Mein Schiff 4: Östliches Mittelmeer
Antalya - Piräus (Athen) - Istanbul - Kusadasi - Rhodos - Santorin - Kreta
- Transfer ab/an Haustür
- sz-Reisebegleitung ab 25 TN
Antalya - Piräus (Athen) - Istanbul - Kusadasi - Rhodos - Santorin - Kreta
- Transfer ab/an Haustür
- sz-Reisebegleitung ab 25 TN
Herzlich Willkommen an Bord von Mein Schiff auf einer Kreuzfahrt durch das östliche Mittelmeer. Auf dieser Kreuzfahrt haben Sie an Seetagen die Möglichkeit grenzenlos zu entspannen und die Zeit auf hoher See zu genießen. Dabei kommen Sie in den Genuss des Premium Alles Inklusive Konzeptes. Diese Reise verbindet die schönsten Häfen des östlichen Mittelmeeres. Sie lernen Antalya und Kusadasi in der Türkei kennen, werden den Hafen von Piräus in Griechenland ansteuern und können die Hauptstadt Athen erkunden. Weiter geht es nach Rhodos und Santorin und auf die schöne Insel Kreta nach Heraklion. Genießen Sie mediterranes Flair auf dieser Kreuzfahrt und lassen Sie sich verwöhnen!
Programm
Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
---|---|---|---|---|
1. Tag: | Antalya, (Türkei) | 22:30 | Flug nach Antalya, Transfer zum Hafen und Einschiffung | |
2. Tag: | Seetag | |||
3. Tag: | Piräus (Athen) | 05:30 | 19:00 | |
4. Tag: | Seetag | |||
5. Tag: | Istanbul (Türkei) | 07:00 | 23:30 | |
6. Tag: | Seetag | |||
7. Tag: | Kusadasi (Türkei) | 08:00 | 18:00 | |
8. Tag: | Rhodos (Griechenland) | 08:00 | 19:00 | |
9. Tag: | Thiera (Santorin) | 07:00 | 19:00 | |
10. Tag: | Heraklion (Kreta) | 04:00 | Ausschiffung und Transfer zum Flughafen anschließend Rückflug |
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Mein Schiff 4: Östliches Mittelmeer
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
- Ungefähre Gruppengröße:
- 22
Frühbucher bis zum 30.09.2024 sparen 200 € pro Person!
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Transfer zum/vom Flughafen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft von Hannover nach Antalya und zurück von Heraklion nach Hannover in der Economy Class
- Einschiffung in Antalya
- Ausschiffung in Heraklion
- Transfers Flughafen - Hafen und zurück
sz-Reisen PLUS
- sz-Reisebegleitung (ab 25 Teilnehmern)
Kabine & Verpflegung
- 9 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
- Premium Alles Inklusive: Alle Speisen sowie vielfältige Auswahl an Getränken – auch außerhalb der Essenszeiten – in allen Bars und fast allen Restaurants inklusive
- Hinweis: p.P. und Reise 350 MB Datenvolumen Internet an Bord, 20% Vorteil bei Landausflügen
Zusätzlich inklusive - Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
- Konzerte, Shows und Theateraufführungen von internationalem Format
- Nutzung verschiedener Sport- und Gesundheitsangebote
- Aktuelle Steuern und Sicherheitsgebühren
- Ein- und Ausschiffungsgebühren
- Unterhaltungsprogramm an Bord
- Deutsch sprech. Bordreiseleitung
Mein Schiff 4
Am 6. Juni 2015 wurde die Mein Schiff 4 in Kiel feierlich getauft. Erleben Sie an Bord Wohlfühlen in einer neuen Dimension: Wir freuen uns schon sehr darauf, Sie an Bord der Mein Schiff 4 begrüßen zu dürfen. Es erwartet Sie unter anderem 9 Restaurants & Bistros und 15 Bars & Lounges, ein großzügiger Wellness-Bereich und ein Fitnesscenter mit Saunalandschaft, Massage, Friseur, Cycling-Raum und Jogging-Bereich.
An Bord
- Bordsprache: deutsch
- Zahlungsmittel: EURO
- WLAN: gegen Gebühr buchbar
- Rauchen: auf den Kabinenbalkons und in den gekennzeichneten Raucherbereichen
- Kleidung: klassisch-leger; keine kurzen Hosen zum Abendessen
- Barrierefreiheit: einige barrierefreie Kabinen; Aufzüge; fast alle Bereiche barrierefrei
- Restaurants: 9 Restaurants & Bistros und 15 Bars & Lounges
- Unterhaltung: exklusive und abwechslungsreiche Shows
- Aktivitäten: Fotogalerie; Theater; Klanghaus; Casino & Lounge; Thalia Leselounge; Atelier
- Wellness-Bereich / Fitnesscenter: SPA & Meer; Saunalandschaft; Sonnenmassage; Friseur; Cycling-Raum; Jogging-Bereich; Arena
- Kinderbetreuung: Kids-Club; Teenslounge; Baby-Raum; Spielplatz-Videogames
- Trinkgelder: spezieller Trinkgeldumschlag auf der Kabine
Kabinen
- Anzahl Kabinen: 1.189
- Decks: 12
- Ausstattung Bad: Dusche/WC; Haartrockner
- Klimaanlage: ja
- TV: ja
Technische Daten
- Baujahr: 2015
- Flagge: Malta
- Länge/Breite/Tiefgang: 293,3 m / 35,8 m / 8,27 m
- Max. Passagierzahl: 2.506
- Besatzung: 1.000
Zielland
Türkei
Kontinent: | Europa, Asien |
Hauptstadt: | Ankara |
National- und Amtssprache: | Türkisch |
Währungscode: | TRY |
Internationale Vorwahl: | +90 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +3 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ F |
Essen
- Die türkische Küche ist sehr vielseitig und hat viele Gemeinsamkeiten mit der orientalischen und der griechischen Küche
- Es gibt viel frisches Gemüse, Lamm und Hammel
- Das Essen ist meist stark gewürzt
- Reis und Bulgur werden häufig als Beilage serviert
- Zu deftigem Fleisch wird meist ein leichter Salat gereicht
Landestypische Gerichte
- Pide → Teigfladen, welche es in verschiedenen Varianten gibt
- Kebab → gegrilltes Fleisch
- Köfte → türkische Frikadellen, gibt es in vielen Varianten
- Sucuk → Knoblauchwurst
- Baklava → eine Süßspeise aus Blätterteig, welche Pistazien oder Nüsse enthält
- Halva → eine Süßspeise, die aus Sesamöl und Zucker besteht
Getränke
- Ayran → ein Erfrischungsgetränk aus Joghurt
- Raki → Nationalgetränk, Anisschnaps
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist insbesondere in den großen Städten gut ausgebaut
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Das Straßennetz ist gut ausgebaut
- Das Eisenbahnnetz ist nicht gut ausgebaut
- Teilweise schlechter Zustand der Gehwege, dies erschwert die Mobilität von Gehbehinderten
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Bei Taxifahrten bestimmt das Taxameter den Preis, Handeln ist vor Beginn erlaubt
- Bei Taxirundfahrten bieten die Hotels eine sichere Informationsquelle für Preise
- Bei Ausflügen sind häufig Kaufgelgenheiten inkludiert, es kann dazu kommen, dass Mitarbeiter Druck auf Touristen ausüben, um zu verkaufen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Das Handeln gehört quasi zum guten Ton. Allerdings sollte man nur verhandeln, wenn man wirklich etwas kaufen will, sonst kann es sein, dass die Verkäufer beleidigt sind. Bei kleinen Dingen wie Obst oder Eis ist Handeln nicht angebracht
- Die Rechnung sollte man entweder ganz übernehmen oder es den anderen überlassen. Getrennt zu zahlen ist nicht angebracht
- Das Fingerzeichen, bei welchem sich Daumen und Zeigefinger zu einem Kreis schließen, gilt als obszön, auch wenn es in anderen Ländern ein Zeichen dafür ist, dass alles okay ist
- Man sollte die ganze Hand statt nur den Finger nehmen, um auf Personen oder Objekte zu zeigen
Trinkgelder
Restaurant: | 15% |
Hotel: | nach eignem Ermessen |
Taxi: | großzügig aufrunden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist durch den privaten Sektor in den touristischen Zentren besser geworden
- In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung nicht mit europäischen Standards vergleichbar
- In Privatkliniken werden die Kosten für die Behandlung häufig im Voraus bezahlt
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Es wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Die Festnahmen berufen sich auf Mitgliedschaften oder Berührungspunkte mit terroristischen Vereinigungen. Diese Mitgliedschaften etc. basieren teilweise auch nur auf Behauptungen von Dritten
- Zusätzlich sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat und hochrangige Persönlichkeiten sowie Berührungspunkte mit terroristischen Organisationen verboten. Inkludiert sind Äußerungen, auch durch Likes, in den sozialen Medien
- Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten sowie den Sicherheitszonen ist verboten
- Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern ist verboten. Es wird davon abgeraten, von Händlern Antiquitäten oder alt aussehende Gegenstände zu kaufen, sofern keine entsprechende Genehmigung vorliegt. Generell wird empfohlen, keine Münzen, Steine, Fossilien oder alt aussehende Gegenstände auszuführen
- Die Einfuhr von Waffen (auch Camping-Messer) ist verboten
- Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie im Zweifel auf rechtlichen Beistand
- Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich
- Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Griechenland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Athen |
National- und Amtssprache: | Griechisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +30 |
Polizei: | 100 |
Notarzt: | 166 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Das Essen in Griechenland ist maritim, vom Mittelmeer geprägt
- Neben den “Früchten des Meers” und Fisch wird in Griechenland traditionell das Fleisch der Ziegen und Schafe verspeist
- Nachspeisen werden in Griechenland sehr süß zubereitet und serviert
Landestypische Gerichte
- Gyros → gewürztes Schweinefleisch vom Grill
- Souvlaki → Fleischspieße mit Schweine-, Lamm- oder Hähnchenfleisch zubereitet
- Moussaka → ein Auflauf, zubereitet aus Hack, Kartoffeln, Zucchini und Tomaten, verfeinert mit vielen Gewürzen
- Giouvesti → Eintopf mit Nudeln und Lammfleisch
- Jemista → gefülltes Gemüse mit Hackfleisch
- Tsatsiki → eine Joghurtcreme mit Gurke, Knoblauch und Olivenöl
- Griechischer Salat → ein Salat aus Tomaten, Gurke, Paprika, Oliven, Zwiebeln und Schafskäse
Getränke
- Ouzo → ist eine griechische Spirituose aus Anis
- Retsina → ein trockener Weißwein, der leicht geharzt ist
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Inlandsflüge sind vorhanden
- Es gibt Fährverbindungen
- In Athen gibt es ein U-Bahnnetz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen
- Auf dem Festland ist das Straßennetz gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Das Anheben des Kopfes zusammen mit einem Schnalzen bedeutet "nein"
Trinkgelder
Restaurant: | 10%, kleinere Beträge werden aufgerundet |
Hotel: | Gepäckservice: 1€ pro Koffer Zimmerservice: 5-10€ auf dem Kopfkissen hinterlassen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes gesichert
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Fotografieren von militärischen Objekten und Personen ist aufgrund von Spionagegefahr verboten
- Es gibt besondere Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungsspray und Waffen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Türkei
Kontinent: | Europa, Asien |
Hauptstadt: | Ankara |
National- und Amtssprache: | Türkisch |
Währungscode: | TRY |
Internationale Vorwahl: | +90 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +3 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ F |
Essen
- Die türkische Küche ist sehr vielseitig und hat viele Gemeinsamkeiten mit der orientalischen und der griechischen Küche
- Es gibt viel frisches Gemüse, Lamm und Hammel
- Das Essen ist meist stark gewürzt
- Reis und Bulgur werden häufig als Beilage serviert
- Zu deftigem Fleisch wird meist ein leichter Salat gereicht
Landestypische Gerichte
- Pide → Teigfladen, welche es in verschiedenen Varianten gibt
- Kebab → gegrilltes Fleisch
- Köfte → türkische Frikadellen, gibt es in vielen Varianten
- Sucuk → Knoblauchwurst
- Baklava → eine Süßspeise aus Blätterteig, welche Pistazien oder Nüsse enthält
- Halva → eine Süßspeise, die aus Sesamöl und Zucker besteht
Getränke
- Ayran → ein Erfrischungsgetränk aus Joghurt
- Raki → Nationalgetränk, Anisschnaps
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist insbesondere in den großen Städten gut ausgebaut
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Das Straßennetz ist gut ausgebaut
- Das Eisenbahnnetz ist nicht gut ausgebaut
- Teilweise schlechter Zustand der Gehwege, dies erschwert die Mobilität von Gehbehinderten
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Bei Taxifahrten bestimmt das Taxameter den Preis, Handeln ist vor Beginn erlaubt
- Bei Taxirundfahrten bieten die Hotels eine sichere Informationsquelle für Preise
- Bei Ausflügen sind häufig Kaufgelgenheiten inkludiert, es kann dazu kommen, dass Mitarbeiter Druck auf Touristen ausüben, um zu verkaufen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Das Handeln gehört quasi zum guten Ton. Allerdings sollte man nur verhandeln, wenn man wirklich etwas kaufen will, sonst kann es sein, dass die Verkäufer beleidigt sind. Bei kleinen Dingen wie Obst oder Eis ist Handeln nicht angebracht
- Die Rechnung sollte man entweder ganz übernehmen oder es den anderen überlassen. Getrennt zu zahlen ist nicht angebracht
- Das Fingerzeichen, bei welchem sich Daumen und Zeigefinger zu einem Kreis schließen, gilt als obszön, auch wenn es in anderen Ländern ein Zeichen dafür ist, dass alles okay ist
- Man sollte die ganze Hand statt nur den Finger nehmen, um auf Personen oder Objekte zu zeigen
Trinkgelder
Restaurant: | 15% |
Hotel: | nach eignem Ermessen |
Taxi: | großzügig aufrunden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist durch den privaten Sektor in den touristischen Zentren besser geworden
- In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung nicht mit europäischen Standards vergleichbar
- In Privatkliniken werden die Kosten für die Behandlung häufig im Voraus bezahlt
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Es wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Die Festnahmen berufen sich auf Mitgliedschaften oder Berührungspunkte mit terroristischen Vereinigungen. Diese Mitgliedschaften etc. basieren teilweise auch nur auf Behauptungen von Dritten
- Zusätzlich sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat und hochrangige Persönlichkeiten sowie Berührungspunkte mit terroristischen Organisationen verboten. Inkludiert sind Äußerungen, auch durch Likes, in den sozialen Medien
- Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten sowie den Sicherheitszonen ist verboten
- Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern ist verboten. Es wird davon abgeraten, von Händlern Antiquitäten oder alt aussehende Gegenstände zu kaufen, sofern keine entsprechende Genehmigung vorliegt. Generell wird empfohlen, keine Münzen, Steine, Fossilien oder alt aussehende Gegenstände auszuführen
- Die Einfuhr von Waffen (auch Camping-Messer) ist verboten
- Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie im Zweifel auf rechtlichen Beistand
- Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich
- Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Griechenland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Athen |
National- und Amtssprache: | Griechisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +30 |
Polizei: | 100 |
Notarzt: | 166 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Das Essen in Griechenland ist maritim, vom Mittelmeer geprägt
- Neben den “Früchten des Meers” und Fisch wird in Griechenland traditionell das Fleisch der Ziegen und Schafe verspeist
- Nachspeisen werden in Griechenland sehr süß zubereitet und serviert
Landestypische Gerichte
- Gyros → gewürztes Schweinefleisch vom Grill
- Souvlaki → Fleischspieße mit Schweine-, Lamm- oder Hähnchenfleisch zubereitet
- Moussaka → ein Auflauf, zubereitet aus Hack, Kartoffeln, Zucchini und Tomaten, verfeinert mit vielen Gewürzen
- Giouvesti → Eintopf mit Nudeln und Lammfleisch
- Jemista → gefülltes Gemüse mit Hackfleisch
- Tsatsiki → eine Joghurtcreme mit Gurke, Knoblauch und Olivenöl
- Griechischer Salat → ein Salat aus Tomaten, Gurke, Paprika, Oliven, Zwiebeln und Schafskäse
Getränke
- Ouzo → ist eine griechische Spirituose aus Anis
- Retsina → ein trockener Weißwein, der leicht geharzt ist
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Inlandsflüge sind vorhanden
- Es gibt Fährverbindungen
- In Athen gibt es ein U-Bahnnetz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen
- Auf dem Festland ist das Straßennetz gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Das Anheben des Kopfes zusammen mit einem Schnalzen bedeutet "nein"
Trinkgelder
Restaurant: | 10%, kleinere Beträge werden aufgerundet |
Hotel: | Gepäckservice: 1€ pro Koffer Zimmerservice: 5-10€ auf dem Kopfkissen hinterlassen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes gesichert
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Fotografieren von militärischen Objekten und Personen ist aufgrund von Spionagegefahr verboten
- Es gibt besondere Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungsspray und Waffen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Kreuzfahrten mit TUI Cruises
Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter TUI Cruises zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von TUI Cruises.
Reisedokument Reisepass (6 Monate):
Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Ohne gültige Ausweisdokumente kann die Reise nicht angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
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