MS LADY DILETTA: Weihnachtszauber auf dem Rhein
Köln - Mainz - Kehl (Strasbourg) - Worms - Rüdesheim - Loreley - Koblenz - Köln
- Haustürtransfer zum/vom Schiff
- Stadtrundfahrt Köln (ab 25 TN)
- Reisebegleitung auf An- und Abreise (ab 25 TN)
Köln - Mainz - Kehl (Strasbourg) - Worms - Rüdesheim - Loreley - Koblenz - Köln
- Haustürtransfer zum/vom Schiff
- Stadtrundfahrt Köln (ab 25 TN)
- Reisebegleitung auf An- und Abreise (ab 25 TN)
Zweitausendjährige Geschichte, die bis zu den Römern zurückreicht. Sagenhafte Orte, die in den Legenden von Loreley und der Nibelungensage weiterleben. Geschichten von Päpsten und Reformatoren, Revolutionen, Kaisern und Königen, prächtige Dome, Burgen und antike Stätten: wäre das nicht ein wundervolles Geschenk, das Sie sich selbst zu Weihnachten machen können?
Umso mehr, wenn es wie auf dieser Kreuzfahrt festlich verpackt wird in den Lichterglanz einiger der ältesten und schönsten Städte am Rhein. In Köln und Mainz, Speyer und Worms, Heidelberg, Colmar, Straßburg, Rüdesheim und Koblenz weht der Geist von Weihnachten über idyllische, festlich erleuchtete Märkte, durch historische Gassen, beflügelt von weinseliger Lebensfreude ihrer Bewohner.
Jeden Morgen, wenn Sie in Ihrer komfortablen Kabine an Bord der nagelneuen MS Lady Diletta erwachen, ist schon Bescherung! Denn die schönsten Landschaften des UNESCO Welterbes Oberes Mittelrheintal, des Oberrheins und der Mosel gleiten an Ihnen vorüber. Bei Ihren täglichen Landausflügen haben Sie täglich aufs Neue die Wahl zwischen geführten Besichtigungen der zahlreichen Sehenswürdigkeiten, müßigem Bummel durch die idyllischen Altstädte oder Wanderungen durch die herrliche Natur. Und an Bord ist das festliche Weihnachtsmenü nur das kulinarische Sahnehäubchen auf einer Woche voller Verwöhnerlebnisse, bei denen Sein, Rhein und Wein eine köstliche Verbindung eingehen.
Falls Sie also Ihren Wunschzettel für Weihnachten 2025 noch nicht geschrieben haben, setzen Sie diese Kreuzfahrt ganz oben auf die Liste. Zusätzlicher Vorteil: Sie sparen sich den heimischen Weihnachtsbaum. Wir wünschen fröhliche Rheinachten!
Programm
Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
---|---|---|---|---|
1. Tag: | Köln | 20:30 | Anreise; Stadtrundfahrt Köln inkl.; Einschiffung | |
2. Tag: | Mainz | 13:30 | 22:00 | Das goldene Mainz; |
3. Tag: | Speyer | 08:00 | 20:00 | Speyer zu Fuß; Malerisches Heidelberg |
Fahrt auf dem Oberrhein | ||||
4. Tag: | Kehl (Strasbourg) | 07:00 | 22:00 | Stadtbesichtigung Strasbourg; |
5.-6. Tag: | Worms | 09:00 | 12:00 | Die Nibelungenstadt Worms; 1. und 2. Weihnachtsfeiertag |
6.-7. Tag: | Rüdesheim | 17:30 | 05:00 | Bummel durch die Weinstadt Rüdesheim; Weihnachtliches Rüdesheim mit Winzerexpress und Schokolade |
7. Tag: | Fahrt auf dem Rhein mit Passage der Loreley | |||
Koblenz | 09:00 | Koblenz & Festung Ehrenbreitstein mit der Seilbahn; Stadtrundgang durch das weihnachtliche Koblenz | ||
8. Tag: | Koblenz | 03:00 | ||
Köln | 07:00 | Ausschiffung nach dem Frühstück; Heimreise | ||
Hinweise: Programmänderungen, auch durch Hoch- und Niedrigwasser, oder Verzögerungen bei Schleusendurchfahrten sind vorbehalten. Die angegebenen Landausflüge sind (wenn nicht anders angegeben) nicht im Reisepreis enthalten. |
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- MS LADY DILETTA: Weihnachtszauber auf dem Rhein
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
Die Getränke-Pakete an Bord sind nur pro Kabine buchbar. Sie haben die Wahl zwischen drei attraktiven Getränkepaketen!
Getränkepaket Silber (alkoholfrei):
- Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure (glasweise)
- Softdrinks (Cola, Cola light, Fanta, Sprite, Bitter Lemon, Ginger Ale, Tonic Water)
- verschiedene Fruchtsäfte und Fruchtsaftschorlen
- 20% Rabatt auf alle Flaschenweine
Getränkepaket Gold:
- Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure (glasweise)
- Softdrinks (Cola, Cola light, Fanta, Sprite, Bitter Lemon, Ginger Ale, Tonic Water)
- verschiedene Fruchtsäfte und Fruchtsaftschorlen
- Bier vom Fass und Alster/Radler
- Weizenbier
- alkoholfreies Bier / Weizenbier
- offene Hausweine (weiß, rosé und rot), auch als Schorle (glasweise)
- offener Sekt und Prosecco (glasweise)
- Auswahl an offenen Weinen (glasweise)
- Auswahl an Sparkling Cocktails,alkoholfreien Cocktails und Long Drinks
Cocktail des Tages (mit / ohne Alkohol) - Auswahl an Spirituosen (Hausmarke)
- 30% Rabatt auf alle Flaschenweine
Getränkepaket Platin:
- Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure (glasweise)
- Softdrinks (Cola, Cola light, Fanta, Sprite, Bitter Lemon, Ginger Ale, Tonic Water)
- verschiedene Fruchtsäfte und Fruchtsaftschorlen
- Bier vom Fass und Alster/Radler
- Weizenbier
- alkoholfreies Bier / Weizenbier
- offene Hausweine (weiß, rosé und rot), auch als Schorle (glasweise)
- offener Sekt und Prosecco (glasweise)
- große Auswahl an offenen Weinen (glasweise)
- große Auswahl an Cocktails (mit / ohne Alkohol), Sparkling Cocktails und Long Drinks
- große Auswahl an Spirituosen / Schnäpsen
- Barista Kaffee (Crema, Cappuccino, Espresso, Latte Macchiato, Milchkaffee) von der Bar
- 50% Rabatt auf alle Flaschenweine
Ihre zusätzlichen Platin-Vorteile:
- Mineralwasser für die Ausflüge (0,5 lt. pro Gast/Ausflug)
- 20% Rabatt für die Bord-Wäscherei (Waschen und Bügeln)
Bitte beachten Sie:
Das Getränkepaket muss von allen Personen einer Kabine gebucht werden. Pro Kabine kann nur das gleiche Getränkepaket gebucht werden (Ausnahme: Kinder unter 18 Jahren). Die Getränkepakete sind nicht auf andere Personen übertragbar. Die Getränke werden von 10.00 bis 24.00 Uhr angeboten und werden ausschließlich in Gläsern ausgeschenkt. Die Getränkepakete können nur für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt und nur vorab gebucht werden. Getränke aus der Mini-Bar sind in den Paketen nicht enthalten.
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Transfer ab/an Haustür in Region zum/ab Schiff
- Einschiffung in Köln
- Ausschiffung in Köln
Kabine & Verpflegung
- 7 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
- Vollpension
- Willkommensdrink
- Festliches Galadinner (im Rahmen der VP)
sz-Reisen PLUS
- sz-Reisebegleitung auf An- und Abreise (ab 25 TN)
- Stadtrundfahrt Köln (ab 25 TN)
Zusätzliches
- Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
- Nutzung der Bordeinrichtungen
- Teilnahme an Bordveranstaltungen
- Ein- und Ausschiffungsgebühren
- Informationsmaterial zur Reise
- Deutsch sprech. Bordreiseleitung
- mobiles Audiosystem während der Landausflüge
- Kostenfreies W-LAN
- Kaffee- & Teestation
MS LADY DILETTA
Stolz präsentiert Ihnen Plantours den ersten eigenen Neubau im 4-Sterne-Plus Segment – MS LADY DILETTA. MS LADY DILETTA setzt mit dem Namen die 100-jährige Firmengeschichte der Muttergesellschaft, der Ligabue Gruppe, fort: Diletta ist die jüngste Tochter von Inti Ligabue, Eigentümer der Ligabue Gruppe. Dieses elegante Flusskreuzfahrtschiff im gehobenen Stil bietet 173 Passagieren Platz für exklusive Reiseerlebnisse. Zielgebiete sind: Rhein und Mosel sowie Holland und Flandern. Wir laden Sie herzlich ein, den Schiffsneubau mit seinen vielen Besonderheiten kennenzulernen.
Die Kabinen
Die komfortablen Kabinen sind zumeist mit französischen Balkonen ausgestattet, acht luxuriöse Suiten verfügen über einen eigenen Balkon,
10 Einzelkabinen heißen Alleinreisende willkommen.
Ihr Zuhause an Bord
- 91 komfortable Kabinen bzw. Suiten auf drei eleganten Kabinendecks für 172 Passagiere, davon:
- 8 Suiten Zweibett außen (21 qm) mit eigenem Balkon auf dem San Marco und Rialto Deck
- 4 Junior-Suiten Zweibett außen (18 qm) mit französischem Balkon auf dem San Marco und Rialto Deck
- 59 Zweibettkabinen außen (16 qm) mit französischem Balkon auf dem San Marco und Rialto Deck
- 10 Zweibettkabinen außen (15,5 qm) mit zwei Fenstern auf dem Accademia Deck
- 10 Einzelkabinen außen (11,5 qm) mit zwei Fenstern auf dem Accademia Deck
- Alle Kabinen/Suiten mit Dusche/WC, Schminkspiegel, Haartrockner, TV, Telefon, Safe und individuell regulierbarer Klimaanlage
Internet an Bord
An Bord von MS LADY DILETTA ist Internetempfang in Form von WLAN gegen Gebühr an der Rezeption buchbar. Ein kontinuierlicher Empfang kann nicht immer gewährleistet werden. Auf Teilabschnitten kann es zu temporären Unterbrechungen der Netzabdeckung kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Erstattung der Kosten aufgrund von Unterbrechungen nicht möglich ist. Bei Fragen steht Ihnen gern die Hoteldirektion an der Rezeption zur Verfügung.
Anmerkung
Die Fenster sind generell nicht zu öffnen, es sei denn es ist explizit ausgeschrieben.
Bitte beachten Sie die von plantours festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 120 Personen.
Zielland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Frankreich
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Paris |
National- und Amtssprache: | Französisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +33 |
Polizei: | 112/17 |
Notarzt: | 112/15 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Land der Weine und des Käses
- Die französische Küche ist für ihre Qualität, ihre Raffinesse und ihre Vielseitigkeit weltberühmt
Landestypische Gerichte
- Coq au Vin → “Hahn mit Wein”
- Bouillabaisse → provenzalisches Eintopfgericht mit verschiedenen Fischen
- Französischer Käse → Käse dient nicht nur als Brotbelag, er wird auch gerne zum Kochen oder überbacken verwendet
- Backwaren → Frankreich ist weltweit für seine Backwaren bekannt (Croissant, Madeleine, Macaron oder Éclair)
- Mousse au Chocolat → ist der Himmel für jeden Schokoladen Liebhaber
- Crème brûlée → süße Nachspeise, die aus Eigelb, Sahne und Zucker hergestellt wird
Getränke
- Café au lait → Kaffee mit Milch
- Wein → Frankreich ist qualitativ und quantitativ eines der bedeutendsten Weinbaugebiete der Welt
- Champagner
- Cognac
- Rum
- Calvados → ein französischer Brand aus Apfelwein oder Birnenwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Es existiert ein Inlandsflugnetz
- Es gibt ein sehr gutes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen
- Öffentlicher Nahverkehr ist vorhanden und funktioniert einwandfrei
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (bei Fahranfänger in den ersten zwei Jahren liegt die Promillegrenze bei 0,3)
- Fast alle Autobahnen sind mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Das Begrüßungsritual besteht in der Regel aus zwei Küsschen auf die Wange, angefangen auf der rechten Seite. In der Provence und im Osten wird die linke Seite zuerst bevorzugt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10%, bei kleineren Beträgen aufrunden |
Hotel: | Gepäckservice: 1€ pro Koffer Zimmerservice: 5-20€ auf dem Kopfkissen zurücklassen |
Taxi: | Betrag aufrunden. Bei besonderem Service 1-2€ |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot
- Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150,- Euro führen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Frankreich
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Paris |
National- und Amtssprache: | Französisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +33 |
Polizei: | 112/17 |
Notarzt: | 112/15 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Land der Weine und des Käses
- Die französische Küche ist für ihre Qualität, ihre Raffinesse und ihre Vielseitigkeit weltberühmt
Landestypische Gerichte
- Coq au Vin → “Hahn mit Wein”
- Bouillabaisse → provenzalisches Eintopfgericht mit verschiedenen Fischen
- Französischer Käse → Käse dient nicht nur als Brotbelag, er wird auch gerne zum Kochen oder überbacken verwendet
- Backwaren → Frankreich ist weltweit für seine Backwaren bekannt (Croissant, Madeleine, Macaron oder Éclair)
- Mousse au Chocolat → ist der Himmel für jeden Schokoladen Liebhaber
- Crème brûlée → süße Nachspeise, die aus Eigelb, Sahne und Zucker hergestellt wird
Getränke
- Café au lait → Kaffee mit Milch
- Wein → Frankreich ist qualitativ und quantitativ eines der bedeutendsten Weinbaugebiete der Welt
- Champagner
- Cognac
- Rum
- Calvados → ein französischer Brand aus Apfelwein oder Birnenwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Es existiert ein Inlandsflugnetz
- Es gibt ein sehr gutes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen
- Öffentlicher Nahverkehr ist vorhanden und funktioniert einwandfrei
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (bei Fahranfänger in den ersten zwei Jahren liegt die Promillegrenze bei 0,3)
- Fast alle Autobahnen sind mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Das Begrüßungsritual besteht in der Regel aus zwei Küsschen auf die Wange, angefangen auf der rechten Seite. In der Provence und im Osten wird die linke Seite zuerst bevorzugt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10%, bei kleineren Beträgen aufrunden |
Hotel: | Gepäckservice: 1€ pro Koffer Zimmerservice: 5-20€ auf dem Kopfkissen zurücklassen |
Taxi: | Betrag aufrunden. Bei besonderem Service 1-2€ |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot
- Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150,- Euro führen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAbsagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Generelle Hinweise zu Flusskreuzfahrten:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen von Flusskreuzfahrten spezifische, für Flussreisen typische Besonderheiten zu beachten sind:
Kabinen:
Schiffstypische Geräusche und Gerüche, wie zum Beispiel vom Schiffsmotor, der Klimaanlage beziehungsweise Lüftung usw. können in fast allen Räumlichkeiten zu vernehmen sein. Die Kabinen mit dem Vermerk „achtern“ liegen im hinteren Teil des Schiffes. In diesen Kabinen können bei fahrendem Schiff verstärkt Maschinengeräusche wahrzunehmen sein. In den Kabinen, die im vorderen Schiffsteil liegen, sind bei Anlegemanövern und Schleusendurchfahrten häufig verstärkte Geräusche des Bugstrahlruders zu hören. Besonders geräuschempfindlichen Gästen empfehlen wir, Ohrstöpsel mitzubringen. Alle Kabinen sind Außenkabinen mit Fenster oder Bullauge. Die Fenster lassen sich nur öffnen, wenn dies explizit ausgeschrieben ist. Bitte beachten Sie, dass kleine Sichteinschränkungen durch Treppen / Verstrebungen möglich sind. Oftmals haben die Kabinen französische Balkone (je nach Kabinenkategorie und Ausschreibung). Diese bestehen i.d.R. aus einem Geländer, einer Glasbrüstung oder einem Fenstergitter, das unmittelbar vor einem bodentiefen, zu öffnenden Fenster montiert ist.
Routen- und Leistungsänderungen:
Aufgrund von Hoch- und Niedrigwasser, bestimmten Witterungsbedingungen beziehungsweise Verzögerungen bei Schleusen- und Brückendurchfahrten, kann eine Änderung des Reiseablaufs notwendig werden. Auch Streiks können zu Routen- und Leistungsänderungen führen. Dies stellt keinen Grund für ein kostenfreies Rücktrittsrecht dar.
Schiffsanlegestellen:
Jedes Schiff hat in jedem Hafen einen Liegeplatz, der durch die Behörden in der Regel kurzfristig zugeteilt wird bzw. auch kurzfristig geändert werden kann. Dieser liegt nicht immer im Zentrum. Manchmal ist dies nicht der erste Platz am Anleger, sondern man macht „im Päckchen“ fest – es liegen mehrere Schiffe längsseits nebeneinander. In diesem Fall ist für die Liegezeit aus Ihrem Kabinenfenster eventuell nur das Nachbarschiff zu sehen und es kann zu Geräusch- und Geruchsbelästigungen kommen. Wenn Sie an Land gehen, führt der Weg folglich gegebenenfalls über oder durch andere Schiffe. Bitte beachten Sie, dass es während der Liegezeit auch zu Sichtbeeinträchtigungen durch Pontons und Kaimauern kommen kann.
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Kreuzfahrten mit Plantours
Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter Plantours zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von Plantours.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
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