alpenstraße
Die siebtgrößte Stadt Österreichs ist das Ziel Ihres heutigen Ausflugs. Die Draustadt Villach versprüht aufgrund ihrer Nähe zu Slowenien und Italien ein gewissen Alpen-Adria-Flair und lädt mit ihren malerischen Fußgängerzonen und Cafés zum Bummeln und Verweilen ein.
Eine andere Perspektive auf die Stadt erlangen Sie, nachdem Sie mithilfe der Villacher Alpenstraße 1.200 Höhenmeter überwunden haben, und Ihren Blick über Villach, die zahlreichen Kärntner Seen, und die Berge der Julischen Alpen und Karawanken im Dreiländereck Österreich-Italien-Slowenien schweifen lassen.
Auf dem Rückweg zum Hotel fahren Sie vorbei am Millstätter See, dem tiefsten und zweitgrößten der Kärntner Seen.
7. Tag: Heimreise
Die Zeit der Abreise ist bereits gekommen. Im bequemen Reisebus fahren Sie zurück in die Heimat. Servus Österreich! Servus Kärnten!
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Kärnten: Österreichs sonnige „Badewanne“
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
- Ungefähre Gruppengröße:
- 30
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
Hotel & Verpflegung
- 6 Ü im 4*-Hotel Zum Weissensee in Gatschach (Haupt- und Nebengebäude)
- 6x Frühstück
- 6x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
- Ausflüge: Gitsch- und Lesachtal mit Maria Luggau, Villach
- Panoramastraßen: Großglockner Hochalpenstraße mit Aufenthalt in Heiligenblut, Villacher Alpenstraße
- Schifffahrt auf dem Weissensee
- Berg- und Talfahrt mit der Weissensee Bergbahn
Zusätzlich inklusive
- Besichtigung und Verkostung in einer Imkerei
- Mautgebühr Großglockner Hochalpenstraße & Villacher Alpenstraße
- Ortstaxe
- sz-Reiseleitung
4*-Hotel Zum Weissensee
Lage
Im Sonnenhochtal Weissensee auf 930 Metern Seehöhe liegt der reinste Badesee der Alpen in Kärntens Südwesten. Hier, am Ufer des Weissensees, umgeben von wunderschöner Berglandschaft befindet sich das 4*-Hotel Zum Weissensee.
Zimmer
Die modernen und komfortablen Zimmer verteilen sich auf Haupt- und Nebenhäuser. Sie verfügen über Dusche/WC, TV und großteils Balkon. Aus den Zimmern genießen Sie einen herzlichen Ausblick auf die umliegende Natur.
Hoteleinrichtung
Egal, ob Wellness oder Fitness, im Hotel Zum Weißensee kommt jeder auf seine Kosten. Der hauseigene 2.000 m² große Badestrand mit Liegewiese, Kabinen und Bootssteg eignet sich ideal für die Erholung am Wasser. Fit können Sie sich mit Tischtennis und Volleyball halten. Sonnenliegen und -schirme stehen ebenfalls frei zur Verfügung.
Entspannung bietet die Erholungsinsel mit Almsauna, Salzsauna, Infrarotkabine und Ruheraum. Massagen bitte frühgenug buchen (gegen Aufpreis).
Von Gästen wird die sehr angenehme familiäre Atmosphäre, freundliches Personal sowie eine abwechslungsreiche und frische Küche gelobt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.zumweissensee.at
Zielland
Österreich
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Wien |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +43 |
Polizei: | 133 |
Notarzt: | 144 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ E |
Essen
- Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
- Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
- Bauernschmaus → Fleischplatte
- Kasspatzln → Käsespätzle
- Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen
- Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade
- Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen
- Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
- Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
- Apfel- und Topfenstrudel
- Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße
- Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur
Getränke
- Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
- Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
- Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
- Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
- Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
- Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
- Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
- Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet
Trinkgelder
Restaurant: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Hotel: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Öffnungszeiten Großglockner Hochalpenstraße:
Die Großglockner Hochalpenstraße ist i.d.R. von Anfang Mai bis Anfang November geöffnet (je nach Wetterverhältnissen).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.
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