MS LA BELLE DE CADIX: Rosinen picken in Andalusien
- Vorprogramm mit Ausflug Cordoba, Marbella, Gibraltar und Ronda
- 8-tägige Kreuzfahrt auf der MS LA BELLE DE CADIX mit inkludierten Landausflügen
- Vorprogramm mit Ausflug Cordoba, Marbella, Gibraltar und Ronda
- 8-tägige Kreuzfahrt auf der MS LA BELLE DE CADIX mit inkludierten Landausflügen
Bestellen Sie in der Eisdiele auch gerne mal eine Kugel Malaga? Dann wissen Sie, dass dieses Eissorte nicht nur nach verlockend süßer Fremde schmeckt, sondern auch eine ganze Menge Rosinen enthält, die es sich herauszupicken gilt. Genauso verhält es sich mit der namensgebenden Küstenstadt im Herzen Andalusiens, von der Hans Christian Andersen schwärmte, in keiner anderen Stadt habe er sich mal so glücklich und so wohl gefühlt. Erleben Sie Ihre Malagamärchen drei Tage lang, bevor Sie von Sevilla aus an Bord der MS La Belle de Cadix zu einer Flusskreuzfahrt durch Spaniens Süden aufbrechen. Neben einer ausgiebigen Stadtbesichtigung Malagas picken Sie sich auch in Ronda mit der großen Stierkampfarena, auf den Affenfelsen Gibraltars und in der Jetset-Metropole Marbella die Rosinen heraus.
Dass der Süden Spaniens entlang der Flussauen, die Sie durchgleiten, alles andere als trocken und verdorrt ist, erleben Sie in den Marschlandschaften des Guadalquivir mit seiner einzigartigen Flora und Fauna. Kameras raus: Flamingos und Adler wollen aufs Bild!
Mit Sevilla, Córdoba, Cádiz, Jerez de la Frontera und Granada steuert Ihr Kapitän nicht nur die schönsten Städte in Spaniens Süden an, in denen die Geschichte einen faszinierenden Mix aus maurischer und spanischer Kultur geschaffen hat. Immer wieder gehen Sie auch von Bord und genießen - neben Stadtrundgängen durch jahrtausendealte Mauern, Paläste, Klöster - kulinarische und kulturelle Highlights der Region. In Jerez de la Frontera wachsen nicht nur die besten Sherrys, sondern auch die berühmten andalusischen Pferde. In El Puerto de Santa Maria kosten Sie den für die Region charakteristischen Manzanillas-Wein und die melancholische Leidenschaft der Andalusier kommt bei einem exklusiven Flamencoabend an Bord Ihres komfortablen Hotelschiffs zur Aufführung. Olé!
Programm
Tag | gepl. Ausflüge(fak.) | |||
---|---|---|---|---|
1. Tag: | Anreise nach Sevilla | Transfer zum Flughafen; Flug nach Sevilla; Fahrt nach Malaga und Stadtrundfahrt; Ü im 4*-Strandhotel Raum Malaga | ||
2. Tag: | Tagesausflug Marbella & Gibraltar | Ausflug nach Gibraltar mit Besuch Höhlen von San Miguel und Affenfelsen; Besichtigung von Marbella und Yachthafen Puerto Banus; Ü im 4*-Strandhotel im Raum Malaga | ||
3. Tag: | Ausflug Ronda & Einschiffung | Besichtigung von Ronda mit Stierkampfarena; Fahrt zur Einschiffung | ||
4. Tag: | Anlegeort Sevilla | Ausflug nach Córdoba mit Stadtführung inkl. Mittagessen | ||
5. Tag: | Anlegeort Sevilla | Stadtführung Sevilla | ||
Kreuzfahrt Sevilla - Cádiz | ||||
6. Tag: | Anlegeort Cádiz | Ausflug Jerez de la Frontera mit Stadtrundfahrt und Besuch eines Gestüts mit Reitershow; Geführter Stadtrundgang Cádiz | ||
Kreuzfahrt Cádiz - El Puerto de Santa Maria | ||||
7. Tag: | Anlegeort El Puerto de Santa Maria | Besuch einer Bodega mit Weinprobe | ||
Kreuzfahrt El Puerto de Santa Maria - Isla Minima | ||||
Anlegeort Isla Minima | Besuch einer Hacienda mit Reitershow | |||
Kreuzfahrt Isla Minima - Sevilla | ||||
8. Tag: | Anlegeort Sevilla | Ausflug Granada mit Stadtführung und Besuch der Alhambra und Generalife inkl. Mittagessen; Flamenco-Abend an Bord | ||
9. Tag: | Anlegeort Sevilla | Ausflug Kloster Rabida und Segelschiff-Park von Christoph Kolumbus; Gala-Dinner | ||
10. Tag: | Anlegeort Sevilla | Ausschiffung; Transfer zum Flughafen; Heimreise | ||
Programmänderungen sind vorbehalten. Die angegebenen Landausflüge sind im Reisepreis enthalten und werden mehrsprachig durchgeführt (auch deutsch ab einer MTZ von 20 TN). Reiseinformationen an Bord werden mehrsprachig angesagt, da bei dieser Kreuzfahrt internationales Publikum an Bord ist. |
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- MS LA BELLE DE CADIX: Rosinen picken in Andalusien
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 20
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer zum/vom Schiff in ausgewählten Regionen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Porto und zurück (Umsteigeverbindung) in der Economy Class
- Transfer Flughafen - Hafen - Flughafen
- Einschiffung in Sevilla
- Ausschiffung in Sevilla
sz-Reisen PLUS
- 2 Übernachtungen im 4*-MAC Puerto Marina in Benalmadena Costa
- 2 x Halbpension
- Stadtrundfahrten: Malaga, Marbella, Ronda
- Ausflug: Gibraltar
- sz-Reisebegleitung ab 25 TN
Kabine & Verpflegung
- 7 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
- Vollpension Plus an Bord (Frühstücksbüfett, Mittag- & Abendmenü)
- Während der Mahlzeiten an Bord sind Wein, Bier, Wasser, Softgetränke und Espresso inkl.
- Alle Bargetränke an Bord inklusive (nicht Exklusiv-Karte)
- Gala-Dinner im Rahmen der VP
- Willkommensdrink
Zusätzlich inklusive
-
Alle Eintritte und Ausflüge während der Reise: Stadtführungen: Sevilla, Cádiz; Ganztagsausflüge Granada und Córdoba inkl. Mittagessen; Ausflug Kloster Rabida und Segelschiffpark; Besuche: Gestüt mit Reitershow; Bodega mit Weinprobe, Hacienda mit Reitershow, Alhambra und Generalife; Flamenco-Abend an Bord
- Nutzung der Bordeinrichtungen
- Teilnahme an Bordveranstaltungen
- Hafengebühren
- Aktuelle Steuern & Sicherheitsgebühren
- Informationsmaterial zur Reise
MS LA BELLE DE CADIX
Die MS La Belle de Cadix ist ein im Jahr 2005 in Dienst gestelltes Schiff der französischen Reederei CroisiEurope. Das Flusskreuzfahrtschiff ist 110 m lang, 11,40 m breit und verfügt über 88 Kabinen auf 3 Decks. Es bietet maximal 176 Personen Platz.
An Bord
Auf den weitläufigen Decks, die mit einem Lift verbunden sind, befinden sich die Rezeption, die Piano-Bar mit Terrasse, der elegant ausgestattete Salon mit Bar und das Restaurant, in dem die Mahlzeiten (Frühstück und am Tisch serviertes Mittag- und Abendessen) eingenommen werden.
Auf dem großen Sonnendeck stehen Liegestühle zur Verfügung.
Kabinen
Alle Kabinen sind Außenkabinen mit einer Grundfläche von ca. 12 qm. Zur Ausstattung gehören Dusche/WC, Föhn, Haustelefon, Fernseher, Safe und individuell regulierbare Klimaanlage bzw. Heizung. Alle Kabinen sind mit 2 Betten ausgestattet, welche entweder getrennt oder – als französisches Bett – zusammenliegend angeordnet sind.
Anmerkung
Die Kabinen auf dem Oberdeck besitzen ein großes Panoramafenster, das zu öffnen ist. Die Panoramafenster im Mitteldeck können im oberen Teil geöffnet werden. Aus statischen Gründen sind die Kabinen auf dem Hauptdeck mit Bullaugen ausgestattet, die nicht geöffnet werden können.
4*-Hotel MAC Puerto Marina
Direkt am Strand von Benalmádena an der wunderschönen Costa del Sol gelegen, ist das Hotel MAC Puerto Marina der ideale Ort zum Entschleunigen und Sonne genießen.
Die frisch renovierten Zimmer sind äußerst komfortabel ausgestattet und verfügen über einen Balkon, kostenfreies WLAN, Klimaanlage, Telefon, Kühlschrank, Mietsafe, TV und ein Bad mit Dusche/WC und Haartrockner. Zu den Annehmlichkeiten des Hotels zählen ein Swimmingpool, ein Restaurant mit Live-Cooking und eine Snack-Bar.
Zielland
Spanien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Madrid |
National- und Amtssprache: | Spanisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +34 |
Polizei: | 091 |
Notarzt: | 061 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ Kanarische Inseln: UTC +/- 0 MEZ UTC +1 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ L |
Essen
- Die spanische Küche besteht aus einer großen Vielfalt an regionalen Gerichten und Besonderheiten
- Fisch und Meeresfrüchte spielen eine wichtige Rolle
- Grundzutaten: Olivenöl, Hülsenfrüchte, Reis, frisches Gemüse und Obst
Landestypische Gerichte
- Tapas - kleine spanische Snacks
- Tortilla - ein spanisches Omelett aus Eiern mit Kartoffeln und Zwiebeln
- Paella → Nationalgericht, Reisgericht aus der Pfanne
- Gazpacho → kalte Suppe aus ungekochtem Gemüse
- Pulpo a feira → ein typisches Rezept aus Galizien
- Churros → man isst sie zum Frühstück oder als Snack am Nachmittag
Getränke
- Rioja → Spaniens bekanntester Rotwein
- Sangría → ein aromatisiertes Wein-Mischgetränk
- Cava → ist ein Schaumwein und eine der bekanntesten Spezialitäten in Katalonien
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Fährverkehr zu den Inseln steht zur Verfügung
- Öffentlicher Nah- und Fernverkehr ist verfügbar
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (für Fahranfänger: 0,3)
- Auf fast allen Autobahnen (AP=Autopista) und vielen Schnellstraßen ist eine Mautgebühr fällig. Diese kann bar oder per Kreditkarte bezahlt werden
- In Madrid und Barcelona gibt es Umweltzonen mit temporären und wetterabhängigen Fahrverboten
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Wer jemanden niesen hört, sagt “Jesus”, damit wünscht man dem Niesenden, von Gott vor Krankheiten geschützt zu werden
- Während der Nachmittagshitze zwischen 13:30-16:30 Uhr wird fast überall “Siesta” gehalten. In der Regel sind die Geschäfte dann geschlossen. Abends bleibt dafür mehr Zeit, da das Abendessen in Spanien erst spät beginnt
- Einwohner reden gerne laut und durcheinander, sich über dem Lärm zu beschweren, ist unangebracht
- Getrenntes Bezahlen ist in Spanien nicht verbreitet und nicht gerne gesehen
- Sowohl in Restaurants als auch auf Märkten gibt es keine Selbstbedienung. In Restaurants erfolgt die Tischzuweisung meist durch das Personal
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | üblich, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung in Spanien ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- In einigen Städten ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten, bitte informieren Sie sich vor Ort
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Gibraltar
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Gibraltar |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | GIP |
Internationale Vorwahl: | +350 |
Polizei: | 199 / 112 / 999 |
Notarzt: | 190 / 112 / 999 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ G |
Essen
- Durch die geografische Lage ist die landestypische Küche durch maltesische, italienische, britische und spanische Einflüsse geprägt
- In Gaststätten und Kneipen darf Alkohol nicht an Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschenkt oder verkauft werden
Landestypische Gerichte
- Tortilla mit Spinat
- Calentina & Panissa → eine Art Quiche aus Kichererbsenmehl
Getränke
- Spirituosen sind sehr preiswert
- In den Kneipen wird meistens britisches Bier ausgeschenkt
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Die touristische Infrastruktur ist vorhanden
- Es gibt ein Busnetz
- Taxis und Mietwagen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, bei persönlicheren Begrüßungen gibt man einen Kuss auf beide Wangen
- Kommt es zu privaten Einladungen, sind kleine Gastgeschenke angebracht
- Badekleidung gehört an den Strand
- Beim Betreten von Kirchen wird angemessene Kleidung erwartet
Trinkgelder
Restaurant: | 10-15% |
Hotel: | kleines Trinkgeld |
Taxi: | kleines Trinkgeld |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung im Land ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Spanien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Madrid |
National- und Amtssprache: | Spanisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +34 |
Polizei: | 091 |
Notarzt: | 061 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ Kanarische Inseln: UTC +/- 0 MEZ UTC +1 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ L |
Essen
- Die spanische Küche besteht aus einer großen Vielfalt an regionalen Gerichten und Besonderheiten
- Fisch und Meeresfrüchte spielen eine wichtige Rolle
- Grundzutaten: Olivenöl, Hülsenfrüchte, Reis, frisches Gemüse und Obst
Landestypische Gerichte
- Tapas - kleine spanische Snacks
- Tortilla - ein spanisches Omelett aus Eiern mit Kartoffeln und Zwiebeln
- Paella → Nationalgericht, Reisgericht aus der Pfanne
- Gazpacho → kalte Suppe aus ungekochtem Gemüse
- Pulpo a feira → ein typisches Rezept aus Galizien
- Churros → man isst sie zum Frühstück oder als Snack am Nachmittag
Getränke
- Rioja → Spaniens bekanntester Rotwein
- Sangría → ein aromatisiertes Wein-Mischgetränk
- Cava → ist ein Schaumwein und eine der bekanntesten Spezialitäten in Katalonien
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Fährverkehr zu den Inseln steht zur Verfügung
- Öffentlicher Nah- und Fernverkehr ist verfügbar
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (für Fahranfänger: 0,3)
- Auf fast allen Autobahnen (AP=Autopista) und vielen Schnellstraßen ist eine Mautgebühr fällig. Diese kann bar oder per Kreditkarte bezahlt werden
- In Madrid und Barcelona gibt es Umweltzonen mit temporären und wetterabhängigen Fahrverboten
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Wer jemanden niesen hört, sagt “Jesus”, damit wünscht man dem Niesenden, von Gott vor Krankheiten geschützt zu werden
- Während der Nachmittagshitze zwischen 13:30-16:30 Uhr wird fast überall “Siesta” gehalten. In der Regel sind die Geschäfte dann geschlossen. Abends bleibt dafür mehr Zeit, da das Abendessen in Spanien erst spät beginnt
- Einwohner reden gerne laut und durcheinander, sich über dem Lärm zu beschweren, ist unangebracht
- Getrenntes Bezahlen ist in Spanien nicht verbreitet und nicht gerne gesehen
- Sowohl in Restaurants als auch auf Märkten gibt es keine Selbstbedienung. In Restaurants erfolgt die Tischzuweisung meist durch das Personal
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | üblich, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung in Spanien ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- In einigen Städten ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten, bitte informieren Sie sich vor Ort
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Gibraltar
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Gibraltar |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | GIP |
Internationale Vorwahl: | +350 |
Polizei: | 199 / 112 / 999 |
Notarzt: | 190 / 112 / 999 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ G |
Essen
- Durch die geografische Lage ist die landestypische Küche durch maltesische, italienische, britische und spanische Einflüsse geprägt
- In Gaststätten und Kneipen darf Alkohol nicht an Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschenkt oder verkauft werden
Landestypische Gerichte
- Tortilla mit Spinat
- Calentina & Panissa → eine Art Quiche aus Kichererbsenmehl
Getränke
- Spirituosen sind sehr preiswert
- In den Kneipen wird meistens britisches Bier ausgeschenkt
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Die touristische Infrastruktur ist vorhanden
- Es gibt ein Busnetz
- Taxis und Mietwagen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, bei persönlicheren Begrüßungen gibt man einen Kuss auf beide Wangen
- Kommt es zu privaten Einladungen, sind kleine Gastgeschenke angebracht
- Badekleidung gehört an den Strand
- Beim Betreten von Kirchen wird angemessene Kleidung erwartet
Trinkgelder
Restaurant: | 10-15% |
Hotel: | kleines Trinkgeld |
Taxi: | kleines Trinkgeld |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung im Land ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Kreuzfahrten mit A. Götten Reisen
Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter A. Götten Reisen zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von A. Götten Reisen.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.
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