MS KATHARINA VON BORA: Sorglos & familiär zwischen Sanssouci und Stralsund
Reisehighlights: Stralsund, Sanssouci, Peenemünde, Stettin, Swinemünde und Greifswald
- Stadtrundfahrt Potsdam inkl.
- Inselrundfahrt Rügen & Hiddensee inkl.
- Haustürtransfer zum/vom Schiff
- Schiffshebewerk Niederfinow
- Malerische Hansestadt Greifswald
- Mit sz-Reisebegleitung
- Lesen Sie hier den Bericht zur Reise vom Juni 2020.
Reisehighlights: Stralsund, Sanssouci, Peenemünde, Stettin, Swinemünde und Greifswald
- Stadtrundfahrt Potsdam inkl.
- Inselrundfahrt Rügen & Hiddensee inkl.
- Haustürtransfer zum/vom Schiff
- Schiffshebewerk Niederfinow
- Malerische Hansestadt Greifswald
- Mit sz-Reisebegleitung
- Lesen Sie hier den Bericht zur Reise vom Juni 2020.
Hat Friedrich der Große nicht immer gesagt: „Jeder soll nach seiner Façon selig werden!“? Da wird es ihn sicher freuen, wenn wir ihn an seinem Grab im Potsdamer Schlosspark Sanssoucis nicht, wie alle anderen, mit dem Auto oder Bus, sondern, ganz nach unserer eigenen Façon, mit dem Schiff besuchen. Potsdam ist nämlich eine Station einer Flusskreuzfahrt, die so reich an Höhepunkten ist, wie das Leben des alten Fritz. Deshalb haben wir extra ein ganzes Kreuzfahrtschiff für Sie reserviert und Sie entscheiden, ob Sie die Strecke „bergab“ von Potsdam nach Stralsund oder die andere Richtung bevorzugen.
Die ehrwürdige Hansestadt Stralsund mit ihrer typischen Backsteinarchitektur steht in jedem Fall genauso auf unserer Besuchsliste wie das „Inselhopping“ mit Ostseeluft. Hiddensee, Rügen und Usedom warten darauf, dass wir an Land „hopsen“ und ihre jeweiligen Schönheiten bewundern. In der Pferdekutsche geht es rund um Hiddensee. Die prachtvolle Bäderarchitektur vergangener Zeiten mit ihren weit ins Meer ragenden Seebrücken erwartet uns in Binz auf Rügen, sowie in Ahlbeck und Heringsdorf auf Usedom. Und mit Greifswald und Stettin besuchen wir zwei weitere Stadtjuwelen aus der glorreichen Zeit der Hanse.
Zwischen Ostsee und Havel erwarten uns weitere Höhepunkte: im Schiffshebewerk Niederfinow hebt oder senkt uns der Fahrstuhl mitsamt Schiff sage und schreibe 36 Meter in die Höhe oder Tiefe - ein spektakuläres technisches Meisterwerk , das wir uns bei einem Ausflug genauer ansehen wollen. Und wo wir gerade mal an Land sind, statten wir auch dem gotischen Kloster Chorin bei Eberswalde einen Besuch ab.
Programm
Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
---|---|---|---|---|
1. Tag: | Postdam | 16:45 | Einschiffung 15:00 Uhr Stadtrundfahrt/ | |
Lehnitz | 22:30 | |||
2. Tag: | Lehnitz | 07:00 | ||
Eberswalde | 13:00 | 13:30 | (AP) Klosterruine Chorin und Schiffshebewerk Niederfinow (ab Eberswalde / an Hohensaaten) | |
Niederfinow | 15:00 | 15:30 | Passage des berühmten Schiffshebewerks Niederfinow | |
Hohensaaten | 17:00 | 18:00 | ||
Schwedt | 23:30 | |||
3. Tag: | Schwedt | 06:00 | ||
Stettin | 13:00 | 18:00 | (AP) Stadtrundfahrt / -gang | |
Swinemünde | 22:00 | |||
4. Tag: | Swinemünde | 13:00 | (F) Inselrundfahrt Wollin mit dem gemütlichen Ostseebad Misdroy | |
Wolgast | 20:30 | |||
5. Tag: | Wolgast | 09:00 | (F) Inselrundfahrt Usedom zum Seebad | |
Peenemünde | 10:00 | 13:00 | (F) Ahlbeck und Heringsdorf | |
Lauterbach | 15:00 | Inselrundfahrt Rügen mit den bekannten Ostseebädern Binz und Sellin und ihrer schmucken Bäderarchitektur (inkl.) | ||
6. Tag: | Lauterbach | 13:00 | (AP) Rügens Norden mit Besichtigung der markanten Kreidefelsen | |
Greifswald - Wieck | 15:00 | 19:00 | (F) Stadtrundgang durch die malerische Hansestadt Greifswald | |
Stralsund | 22:00 | |||
7. Tag: | Stralsund | 14:00 | (AP) Stadtrundgang Stralsund mit seiner prägnanten Backsteinarchitektur | |
Vitte (Hiddensee) | 16:30 | 19:00 | Inselrundfahrt Hiddensee per Kutsche mit Sanddornlikörverkostung (inkl.) | |
Stralsund | 21:30 | |||
8. Tag: | Stralsund | Ausschiffung bis 09:00 | ||
Hinweise Programmänderungen, auch durch Hoch- und Niedrigwasser, oder Verzögerungen bei Schleusendurchfahrten sind vorbehalten. (AP) = Ausflugspaket, (F) = fakultativ, nur an Bord buchbar |
» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
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Beförderung
- Haustürtransfer zum/ab Schiff in ausgewählten Regionen
- Einschiffung in Potsdam
- Ausschiffung in Stralsund
sz-Reisen PLUS
- Stadtrundfahrt Potsdam
- Inselrundfahrt Rügen und Hiddensee
- Regionales, kulturelles Abendprogramm an Bord
- sz-Reisebegleitung
Kabine & Verpflegung
- 7 Übernachtung in gebuchter Kabinenkategorie
- Vollpension
- Willkommensdrink
- Festliches Galadinner im Rahmen der VP
Zusätzlich inklusive
- Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
- Nutzung der Bordeinrichtungen
- Ein- und Ausschiffungsgebühren
- Themenabende an Bord
- Audiosystem auf den Ausflügen
- Informationsmaterial zur Reise
- Deutsch sprech. Bordreiseleitung
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MS KATHARINA VON BORA
Komfortklasse+
Behaglich ist die Atmosphäre auf diesem klassisch-schönen Schwesterschiff der MS FREDERIC CHOPIN – egal wo man sich aufhält. Ob in den elegant eingerichteten Kabinen, dem großzügigen Panorama-Restaurant oder dem stimmungsvollen Salon, an Bord der MS KATHARINA VON BORA fühlt sich jeder Gast von Anfang an zuhause. Abends warten Gaumenfreuden und anschließend schwungvolle Tanzmusik. Tagsüber ist das Sonnendeck beliebter Treffpunkt. Von hier aus lässt sich die vorbeiziehende Landschaft von Oder und Elbe in netter Gesellschaft stilvoll genießen.
Kabineninformation
Alle Kabinen sind Außenkabinen und stilvoll eingerichtet. Auf dem Oberdeck sind alle Kabinen mit großen, bis zum Boden reichenden Panoramafenstern zum Öffnen ausgestattet (französischer Balkon). Die Hauptdeck-Kabinen haben nicht zu öffnende Fenster. Die 2-Bett-Kabinen haben eine Größe von etwa 12m², während die Deluxe-Kabinen ca. 13m² und die 1-Bett Kabine ca. 9m² groß sind. Alle Kabinen verfügen über eine individuell regulierbare Klimaanlage, Dusche / WC, Haartrockner, Musikkanal, SAT-TV, Safe, Kühlschrank und Telefon. Die 2-Bett Kabinen bieten entweder ein Doppelbett (1,50 m x 2,00 m) oder zwei getrennte, untere Betten. Die Deluxe-Kabinen verfügen über ein Doppelbett (1,50 m x 2,00 m). Die 1-Bett Kabinen sind mit einem feststehenden, unteren Bett ausgestattet.
Bordeinrichtung
Panorama-Restaurant, Panoramasalon mit Bar, Shop, Sonnendeck mit Sonnensegel, Liegestühlen, Stühlen und Tischen.
Ärztliche Betreuung
Ein Arzt ist an Land kurzfristig erreichbar.
Restaurant / Küche
Das stilvolle Panorama-Restaurant bietet ausreichend Platz für alle Gäste. Am Einschiffungstag können Sie Ihren Platz im Restaurant für die Dauer der gesamten Kreuzfahrt reservieren. Lassen Sie sich vom freundlichen Personal verwöhnen. Die Bordküche bietet schmackhafte internationale und deutsche Gerichte, die liebevoll präsentiert werden.
Zahlungsmittel
Die Bordwährung ist Euro. Sie können am Ende der Kreuzfahrt Ihre Rechnung sowie an Bord gebuchte Ausflüge bequem bar, mit Ihrer EC-Karte (nur Maestro, kein V-Pay) oder mit Ihrer Kreditkarte (Mastercard, VISA, PIN-Nummer erforderlich) bezahlen.
Leben an Bord
Die Atmosphäre an Bord ist herzlich-familiär. Wir empfehlen sportlich-elegante Kleidung, einen Pullover für die kühleren Abende sowie festes Schuhwerk für die Landgänge mitzunehmen. Zum Abendessen ist gepflegte Kleidung erwünscht. Die Kreuzfahrtleitung steht Ihnen während der Flussreise mit Rat und Tat zur Seite.
Nichtraucherschiff (es darf nur auf dem Sonnendeck geraucht werden.)
Kapazität 80 Passagiere
Länge 83 m
Breite 9,5 m
Besatzung ca. 21
Anmerkung
Die Fenster sind generell nicht zu öffnen, es sei denn es ist explizit ausgeschrieben.
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Zielland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Polen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Warschau |
National- und Amtssprache: | Polnisch |
Währungscode: | PLN |
Internationale Vorwahl: | +48 |
Polizei: | 997/112 |
Notarzt: | 999/112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Die polnische Küche ist mit den Küchen der östlichen Nachbarländer Polens verwandt, weist aber auch zu den mitteleuropäischen und skandinavischen Küchen einige Parallelen auf
- In Polen gibt es sehr viele Seen und Flüsse, weshalb Fisch eine wichtige Rolle in Polens Kulinarik spielt
- Die wichtigsten Beilagen sind Kartoffeln und Weißkohl, aber auch Gemüse wie Erbsen, Rote-Bete, Bohnen und Tomaten finden oft Verwendung in den Gerichten
Landestypische Gerichte:
- Bigos → Nationalgericht, ein Eintopf mit Weißkohl und Sauerkraut, dazu kommt Fleisch und manchmal auch Wurst
- Piroggen → gelten auch als Nationalgericht, gefüllte Teigtaschen, gibt es in verschiedenen Varianten
- Barsczc → Rote-Bete-Suppe, oft gibt man Uszak hinein, das sind Teigtaschen mit Pilz-, Kraut- oder Fleischfüllung
- Golabki → Kohlrouladen, die mit Hackfleisch und Reis oder Buchweizen gefüllt werden
- Zrazy Zawijane → mit Pilzen gefüllte Rouladen in saurer Sahne
Getränke
- Wodka → wird eiskalt getrunken, gibt es in vielen Geschmacksrichtungen
- Zywiec, Okocim & EB → beliebtesten Biermarken
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Ein dichtes Eisenbahnnetz, Taxis, Überland- und Stadtbusse sowie Bahnen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,2 (auch für Fahrradfahrer)
- In der Regel sind alle Autobahnen mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Polen ist ein Handkuss noch üblich und zeugt bei Begrüßung einer Frau von besonderem Respekt
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 5PLN Zimmerservice: unüblich, aber bei sehr gutem Service 5-10 PLN |
Taxi: | unüblich, aber es kann aufgerundet werden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist meistens gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Der Konsum von Alkohol und Rauschmitteln ist in der Öffentlichkeit verboten
- Das Fotografieren von gekennzeichneten Anlagen und Ämtern ist verboten
- In Kaliningrad, dem Grenzgebiet nach Russland, ist die Grenze nicht gut gekennzeichnet, wer diese jedoch illegal übertritt, muss mit einer Festnahme rechnen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Polen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Warschau |
National- und Amtssprache: | Polnisch |
Währungscode: | PLN |
Internationale Vorwahl: | +48 |
Polizei: | 997/112 |
Notarzt: | 999/112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Die polnische Küche ist mit den Küchen der östlichen Nachbarländer Polens verwandt, weist aber auch zu den mitteleuropäischen und skandinavischen Küchen einige Parallelen auf
- In Polen gibt es sehr viele Seen und Flüsse, weshalb Fisch eine wichtige Rolle in Polens Kulinarik spielt
- Die wichtigsten Beilagen sind Kartoffeln und Weißkohl, aber auch Gemüse wie Erbsen, Rote-Bete, Bohnen und Tomaten finden oft Verwendung in den Gerichten
Landestypische Gerichte:
- Bigos → Nationalgericht, ein Eintopf mit Weißkohl und Sauerkraut, dazu kommt Fleisch und manchmal auch Wurst
- Piroggen → gelten auch als Nationalgericht, gefüllte Teigtaschen, gibt es in verschiedenen Varianten
- Barsczc → Rote-Bete-Suppe, oft gibt man Uszak hinein, das sind Teigtaschen mit Pilz-, Kraut- oder Fleischfüllung
- Golabki → Kohlrouladen, die mit Hackfleisch und Reis oder Buchweizen gefüllt werden
- Zrazy Zawijane → mit Pilzen gefüllte Rouladen in saurer Sahne
Getränke
- Wodka → wird eiskalt getrunken, gibt es in vielen Geschmacksrichtungen
- Zywiec, Okocim & EB → beliebtesten Biermarken
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Ein dichtes Eisenbahnnetz, Taxis, Überland- und Stadtbusse sowie Bahnen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,2 (auch für Fahrradfahrer)
- In der Regel sind alle Autobahnen mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Polen ist ein Handkuss noch üblich und zeugt bei Begrüßung einer Frau von besonderem Respekt
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 5PLN Zimmerservice: unüblich, aber bei sehr gutem Service 5-10 PLN |
Taxi: | unüblich, aber es kann aufgerundet werden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist meistens gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Der Konsum von Alkohol und Rauschmitteln ist in der Öffentlichkeit verboten
- Das Fotografieren von gekennzeichneten Anlagen und Ämtern ist verboten
- In Kaliningrad, dem Grenzgebiet nach Russland, ist die Grenze nicht gut gekennzeichnet, wer diese jedoch illegal übertritt, muss mit einer Festnahme rechnen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-Information» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
Ausführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
WICHTIGE INFORMATION:
Getränkepaket zubuchbar.
Die Buchung kann im Voraus oder an Bord erfolgen. Behalten Sie den vollen Überblick über Ihre Ausgaben und genießen Sie folgende Getränke ohne Einschränkung von 9-24 Uhr:
- Offene Hausweine im Glas (weiß, rosé und rot)
- Offener Haussekt im Glas
- Fass- und Flaschenbiere, alkoholfreies Bier
- Unseren Tagescocktail (mit/ohne Alkohol)
- Alle offenen alkoholfreien Getränke
- Kabinenwasser und tägliches Ausflugswasser
- Alle Kaffeespezialitäten (ohne Alkohol)
- Heiße Schokolade und Tee
Bitte beachten Sie: Getränkepakete können ausschließlich für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt und für alle in der Kabine untergebrachten Personen gebucht werden. Inhalte von Minibars sind nicht enthalten.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Generelle Hinweise zu Flusskreuzfahrten:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen von Flusskreuzfahrten spezifische, für Flussreisen typische Besonderheiten zu beachten sind:
Kabinen:
Schiffstypische Geräusche und Gerüche, wie zum Beispiel vom Schiffsmotor, der Klimaanlage beziehungsweise Lüftung usw. können in fast allen Räumlichkeiten zu vernehmen sein. Die Kabinen mit dem Vermerk „achtern“ liegen im hinteren Teil des Schiffes. In diesen Kabinen können bei fahrendem Schiff verstärkt Maschinengeräusche wahrzunehmen sein. In den Kabinen, die im vorderen Schiffsteil liegen, sind bei Anlegemanövern und Schleusendurchfahrten häufig verstärkte Geräusche des Bugstrahlruders zu hören. Besonders geräuschempfindlichen Gästen empfehlen wir, Ohrstöpsel mitzubringen. Alle Kabinen sind Außenkabinen mit Fenster oder Bullauge. Die Fenster lassen sich nur öffnen, wenn dies explizit ausgeschrieben ist. Bitte beachten Sie, dass kleine Sichteinschränkungen durch Treppen / Verstrebungen möglich sind. Oftmals haben die Kabinen französische Balkone (je nach Kabinenkategorie und Ausschreibung). Diese bestehen i.d.R. aus einem Geländer, einer Glasbrüstung oder einem Fenstergitter, das unmittelbar vor einem bodentiefen, zu öffnenden Fenster montiert ist.
Routen- und Leistungsänderungen:
Aufgrund von Hoch- und Niedrigwasser, bestimmten Witterungsbedingungen beziehungsweise Verzögerungen bei Schleusen- und Brückendurchfahrten, kann eine Änderung des Reiseablaufs notwendig werden. Auch Streiks können zu Routen- und Leistungsänderungen führen. Dies stellt keinen Grund für ein kostenfreies Rücktrittsrecht dar.
Schiffsanlegestellen:
Jedes Schiff hat in jedem Hafen einen Liegeplatz, der durch die Behörden in der Regel kurzfristig zugeteilt wird bzw. auch kurzfristig geändert werden kann. Dieser liegt nicht immer im Zentrum. Manchmal ist dies nicht der erste Platz am Anleger, sondern man macht „im Päckchen“ fest – es liegen mehrere Schiffe längsseits nebeneinander. In diesem Fall ist für die Liegezeit aus Ihrem Kabinenfenster eventuell nur das Nachbarschiff zu sehen und es kann zu Geräusch- und Geruchsbelästigungen kommen. Wenn Sie an Land gehen, führt der Weg folglich gegebenenfalls über oder durch andere Schiffe. Bitte beachten Sie, dass es während der Liegezeit auch zu Sichtbeeinträchtigungen durch Pontons und Kaimauern kommen kann.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
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