Nilkreuzfahrt - Im Reich der Königin Nofretete
- Haustürtransfer zum/vom Schiff
- Gesamter Nil: Von Kairo – Assuan
- sz-Reisebegleitung (bei 15 TN)
- Haustürtransfer zum/vom Schiff
- Gesamter Nil: Von Kairo – Assuan
- sz-Reisebegleitung (bei 15 TN)
Nur wenige Schiffe kreuzen auf dem „ganzen Nil“ von Assuan bis Kairo. Auf dieser außergewöhnlichen Reise erleben wir nicht nur die Pyramiden in Unterägypten und die prächtigen Tempelanlagen Oberägyptens, sondern auch das Reich des Pharaos Echnaton und seiner Gemahlin Nofretete im mittleren Nilabschnitt. Dazu bleibt viel Zeit zur Erholung an Bord und zum Genießen der herrlichen Nillandschaften.
Programm
Tag | gepl. Ausflüge(fak.) | |||
---|---|---|---|---|
1. Tag: | Assuan | Anreise; Flug nach Assuan; Einschiffung | ||
2. Tag: | Assuan | Abu Simbel (ca. 119 € p.P.) | ||
3. Tag: | Assuan | Staudamm des Nasser Sees (A1), unvollendeter Obelsik, Philae-Tempel (A1); Bootsfahrt Nillandschaft (A1); Nubisches Dorf (ca. 30 € p.P.) | ||
4. Tag: | Assuan - Kom Ombo - Edfu | Horus-Tempel von Edfu (A1); Doppeltempel von Kom Ombo (A1) | ||
5. Tag: | Edfu - Luxor | Karnak-Tempel (A1) | ||
6. Tag: | Luxor | Theben West 1 oder Theben West 2 (A1); Luxor-Tempel ca. 25 € | ||
7. Tag: | Luxor - Qena - Nag Hammadi | Hathor-Tempel von Dendera (A2) | ||
8. Tag: | Nag Hammadi – Balyana – Sohag | Sethos-Tempel von Abydos (A2) | ||
9. Tag: | Sohag – Tell el-Amarna | Weißes und rotes Kloster (ca. 49 € p.P.) | ||
10. Tag: | Tell el-Amarna – Minia | Gräber von Beni Hassan, Tell el-Amarna, Tuna el-Gebel (A2) | ||
11. Tag: | Minia – Beni Suef | Meidum, Lahun ca. 69 € | ||
12. Tag: | Beni Suef – Kairo | Stufenpyramide von Sakkara, Dahshur ca. 69 € | ||
13. Tag: | Kairo | Pyramiden von Gizeh (A2), Ägyptisches Nationalmuseum* (A2), Historisches Kairo mit Khan El-Khalili Bazar (ca. 26 € p.P.) | ||
14. Tag: | Kairo | Museum der ägyptischen Zivilisation mit Mumienausstellung (A2), Sultan Hassan Moschee, Zitadelle mit Alabaster Moschee (ca. 49 € p.P.) | ||
15. Tag: | Kairo | Ausschiffung und Rückflug; Heimreise | ||
Hinweise Ausflugspaket 1 (ca. 230 € pro Person, vor Ort an Bord zahlbar) Luxor: Theben West 1 (Tal der Könige, Memnon-Kolosse und Hatschepsut-Tempel) oder Theben West 2 (Tal der Königinnen, Deir el-Medina, Medinet Habu)* * Karnak-Tempel. Edfu: Horus-Tempel. Ausflugspaket 2 (ca. 240,– € pro Person, vor Ort an Bord zahlbar) Qena: Hathor-Tempel, Sohag: Sethos-Tempel, Minia: Beni Hassan, Tell el-Amarna mit Ruinen und Tuna el-Gebel. Informationen zum Getränkepaket Alle einheimischen alkoholischen und nicht alkoholischen Getränke sind im Getränkepaket inklusive. Ausländische alkoholische Getränke (z.B. schottischer Whisky) sind nicht im Preis inklusive. Für wen lohnt sich das Getränkepaket? Wenn Sie gerne Cocktails und Longdrinks genießen möchten, lohnt sich für Sie das Getränkepaket an Bord unseres Nilschiffes. Dieses Paket kann im Vorfeld der Reise oder nach Anreise an Bord gebucht werden. Wenn Sie vorwiegend Wasser, mal ein Glas Wein oder Bier zum Essen oder mal einen „Absacker“ zum Abend trinken wollen, wird es für Sie günstiger, wenn Sie die Getränke einzeln an Bord erwerben. Die Preise sind mit den Restaurantpreisen in Deutschland vergleichbar. Versorgung mit Wasser auf Ausflügen. An Bord können Sie Wasserflaschen für ca. 1 Euro pro Flasche erwerben, z.T. wird auch auf den Ausflugsbussen Wasser in Flaschen angeboten. Wenn Sie das Getränkepaket gebucht haben, ist das Wasser in Flaschen für die Ausflüge bereits inklusive. Bitte beachten Sie, dass dieses erst ab 11 Uhr für Sie bereitgestellt wird. Wir empfehlen daher für die Gäste, die das Getränkepaket gebucht haben, sich bereits am Vorabend mit Wasserflaschen für die Ausflüge am nächsten Tag einzudecken. |
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Nilkreuzfahrt - Im Reich der Königin Nofretete
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
- Ungefähre Gruppengröße:
- 20
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer zum/ab Flughafen in ausgewählten Regionen (A/B/C/D/G)
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Luxor und zurück von Kairo in der Economy Class
- Transfers Flughafen – Hafen – Flughafen
- Einschiffung in Luxor
- Ausschiffung in Kairo
sz-Reisen PLUS
- sz-Reisebegleitung (bei 15 TN)
Kabine & Verpflegung
- 14 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
- Vollpension
Zusätzlich inklusive
- Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
- Nutzung der Bordeinrichtungen
- Ein- und Ausschiffungsgebühren
- Informationsmaterial zur Reise
- Deutsch sprech. Bordreiseleitung
Nilschiffe der Premium-Klasse
Bei einer Nilkreuzfahrt auf unseren Schiffen der Premiumklasse warten kulinarische und landschaftliche Erlebnisse gleichermaßen auf Sie. Entlang des Flusses gibt es traumhafte Landschaften und viele kulturelle Schätze zu entdecken. Entsprechend des Reiseverlaufs sind die Landausflüge mit deutschsprachiger Führung.
Die Schiffe sind gut ausgestattet, haben je nach Schiff vier bis fünf Decks und verfügen über ein großes Sonnendeck mit kleinem Pool. Das freundliche, zuvorkommende ägyptische Service-Personal trägt dazu bei, dass Sie sich an Bord wohlfühlen.
Herzlich Willkommen auf dem Nil!
Zielland
Ägypten
Kontinent: | Afrika |
Hauptstadt: | Kairo |
National- und Amtssprache: | Arabisch |
Währungscode: | EGP |
Internationale Vorwahl: | +20 |
Polizei: | 122 |
Notarzt: | 123 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C |
Essen
- Die ägyptische Küche ist beeinflusst von der türkischen und der griechischen Küche
- Zu allen Mahlzeiten werden sowohl kalte als auch warme Speisen aufgetischt
- A'esch ist Brot und wird zu allen Gerichten serviert
- Häufig verwendete Produkte: Fleisch, Knoblauch, Brot, Reis, Fisch, Pommes Frites
Landestypische Gerichte
- Fül - Bohnen mit Soße
- Rührei, Spiegelei
- Basterma - luftgetrocknetes Rindfleisch
- Falafel
- Kusheri - Nationalgericht aus Reis, Linsen und Nudeln mit Tomatensoße und Knoblauch
- Schawarma - ägyptischer Döner
- Foul - Bohnenbrei mit Knoblauch, Salz, Pfeffer und Tomate
- Kofta - Am Spieß gegrillte Hackfleischröllchen aus Rind- oder Hammelfleisch
- Kebda - klein geschnittene und gebratene Rinderleber in Marinade
- Shorba Ads - Linsensuppe aus roten Linsen
- Tahina - leckere Soße, wird auch oft als Salatsoße angeboten
Getränke
- Sahlab - Milch
- Shai - Tee wahlweise mit Milch und gesüßt
- Say bil Nana - schwarzer Tee mit frischer Minze
- Yansoon - Fencheltee
- Qahwa - türkischer Kaffee mit Kardamom
- Fruchtsaft
- Wein, Bier und Spirituosen für Touristen
- Internationale und nationale Softdrinks sowie alkoholische Getränke
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Inlandsflugnetz vorhanden
- Eingeschränkter Eisenbahnverkehr, das Schienennetz ist veraltet und es kommt vermehrt zu Unfällen
- Recht gut ausgebautes Straßennetz auf den Hauptstrecken
- Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen entsprechen nicht immer internationalen Standards
- Sammelbusse und -taxis stehen häufig zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Bei der Begrüßung ist "die Hand reichen" nicht unbedingt üblich. Falls es zu so einer Begrüßung kommen sollte, nutzen Sie nur die rechte Hand, da die linke als unrein gilt
- Die Bekleidung obenrum nur mit einem Bikinioberteil ist nicht angebracht
- Bei Taxifahrten ist es üblich, dass Frauen hinten sitzen
Trinkgelder
Restaurant: | 10-20% |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 € je nach Anzahl der Koffer Zimmerservice: 2€ pro Tag Reiseführer: 5-7€ pro Tag Busfahrer: 3-4€ |
Taxi: | Runden Sie auf |
Bei All Inclusive-Verpflegung sind die Trinkgelder nicht inklusive. Die Bevölkerung lebt von den Trinkgeldern, da die Gehälter sehr niedrig sind
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung innerhalb Kairos und den touristischen Zentren ist gut
- Außerhalb dieser Zentren ist die ärztliche Versorgung nicht auf dem neusten Stand
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Homosexuelle Handlungen können zum Schutz der Religion bestraft werden, auch wenn sie nicht explizit unter Strafe stehen
- Prostitution und Ehebruch sind strafbar
- Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs sowie der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung
- Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen (auch an Urlaubsorten) ohne besondere Genehmigung der ägyptischen Behörden kann zur Beschlagnahme der Drohnen, Verhaftung und Strafverfolgung führen
- Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Dies kann unter anderem als strafbare Beleidigung geahndet werden
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Ägypten
Kontinent: | Afrika |
Hauptstadt: | Kairo |
National- und Amtssprache: | Arabisch |
Währungscode: | EGP |
Internationale Vorwahl: | +20 |
Polizei: | 122 |
Notarzt: | 123 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C |
Essen
- Die ägyptische Küche ist beeinflusst von der türkischen und der griechischen Küche
- Zu allen Mahlzeiten werden sowohl kalte als auch warme Speisen aufgetischt
- A'esch ist Brot und wird zu allen Gerichten serviert
- Häufig verwendete Produkte: Fleisch, Knoblauch, Brot, Reis, Fisch, Pommes Frites
Landestypische Gerichte
- Fül - Bohnen mit Soße
- Rührei, Spiegelei
- Basterma - luftgetrocknetes Rindfleisch
- Falafel
- Kusheri - Nationalgericht aus Reis, Linsen und Nudeln mit Tomatensoße und Knoblauch
- Schawarma - ägyptischer Döner
- Foul - Bohnenbrei mit Knoblauch, Salz, Pfeffer und Tomate
- Kofta - Am Spieß gegrillte Hackfleischröllchen aus Rind- oder Hammelfleisch
- Kebda - klein geschnittene und gebratene Rinderleber in Marinade
- Shorba Ads - Linsensuppe aus roten Linsen
- Tahina - leckere Soße, wird auch oft als Salatsoße angeboten
Getränke
- Sahlab - Milch
- Shai - Tee wahlweise mit Milch und gesüßt
- Say bil Nana - schwarzer Tee mit frischer Minze
- Yansoon - Fencheltee
- Qahwa - türkischer Kaffee mit Kardamom
- Fruchtsaft
- Wein, Bier und Spirituosen für Touristen
- Internationale und nationale Softdrinks sowie alkoholische Getränke
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Inlandsflugnetz vorhanden
- Eingeschränkter Eisenbahnverkehr, das Schienennetz ist veraltet und es kommt vermehrt zu Unfällen
- Recht gut ausgebautes Straßennetz auf den Hauptstrecken
- Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen entsprechen nicht immer internationalen Standards
- Sammelbusse und -taxis stehen häufig zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Bei der Begrüßung ist "die Hand reichen" nicht unbedingt üblich. Falls es zu so einer Begrüßung kommen sollte, nutzen Sie nur die rechte Hand, da die linke als unrein gilt
- Die Bekleidung obenrum nur mit einem Bikinioberteil ist nicht angebracht
- Bei Taxifahrten ist es üblich, dass Frauen hinten sitzen
Trinkgelder
Restaurant: | 10-20% |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 € je nach Anzahl der Koffer Zimmerservice: 2€ pro Tag Reiseführer: 5-7€ pro Tag Busfahrer: 3-4€ |
Taxi: | Runden Sie auf |
Bei All Inclusive-Verpflegung sind die Trinkgelder nicht inklusive. Die Bevölkerung lebt von den Trinkgeldern, da die Gehälter sehr niedrig sind
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung innerhalb Kairos und den touristischen Zentren ist gut
- Außerhalb dieser Zentren ist die ärztliche Versorgung nicht auf dem neusten Stand
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Homosexuelle Handlungen können zum Schutz der Religion bestraft werden, auch wenn sie nicht explizit unter Strafe stehen
- Prostitution und Ehebruch sind strafbar
- Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs sowie der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung
- Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen (auch an Urlaubsorten) ohne besondere Genehmigung der ägyptischen Behörden kann zur Beschlagnahme der Drohnen, Verhaftung und Strafverfolgung führen
- Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Dies kann unter anderem als strafbare Beleidigung geahndet werden
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Ägypten
Kontinent: | Afrika |
Hauptstadt: | Kairo |
National- und Amtssprache: | Arabisch |
Währungscode: | EGP |
Internationale Vorwahl: | +20 |
Polizei: | 122 |
Notarzt: | 123 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C |
Essen
- Die ägyptische Küche ist beeinflusst von der türkischen und der griechischen Küche
- Zu allen Mahlzeiten werden sowohl kalte als auch warme Speisen aufgetischt
- A'esch ist Brot und wird zu allen Gerichten serviert
- Häufig verwendete Produkte: Fleisch, Knoblauch, Brot, Reis, Fisch, Pommes Frites
Landestypische Gerichte
- Fül - Bohnen mit Soße
- Rührei, Spiegelei
- Basterma - luftgetrocknetes Rindfleisch
- Falafel
- Kusheri - Nationalgericht aus Reis, Linsen und Nudeln mit Tomatensoße und Knoblauch
- Schawarma - ägyptischer Döner
- Foul - Bohnenbrei mit Knoblauch, Salz, Pfeffer und Tomate
- Kofta - Am Spieß gegrillte Hackfleischröllchen aus Rind- oder Hammelfleisch
- Kebda - klein geschnittene und gebratene Rinderleber in Marinade
- Shorba Ads - Linsensuppe aus roten Linsen
- Tahina - leckere Soße, wird auch oft als Salatsoße angeboten
Getränke
- Sahlab - Milch
- Shai - Tee wahlweise mit Milch und gesüßt
- Say bil Nana - schwarzer Tee mit frischer Minze
- Yansoon - Fencheltee
- Qahwa - türkischer Kaffee mit Kardamom
- Fruchtsaft
- Wein, Bier und Spirituosen für Touristen
- Internationale und nationale Softdrinks sowie alkoholische Getränke
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Inlandsflugnetz vorhanden
- Eingeschränkter Eisenbahnverkehr, das Schienennetz ist veraltet und es kommt vermehrt zu Unfällen
- Recht gut ausgebautes Straßennetz auf den Hauptstrecken
- Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen entsprechen nicht immer internationalen Standards
- Sammelbusse und -taxis stehen häufig zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Bei der Begrüßung ist "die Hand reichen" nicht unbedingt üblich. Falls es zu so einer Begrüßung kommen sollte, nutzen Sie nur die rechte Hand, da die linke als unrein gilt
- Die Bekleidung obenrum nur mit einem Bikinioberteil ist nicht angebracht
- Bei Taxifahrten ist es üblich, dass Frauen hinten sitzen
Trinkgelder
Restaurant: | 10-20% |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 € je nach Anzahl der Koffer Zimmerservice: 2€ pro Tag Reiseführer: 5-7€ pro Tag Busfahrer: 3-4€ |
Taxi: | Runden Sie auf |
Bei All Inclusive-Verpflegung sind die Trinkgelder nicht inklusive. Die Bevölkerung lebt von den Trinkgeldern, da die Gehälter sehr niedrig sind
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung innerhalb Kairos und den touristischen Zentren ist gut
- Außerhalb dieser Zentren ist die ärztliche Versorgung nicht auf dem neusten Stand
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Homosexuelle Handlungen können zum Schutz der Religion bestraft werden, auch wenn sie nicht explizit unter Strafe stehen
- Prostitution und Ehebruch sind strafbar
- Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs sowie der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung
- Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen (auch an Urlaubsorten) ohne besondere Genehmigung der ägyptischen Behörden kann zur Beschlagnahme der Drohnen, Verhaftung und Strafverfolgung führen
- Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Dies kann unter anderem als strafbare Beleidigung geahndet werden
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Visum für Ägypten: Das Visum für Ägypten erhalten alle Gäste direkt nach Ankunft am Flughafen gegen eine obligatorische Gebühr von ca. 35 Euro in bar vom örtlichen Reiseleiter.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Durchführungsgarantie bei Kreuzfahrten:
Die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für diese Reise bezieht sich ausschließlich auf den Transfer. Die Durchführung der reinen Kreuzfahrtstrecke ist generell gesichert. Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl den Transfer bis/ab Hafen mit einem Kleinbus durchzuführen, einen Kooperationspartner zu beauftragen oder ggf. eine Bahnan- und Abreise für Sie zu arrangieren.
Ein kostenloser Rücktritt von der Kreuzfahrt bei Nichterreichen der MTZ für den Transfer ist nicht möglich!
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Generelle Hinweise zu Flusskreuzfahrten:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen von Flusskreuzfahrten spezifische, für Flussreisen typische Besonderheiten zu beachten sind:
Kabinen:
Schiffstypische Geräusche und Gerüche, wie zum Beispiel vom Schiffsmotor, der Klimaanlage beziehungsweise Lüftung usw. können in fast allen Räumlichkeiten zu vernehmen sein. Die Kabinen mit dem Vermerk „achtern“ liegen im hinteren Teil des Schiffes. In diesen Kabinen können bei fahrendem Schiff verstärkt Maschinengeräusche wahrzunehmen sein. In den Kabinen, die im vorderen Schiffsteil liegen, sind bei Anlegemanövern und Schleusendurchfahrten häufig verstärkte Geräusche des Bugstrahlruders zu hören. Besonders geräuschempfindlichen Gästen empfehlen wir, Ohrstöpsel mitzubringen. Alle Kabinen sind Außenkabinen mit Fenster oder Bullauge. Die Fenster lassen sich nur öffnen, wenn dies explizit ausgeschrieben ist. Bitte beachten Sie, dass kleine Sichteinschränkungen durch Treppen / Verstrebungen möglich sind. Oftmals haben die Kabinen französische Balkone (je nach Kabinenkategorie und Ausschreibung). Diese bestehen i.d.R. aus einem Geländer, einer Glasbrüstung oder einem Fenstergitter, das unmittelbar vor einem bodentiefen, zu öffnenden Fenster montiert ist.
Routen- und Leistungsänderungen:
Aufgrund von Hoch- und Niedrigwasser, bestimmten Witterungsbedingungen beziehungsweise Verzögerungen bei Schleusen- und Brückendurchfahrten, kann eine Änderung des Reiseablaufs notwendig werden. Auch Streiks können zu Routen- und Leistungsänderungen führen. Dies stellt keinen Grund für ein kostenfreies Rücktrittsrecht dar.
Schiffsanlegestellen:
Jedes Schiff hat in jedem Hafen einen Liegeplatz, der durch die Behörden in der Regel kurzfristig zugeteilt wird bzw. auch kurzfristig geändert werden kann. Dieser liegt nicht immer im Zentrum. Manchmal ist dies nicht der erste Platz am Anleger, sondern man macht „im Päckchen“ fest – es liegen mehrere Schiffe längsseits nebeneinander. In diesem Fall ist für die Liegezeit aus Ihrem Kabinenfenster eventuell nur das Nachbarschiff zu sehen und es kann zu Geräusch- und Geruchsbelästigungen kommen. Wenn Sie an Land gehen, führt der Weg folglich gegebenenfalls über oder durch andere Schiffe. Bitte beachten Sie, dass es während der Liegezeit auch zu Sichtbeeinträchtigungen durch Pontons und Kaimauern kommen kann.
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
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