LE BOUGAINVILLE: Seychellen - Inseln Ihrer Träume

Grande-Soeur
Grande-Soeur ©Raymond Sahuquet - STB
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Marine-Park-Island
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Victoria, Mahé - Sainte-Anne-Marine-Nationalpark - Remire - Curieuse - Aride - Grande Soeur - Praslin - La Digue - Victoria, Mahé-

  • luxeriöse Expeditons-Kreuzfahrt im Paradies
  • All inclusive
  • Reederei Ponant auf Platz 1 im NABU-Ranking
  • Ausflug "Mahé Discover Tour" inklusive
  • Payanke Lounge inkl. Dinner inklusive
  • Zodiac-Ausflüge mit erfahrenem Expeditions-Team
  • Tauch- und Schnorchelmöglichkeiten
Buchungscode: SC-MA02

Victoria, Mahé - Sainte-Anne-Marine-Nationalpark - Remire - Curieuse - Aride - Grande Soeur - Praslin - La Digue - Victoria, Mahé-

  • luxeriöse Expeditons-Kreuzfahrt im Paradies
  • All inclusive
  • Reederei Ponant auf Platz 1 im NABU-Ranking
  • Ausflug "Mahé Discover Tour" inklusive
  • Payanke Lounge inkl. Dinner inklusive
  • Zodiac-Ausflüge mit erfahrenem Expeditions-Team
  • Tauch- und Schnorchelmöglichkeiten
Buchungscode: SC-MA02

Welche Reisezeit ist die wohl die beste, um die paradiesische Inselgruppe der Seychellen zu besuchen? Ganz einfach: jede. Denn die Trauminseln vor der ostafrikanischen Küste empfangen Sie zu jeder Jahreszeit mit Temperaturen in den „oberen Zwanzigern“ und sorgen dafür, dass die artenreiche Flora hier immer in voller Pracht steht. Weiße Strände zwischen Granitfelsen und glasklares türkisgrünes Wasser laden auf fast allen Inseln zum Baden, Schnorcheln und Tauchen ein. Und doch haben einige der insgesamt 115 Granit- und Koralleninseln ihre einzigartigen Besonderheiten. Wir legen unsere neuntägige Expedition mit der „Le Bougainville“ so, dass sie keine davon verpassen. Seltene endemische Pflanzenarten, wie die Meereskokosnuss, die ältesten Riesenschildkröten der Erde, tropische Vogelparadiese, urige Mangrovenwälder und in tausend Farben leuchtende Korallenriffe mit einem Gewimmel an tropischen Fischen, Rochen und Delfinen liegen auf unserer Route. Und nicht zuletzt erleben Sie die lebensfrohe und freundliche Art der „Seychellois“ genannten Einwohner - u.a. in der Hauptstadt Victoria auf der Insel Mahé wo unsere Rundreise beginnt und endet. Bei unseren kurzen Fahrten von Insel zu Insel genießen Sie den ganzen Komfort eines luxuriösen Kreuzfahrtschiffes, das keine „schwimmende Kleinstadt“ ist, sondern mit seinen nur 90 Kabinen und Suiten für maximal 184 Gäste eine luxuriöse und familiäre Atmosphäre bietet. Zwei Restaurants, eine Badeplattform, verschiedene Salons, ein Wellnessbereich und weitere Annehmlichkeiten sorgen dafür, dass Sie auch an Bord jede Sekunde Ihrer Reise in vollen Zügen genießen werden.

Programm

Taggepl. Ausflüge(fak.)

1.-2. Tag:

Victoria, Mahé

Flug nach Mahé; Empfang am Flughafen; Ausflug "Mahé Discover Tour" (inkl.); Einschiffung 22.02.23 zwischen 16:00 und 17:00 Uhr

3. Tag:

Sainte-Anne-Marine-Nationalpark

Der Sainte-Anne-Nationalpark vor Mahé schützt seit 1973 die Naturschätze und die außergewöhnlichen Meeresgründe der grünen Inseln und der türkisblauen Lagunen von Sainte-Anne, Longue, Ronde, Moyenne und Cerf. Weiße, von Granitfelsen umgebene Sandstrände mit kristallklarem Wasser und Kokospalmen versprechen unvergessliche Momente der Entspannung und der Entdeckung auf diesen Trauminseln. In den bunten Korallenriffs, um die Granitfelsen herum und über den ausladenden Unterwasserwiesen tummeln sich neben unzähligen Tropenfischen auch mehrere Rochenarten, darunter Mantarochen, Meeresschildkröten und Delfine.

4. Tag:

Remire

Obgleich nur ein winziger Konfetti im Indischen Ozean, ist die Insel Rémire doch äußerst reizvoll. Sie gehört zu den Äußeren Inseln der Seychellen und wird wegen ihrer einzigartigen Artenvielfalt und ihren außergewöhnlich reichen Meeresgründen geschätzt. Die wenigen Einwohner dieses tropischen Eilands kümmern sich um seine Erhaltung. Eine Wanderung durch seine üppige Vegetation mit zauberhaften Vögeln wird alle Liebhaber unberührter Naturgebiete begeistern. Schnorchler finden an den Korallenriffen, die die Insel säumen, Myriaden von bunten Fischen.

5. Tag:

Curieuse

Die nur wenige hundert Meter von Praslin entfernte Insel Curieuse zeichnet sich durch ihren rötlichen Boden aus. Sie wurde 1768 von dem französischen Forscher Marc-Joseph Marion du Fresne entdeckt. 1771 wurde sie von einem Feuer zerstört und beherbergte dann eine Quarantänestation für Leprakranke, von der noch Überreste zu sehen sind. Auf der 1979 zum Meeresnationalpark erklärten Insel leben zahlreiche unterseeische Arten, die beim Tauchen oder Schnorcheln im paradiesischen Gewässer des Indischen Ozeans zu beobachten sind. Curieuse ist jedoch hauptsächlich berühmt für die Aldabra-Riesenlandschildkröte, die hier leben, faszinierende Reptilien, die Ihnen sicherlich über den Weg laufen. Curieuse und Praslin sind auch die einzigen Inseln, auf denen die Meereskokosnuss wild wächst.

6. Tag:

Aride

Aride ist eine Insel der Seychellen einige Kilometer nordwestlich von Praslin. Dieses Kleinod im Indischen Ozean, ein Naturreservat, verführt durch die Schönheit ihrer Landschaften zwischen wilden Felsen und feinen Sandstränden. Die vor menschlicher Einwirkung geschützte Insel ist ein Vogelparadies. Auch mehrere endemische Pflanzenarten und eine außergewöhnliche Fauna sind dort anzutreffen. Insbesondere ist sie die Heimat einer beeindruckenden Anzahl von Meeresvögeln (Seychellen-Dajaldrosseln, Seeschwalben, Noddis …) und Reptilien wie Blauzungenskinke kommen in den bewaldeten Gebieten der Insel vor. An den Stränden sind Meeresschildkröten zu beobachten.

7. Tag:

Grande Soeur

6 km nördlich von La Digue liegt die Insel Grande Soeur, die für ihre zwei herrlichen Strände und ihr glasklares Wasser bekannt ist und von einem Korallenriff geschützt wird. Sie sind ideal zum Schnorcheln und um Meeresschildkröten zu beobachten, die sich dieses Paradies mit bunten Fischen teilen. Die unberührte Insel Grande Sœur gilt als eine der schönsten der Seychellen.

8. Tag:

Praslin

Praslin, die zweitgrößte Insel der Seychellen, liegt gut vierzig Kilometer von Victoria entfernt. Ihre idyllischen Strände und ihre Felsformationen aus Granitgestein direkt am makellos weißen Sandstrand sind das Sinnbild der Seychellen und laden zum Sprung in das türkisfarbene Wasser und zum Schnorcheln ein. Im Zentrum der Insel im Herzen eines traumhaft schönen tropischen Regenwalds liegt das Naturreservat Maital, Teil des UNESCO-Welterbes. In diesem Refugium für die Pflanzenwelt wachsen mehrere endemische Palmenarten sowie die bis zu 20 kg schweren Meereskokosnüsse, deren Form auch ohne viel Phantasie als das Körperteil zu erkennen ist, dem sie den Spitznamen „Coco fesse“ (Gesäß-Kokosnuss) verdankt.

9. Tag:

La Digue

Die Insel La Digue verkörpert die Essenz der Schönheit der Seychellen. Dieses paradiesische Fleckchen Erde liegt 6 km südöstlich von Praslin und ist trotz seiner bescheidenen Grösse (10 km2) die drittgrößte Insel der Seychellen! Türkisblaues Wasser, das zum Baden einlädt, prächtige Vegetation, Riesenschildkröten und feine, von Kokospalmen und rosa schimmernden Granitfelsen gesäumte Sandstrände wie die berühmte Bucht Source d’Argent machen die Postkartenlandschaft perfekt. Auf der authentischen und unberührten Insel gehen die Uhren langsamer, die einzigen Transportmittel auf den kleinen Straßen sind Fahrräder und die traditionellen Ochsenkarren.

10.-11. Tag:

Victoria, Mahé

Ausschiffung um 07:00 Uhr; Transfer ins Zentrum; Freizeit; Transfer zum Flughafen; Nutzung Payanke Lounge mit Dinner und Duschmöglichkeit (inkl.) ; Heimflug

Hinweise

Aufgrund der außergewöhnlichen Natur und Abgeschiedenheit der Gebiete, in denen Expeditionskreuzfahrten durchgeführt werden, stellt der Routenverlauf lediglich eine ungefähre Routenführung dar. Die finale Route wird vom Kapitän insbesondere unter der Beachtung von Sicherheitsaspekten und tagesaktuellen, lokalen Gegebenheiten festgelegt und bekannt gegeben.

SC-MA02

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Beförderung zum/vom Flughafen
  • Flug nach Mahé und zurück in Economy Class (Umsteigeverbindung)
  • Transfer Flughafen – Hafen – Flughafen
  • Einschiffung in Victoria, Mahé
  • Ausschiffung in Victoria, Mahé

sz-Reisen PLUS

  • Ausflug "Mahé Discover Tour" 
  • Payanke Lounge inkl. Dinner am Ausschiffungstag
  • Trinkgeld für Crew
  • sz-Reisebegleitung (ab 16 TN)

Kabine & Verpflegung

  • 8 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
  • all inclusive "Open Bar" (inkl. Mini-Bar und Roomservice)
  • Kapitänsempfang
  • Galadinner
  • 24-Stunden-Roomservice

Zusätzlich inklusive

  • Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
  • Nutzung der Bordeinrichtungen
  • Teilnahme Bordveranstaltungen
  • Ein- & Ausschiffungsgebühren
  • Informationsmaterial zur Reise
  • englisch und frz. sprachiges Expeditionsteam
  • Kostenfreier, unbegrenzter Internetzugang an Bord
  • Alle Nationalparkgebühren für geschützte Zonen
  • Ausfahrten und Anlandungen mit dem Zodiac mit einem Team erfahrener Naturführer
  • Möglichkeit zum Tauchen (PADI Advanced Open Water Diver oder Zertifikat gleichwertiger Art) mit einem erfahrenen Tauchlehrer an Bord (gegen Gebühr)
  • Schnorcheln mit dem Expeditionsteam 
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LE BOUGAINVILLE

Gemütliche und gut belüftete Gemeinschaftsräume, puristisches Design und Blick aufs Meer, markante Außenlinien, eine Marina, die den Zodiac®-Schlauchbooten Ausfahrt und Rückkehr erleichtert, HiTech-Ausrüstung, ein Außenpool, ein multisensorischer Unterwassersalon... Le Bougainville repräsentiert die neue Schiffsgeneration, die Entdeckung und Luxus auch in den abgelegensten Weltgegenden verbindet.

Die 92 Kabinen und Suiten von Le Bougainville wurden auf absoluten Komfort ausgerichtet. Alle haben eigene Balkone oder Terrassen und sind erlesen eingerichtet, um zur gemütlichen und gediegenen Atmosphäre des Schiffes beizutragen.

2 Restaurants: Gourmetrestaurant Nautilus mit Weinkeller, Grillrestaurant mit Blick auf das Pooldeck

Gemeinschaftsräume an Bord:

  • Blue Eye Salon - Deck 0: Unterwassersalon für alle Sinne
  • Hydraulische Plattform - Deck 2: zum Schwimmen im Meer und verschiedene Wassersprorarten
  • Rezeption mit Ausflugsbüro - Deck 3
  • Hauptsalon - Deck 3
  • Theater - Deck 3: mit modernster Ton- und Lichttechnik
  • Pooldeck - Deck 3: mit Panoramablick, Gegenstromanlage, Bar und Außenlounge
  • Panorama-Lounge - Deck 6: mit Bibliothek, Internetraum, Bar und direktem Zugang zur Panoramaterrasse
  • Wellnessbereich - Deck 7: Spa in Zusammenarbeit mit SOTHYS™: Massage- und Behandlungskabinen, Beauty-Kabine, Friseursalon KÉRASTASE / L'Oréal Paris, Sauna mit freiem Zugang (tagsüber geöffnet),
    Fitnessraum (tagsüber geöffnet)

Bordsprache: Englisch, Französisch

Bordwährung: Euro

Zahlungsmittel: Kreditkarten (Visa, EuroCard/MasterCard, American Express), Bargeld und Barschecks (nur in Euro und US-Dollar).

Technische Daten:

  • Länge: 131 Meter
  • Breite: 18 Meter
  • Tiefgang: 4,7 Meter
  • Durchschnittl. Geschwindigkeit: 12,5 Knoten
  • Eisklasse: 1C
  • Flagge: Französisch
  • Anzahl Decks: 5
  • Anzahl Gäste: 184
  • Zodiacs: 9
  • Tonnage: 9.976 BRZ
  • Elektromotoren: 2 x 2.200 KW
  • Antriebskraft: 6.400 KW
  • Werft: Vard Sovik, Norwegen
Le Bougainville
Le Bougainville ©Studio Ponant-Clement Louineau
LE BOUGAINVILLE Terrasse
LE BOUGAINVILLE Terrasse ©PONANT-Nicolas Matheus
LE BOUGAINVILLE
LE BOUGAINVILLE ©PONANT-NicolasMatheus
LE BOUGAINVILLE Restaurant
LE BOUGAINVILLE Restaurant ©PONANT-Nicolas Matheus
LE BOUGAINVILLE Ausflugsbüro
LE BOUGAINVILLE Ausflugsbüro ©PONANT-NicolasMatheus
LE BOUGAINVILLE Kabinenbeispiel
LE BOUGAINVILLE Kabinenbeispiel ©PONANT-Nicolas Matheus
Le Bougainville
LE BOUGAINVILLE Terrasse
LE BOUGAINVILLE
LE BOUGAINVILLE Restaurant
LE BOUGAINVILLE Ausflugsbüro
LE BOUGAINVILLE Kabinenbeispiel
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Zielland

Tschechische Republik

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Prag
National- und Amtssprache: Tschechisch
Währungscode: CZK
Internationale Vorwahl: +420
Polizei: 112/158
Notarzt: 112/155
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ E

Essen

  • Die traditionelle Küche ist mit der österreichischen und süddeutschen Küche verwandt 
  • Sie ist einfach und deftig 
  • Knödel werden sehr häufig als Beilage serviert

Landestypische Gerichte:

  • Vepro-knedlo-zelo → Nationalgericht, Schweinebraten mit Knödeln und Kraut
  • Mehlspeisen → werden häufig als süße Variante zum Nachtisch gegessen 
  • Bramborová → Kartoffelsuppe mit Pilzen 
  • Zelná → Weißkohlsuppe

Getränke

  • Pivo → Bier
  • Slivowitz → Pflaumenschnaps 
  • Merunkowitz → Aprikosenschnaps
  • Becherovka → Karlsbader Kräuterschnaps 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Gut ausgebaute allgemeine und touristische Infrastruktur
  • Ein Eisenbahnnetz steht zur Verfügung
  • Öffentlicher Nahverkehr kann genutzt werden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Ab Januar 2021 benötigen Fahrzeuge zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine Vignette. Diese kann online, an offiziellen Verkaufsstellen und an Selbstbedienungskiosken an Grenzübergängen erworben werden. Motorräder und Anhänger sind von dieser Pflicht ausgenommen
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Eine Ostertradition am Ostermontag ist, dass Männer jungen Frauen leicht mit geflochtenen Weidenruten auf die Beine schlagen. Dies soll Gesundheit und Jugend bringen

Trinkgelder

Restaurant: Bei kleinen Summen: Aufrunden. Ansonsten 5-10%
Hotel:

Gepäckservice: 24 CZK

Zimmerservice: nach eigenem Ermessen

Taxi: Unüblich. Bei gutem Service: Aufrunden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist gut, teilweise sind die Einrichtungen aber nicht auf dem neuesten technischen Stand

Nicht erlaubte Medikamente: 

  • Die Einfuhr von süchtig machenden Stoffen, Produkten, die sie enthalten, und einigen Stoffen, die zu ihrer Herstellung verwendet werden (die in den Anhängen des Gesetzes Nr. 167/1998 Slg. über süchtig machende Stoffe in der geänderten Fassung aufgeführt sind), ist nur auf der Grundlage einer Einfuhrgenehmigung möglich, die vom Gesundheitsministerium erteilt wird, und einer Ausfuhrgenehmigung, die vom Ursprungsland des Stoffes erteilt wird, wenn sie von diesem Land bei der Ausfuhr verlangt wird.

  • Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mzv.cz/chicago/en/consular_information/important_information_for_travelers_1/customs_information_for_travelers.html

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Seychellen

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Victoria
National- und Amtssprache: Seychellenkreol, Englisch, Französisch
Währungscode: SCR
Internationale Vorwahl: +248
Polizei: 112/999
Notarzt: 112/999
Zeitverschiebung: UTC +4
Stecker- und Adapterinformationen Typ G

Essen

  • Die ethnische Vielfalt hat das Essen auf den Seychellen geprägt 
  • Die Gastronomie ist sehr abwechslungsreich und schmackhaft 
  • Typische Gerichte der Seychellen sind das Resultat einer Fusion von Kulturen, in denen Gewürze und aromatische Kräuter im Mittelpunkt stehen 
  • Grundlage der Küche bilden Reis und zahlreiche frische Fische und Meeresfrüchte

Landestypische Gerichte

  • Samosas → Gefüllte Teigtaschen 
  • Tec-Tec → Muschelsuppe 
  • Bouillons → Verschiedene Fischsuppen nach französischer Art 
  • Kürbis-Chuntey 
  • Kat-Kat → Grüne Bananen in Kokosmilch gekocht 

Getränke

  • Es gibt eine große Auswahl an Wein, Spirituosen und anderen alkoholischen Getränken 
  • In der Öffentlichkeit und auf der Straße ist der Alkoholkonsum nicht gestattet 
  • Bakka → selbst gebrannter Früchte-Schnaps 
  • Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Auf den Hauptinseln stehen Boote, Schiffe und Busse zur Verfügung

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Bei privaten Einladungen sind kleine Gastgeschenke gerne gesehen
  • Badekleidung gehört an den Stand

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: 5-10%
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist ausreichend, aber nicht mit europäischen Standards vergleichbar

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Fotografieren im Hauptquartier der seychellischen Armee ist verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Transitland

Vereinigte Arabische Emirate

Kontinent: Asien
Hauptstadt: Abu Dhabi
National- und Amtssprache: Arabisch
Währungscode: AED
Internationale Vorwahl: +971
Polizei: 911
Notarzt: 998
Zeitverschiebung: UTC +4
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ D, Typ G

Essen

  • Typische Gewürze: Safran, Kardamom, Kurkuma, Zimt, Koriander
  • Typische Lebensmittel: Nüsse, Pinienkerne, Reis, Fleisch, Kichererbsen, Fenchel und Kürbis
  • Während des Fastenmonats ist es per Gesetz verboten, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen 

Landestypische Gerichte

  • Kabsa → gewürzter Reis und Fleisch, oft mit Nüssen oder Rosinen
  • Mezze → sauer eingelegtes Gemüse
  • Fladenbrot, Ziegenkäse und Oliven
  • Taboulé Bulgur Weizen mit Petersilie und Minze
  • Ghuzi gebratenes Lamm auf Reis mit Nüssen
  • Couscous
  • Bulgur
  • Datteln

Getränke

  • Alle Emirate, mit Ausnahme von Shariah, gestatten nicht-muslimischen Ausländern den Konsum von Alkohol in bestimmten Bereichen 
  • Es ist illegal, Alkohol auf öffentlichen Plätzen oder Straßen zu trinken oder für Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate zu kaufen 
  • Tee
  • Kaffee
  • Fruchtsäfte
  • Ayran → Joghurtgetränk
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • Busse und Taxis stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Die Luft- und Seegrenze zu Katar ist seit Abbruch der diplomatischen Beziehungen geschlossen
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • In Abu Dhabi nimmt der Gast das leere Glas oder die Tasse und wackelt damit leicht hin und her, wenn er nichts mehr trinken will
  • Auf der Straße sollte die Kleidung Knie und Schultern bedecken

Trinkgelder

Restaurant: Häufig sind Trinkgelder in Höhe von 16% schon enthalten, ansonsten sind 10-15% üblich, wenn man mit dem Service zufrieden war
Hotel: Keine Erwartungshaltung zu Trinkgeld, wird aber häufig gegeben nach individuellem Empfinden
Taxi: Keine Erwartungshaltung zu Trinkgeld, wird aber häufig gegeben nach individuellem Empfinden. Häufig Aufrunden oder 5-10 AED

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist gut

Nicht erlaubte Medikamente: 

  • Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten
  • Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrollen durch die
    VAE-Behörde unterliegen, kann über folgenden Link eine Einfuhr-Erlaubnis beantragt werden: https://www.mohap.gov.ae/en/services/Pages/361.aspx

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Öffentliche Sympathiebekundungen gegenüber Katar, auch in den sozialen Medien, sind strafbar
  • Das Fotografieren von militärischen Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpalästen, öffentlichen Gebäuden, Botschaftsgebäuden, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken ist verboten
  • Die Verbreitung, Veröffentlichung von Fotos, Informationen und Kommentaren ohne Einverständnis der betroffenen Personen ist strafbar
  • Der Konsum von Alkohol und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind verboten. Im Emirat Shariah herrscht ein totales Alkoholverbot
  • Das Strafrecht bezieht sich auf islamische Moralvorstellungen. Demnach sind außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit strafbar
  • Äußerungen zu Religionsfragen, die als Beleidigung gelten, werden strafrechtlich verfolgt

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Ausflugsland

Seychellen

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Victoria
National- und Amtssprache: Seychellenkreol, Englisch, Französisch
Währungscode: SCR
Internationale Vorwahl: +248
Polizei: 112/999
Notarzt: 112/999
Zeitverschiebung: UTC +4
Stecker- und Adapterinformationen Typ G

Essen

  • Die ethnische Vielfalt hat das Essen auf den Seychellen geprägt 
  • Die Gastronomie ist sehr abwechslungsreich und schmackhaft 
  • Typische Gerichte der Seychellen sind das Resultat einer Fusion von Kulturen, in denen Gewürze und aromatische Kräuter im Mittelpunkt stehen 
  • Grundlage der Küche bilden Reis und zahlreiche frische Fische und Meeresfrüchte

Landestypische Gerichte

  • Samosas → Gefüllte Teigtaschen 
  • Tec-Tec → Muschelsuppe 
  • Bouillons → Verschiedene Fischsuppen nach französischer Art 
  • Kürbis-Chuntey 
  • Kat-Kat → Grüne Bananen in Kokosmilch gekocht 

Getränke

  • Es gibt eine große Auswahl an Wein, Spirituosen und anderen alkoholischen Getränken 
  • In der Öffentlichkeit und auf der Straße ist der Alkoholkonsum nicht gestattet 
  • Bakka → selbst gebrannter Früchte-Schnaps 
  • Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Auf den Hauptinseln stehen Boote, Schiffe und Busse zur Verfügung

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Bei privaten Einladungen sind kleine Gastgeschenke gerne gesehen
  • Badekleidung gehört an den Stand

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: 5-10%
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist ausreichend, aber nicht mit europäischen Standards vergleichbar

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Fotografieren im Hauptquartier der seychellischen Armee ist verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
SC-MA02

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Wichtige Informationen zur Reisevorbereitung: 

Um an Bord von Le Bougainville zu reisen, schreibt das PONANT Hygieneprotokoll die vollständige Impfung UND einen negativen Test (Antigen-Schnelltest < 24 Std. oder PCR < 72 St.) vor. Dies betrifft alle Gäste ab 5 Jahren. Eine vollständige Impfung umfasst mind. 3 Dosen eines zugelassenen Impfstoffes. Der Abstand zwischen den ersten beiden Dosen sollte 4 Monate nicht überschreiten und die 3. Dosis sollte nicht später als 9 Monate nach der 2. Dosis erfolgt sein. Hier kann auch eine der Dosen durch eine Covid-Erkrankung ersetzt worden sein. 

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Einreise Seychellen:

Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens bis zum Ende der geplanten Reisedauer gültig sein und noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Deutsche Touristen benötigen kein Visum. Eine Aufenthaltserlaubnis für die Reisedauer wird bei Ankunft an der Grenze ausgestellt. Sie kann für weitere drei Monate bis zu einem Jahr verlängert werden. Für die Einreise werden Reisepass, Rückflugticket, Hotelbuchung und genügend finanzielle Mittel benötigt (ca. US$ 150 pro Tag). Kontrollen bei der Einreise kommen vor, Mittel können in bar, Reiseschecks oder Kreditkarten mitgeführt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

SC-MA02

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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