NILSCHIFF DER PREMIUM-KLASSE: Im Reich der Königin Nofretete

Skyline von Kairo
Skyline von Kairo ©zevana - adobe stock
Ihre Reisekarte
Ihre Reisekarte ©www.stepmap.de
Pyramide von Gizeh mit Sphinx im Vordergrund
Pyramide von Gizeh mit Sphinx im Vordergrund © antonbelo - adobe stock
Blick vom Berg auf das Tal der Könige
Blick vom Berg auf das Tal der Könige ©WitR - adobe stock
Karnak Tempel Luxor
Karnak Tempel Luxor ©Hasana - adobe stock
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Pyramide von Gizeh mit Sphinx im Vordergrund
Blick vom Berg auf das Tal der Könige
Karnak Tempel Luxor

Hurghada - Kairo - Minya - Niloasen Mittelägyptens - Abydos - Qena - Edfu - Assuan - Kom Ombo - Luxor - Hurghada

  • Haustürtransfer zum/vom Schiff
  • Gesamter Nil: Von Kairo – Assuan
  • sz-Reisebegleitung (bei 20 TN)
Buchungscode: EG-HU02

Hurghada - Kairo - Minya - Niloasen Mittelägyptens - Abydos - Qena - Edfu - Assuan - Kom Ombo - Luxor - Hurghada

  • Haustürtransfer zum/vom Schiff
  • Gesamter Nil: Von Kairo – Assuan
  • sz-Reisebegleitung (bei 20 TN)
Buchungscode: EG-HU02

Nur wenige Schiffe kreuzen auf dem „ganzen Nil“ von Kairo bis Assuan. Auf dieser außergewöhnlichen Reise erleben wir nicht nur die Pyramiden in Unterägypten und die prächtigen Tempelanlagen Oberägyptens, sondern auch das Reich des Pharaos Echnaton und seiner Gemahlin Nofretete im mittleren Nilabschnitt. Dazu bleibt viel Zeit zur Erholung an Bord und zum Genießen der herrlichen Nillandschaften.

Programm

Taggepl. Ausflüge(fak.)

1. Tag:

Flug nach Kairo - Transfer direkt zum Schiff, erste Übernachtung an Bord des Schiffes

2. Tag:

Transfer nach Kairo, Einschiffung

Besichtigung des koptischen Viertels in Alt-Kairo (AP2)

3. Tag:

KairoPyramiden von Gizeh und Nationalmuseum (AP2)

4.-5. Tag:

Kreuzen auf dem Nil

6. Tag:

MinyaÜberreste der Hauptstadt Echnatons – Tell el-Amarna (AP2) Königsgrab der Familie Echnaton (AP2) Totenstadt Tuna el-Gebel (AP2)

7. Tag:

Minya, Kreuzen auf dem NilFelsgräber von Beni Hassan (AP2)

8. Tag:

Niloasen Mittelägyptens, Abydos

Tempelanlagen von Abydos (AP2)

9. Tag:

QenaHathor-Tempel von Dendera (AP2)

10. Tag:

Edfu, AssuanHorus Tempel in Edfu (AP1)

11. Tag:

AssuanHochdamm des Nassersees (AP1) Philae-Tempel (AP1) Obelisk von Assuan (AP1) Bootsfahrt zur Lord-Kitchner mit botanischen Garten (AP1)

12. Tag:

Kom Ombo Doppeltempel von Kom Ombo (AP1)

13. Tag:

Luxor Karnak Tempel (AP1)

14. Tag:

Luxor Tal der Könige (AP1) Hatschepsut-Tempel (AP1) Memnon-Kolosse (AP1)

15. Tag:

Transfer zum Flughafen Luxor – Rückflug von Luxor über Kairo nach Berlin, anschließend Transfer nach Hause

Ausführliche Beschreibung Ausflugspakete

Geringfügige Fahrplanänderungen vorbehalten. 

Ausflugspaket 1 mit 10 Besichtigungen (ca. 189 € pro Person, vor Ort an Bord zahlbar)

Luxor: Auf dem Ausflug nach Theben-West am Westufer des Nils wird zunächst das Tal der Könige besucht. Hier werden in der Regel 2 Pharaonen-Gräber von innen besichtigt. Um die Wandmalereisen in den Grabkammern zu schützen, werden die Gräber im Zyklus geöffnet. Vorher ist nicht bekannt, welche Gräber welches Pharaos für Besucher geöffnet sind. Des Weiteren besichtigen wir den großartigen Hatschepsut-Tempel und die riesigen Memnon-Kolosse. Auf einer separaten Tour werden der riesige Karnak-Tempel mit der Säulenhalle, dem Obelisken, dem Heiligen See und der Sphingen-Allee besucht.

Edfu: Hier besuchen wir den Horustempel, der dem falkenköpfigen Gott gewidmet ist. Dieser Tempel aus der Ptolemäerzeit besticht durch eindrucksvolle Sakralbauten. Er zählt zu den besterhaltenen Tempeln in ganz Ägypten.

Kom Ombo: Dieser Doppeltempel des Sobek und Haroeris liegt direkt am Nil. Wir haben Zeit für eine ausführliche Besichtigung des Tempelbezirks mit seinen großartigen Reliefs.

Assuan: Auf einer Tour besichtigen wir den Hoch-Damm des Nasser-Stausees, anschließend setzen wir mit dem Boot über zur Insel Agilkia und besichtigen den Philae-Tempel. Auch der Granit-Skulpturenpark und der unvollendete Obelisk im Granit-Steinbruch stehen auf unserem Programm. Von Assuan aus unternehmen wir eine Bootsfahrt und bewundern die Nillandschaft.

Ausflugspaket 2 mit 8 Besichtigungen (ca. 199,– € pro Person, vor Ort an Bord zahlbar)

Qena: Fahrt zu den Ausgrabungen von Dendera. Wir besuchen das eindrucksvolle Ruinenfeld und besichtigen die Hauptkultstätte der Göttin Hathor. Der Tempel entstand im 1. Jh. vor Chr. und hat besonders schöne Reliefs an den Außenwänden.

Sohag oder Nag Hammadi: Wir fahren nach Abydos. Die Ruinen der Tempel gehören zu den ältesten Nekropolen Ägyptens. Besonders interessant ist der Tempel Sethos I, Vater von Ramses II. Die Anlage ist auf 3 Ebenen gebaut und besticht besonders durch die farbigen Reliefs des 2. Säulensaals.

Minia: Auf einem Ausflug besichtigen wir die Felsengräber von Beni Hassan. Die eindrucksvoll bemalten Gräber der Fürstenfamilien liegen an einem Berghang. Wir besuchen 2 Grabkammern mit schönen Reliefs und Bemalungen. Auf einer weiteren Bustour besuchen wir Tell el-Amarna mit den Ruinen des Königspalastes von Echnaton. Im Wadi Darb el-Malek sehen wir das Königsgrab der Familie Echnatons und die Totenstadt Tuna el-Gebel.

Kairo: Der erste Ausflug zeigt uns die Schätze der Pharaonen im Ägyptischen Nationalmuseum. Hier ist auch der Goldschatz von Tutanchamun ausgestellt. Weiter besuchen wir die außerhalb der Stadt gelegenen Pyramiden von Gizeh. Wir haben einen Blick vom Pyramiden-Plateau auf die Cheops-, Chefren- und Mykerinos-Pyramide, sehen den Taltempel und die Sphinx. Auch eine Besichtigung des koptischen Viertels Alt-Kairo mit der „Hängende Kirche" und der Synagoge darf nicht fehlen. 

Hinweis zur Bezahlung: Die Ausflugspakete können entweder in Euro bar oder mit der Kreditkarte (Visa und Mastercard) an Bord bezahlt werden.

Generell gilt, dass es vor Ort die Möglichkeit gibt unterwegs zu Wechselstuben oder Banken zu gehen, um ägyptische Währung zu bekommen bzw. zu tauschen. In der Regel sollte man nicht allzu viel umtauschen, denn der Euro wird generell gut akzeptiert.

Informationen zum Getränkepaket

Alle einheimischen alkoholischen und nicht alkoholischen Getränke sind im Getränkepaket inklusive. Ausländische alkoholische Getränke (z.B. schottischer Whisky) sind nicht im Preis inklusive.

Für wen lohnt sich das Getränkepaket?

Wenn Sie gerne Cocktails und Longdrinks genießen möchten, lohnt sich für Sie das Getränkepaket an Bord unseres Nilschiffes. Dieses Paket kann im Vorfeld der Reise oder nach Anreise an Bord gebucht werden.

Wenn Sie vorwiegend Wasser, mal ein Glas Wein oder Bier zum Essen oder mal einen „Absacker“ zum Abend trinken wollen, wird es für Sie günstiger, wenn Sie die Getränke einzeln an Bord erwerben. Die Preise sind mit den Restaurantpreisen in Deutschland vergleichbar.

Versorgung mit Wasser auf Ausflügen. An Bord können Sie Wasserflaschen für ca. 1 Euro pro Flasche erwerben, z.T. wird auch auf den Ausflugsbussen Wasser in Flaschen angeboten. Wenn Sie das Getränkepaket gebucht haben, ist das Wasser in Flaschen für die Ausflüge bereits inklusive. Bitte beachten Sie, dass dieses erst ab 11 Uhr für Sie bereitgestellt wird. Wir empfehlen daher für die Gäste, die das Getränkepaket gebucht haben, sich bereits am Vorabend mit Wasserflaschen für die Ausflüge am nächsten Tag einzudecken.

EG-HU02

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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Beförderung

  • Haustürtransfer zum/ab Flughafen in ausgewählten Regionen (A/B/C/D/G)
  • Beförderung zum/vom Flughafen
  • Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Kairo und zurück von Luxor über Kairo in der Economy Class 
  • Transfer Flughafen – Hafen – Flughafen
  • Einschiffung in Kairo
  • Ausschiffung in Luxor

sz-Reisen PLUS

  • sz-Reisebegleitung (bei 20 TN)

Kabine & Verpflegung

  • 14 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
  • Vollpension

Zusätzlich inklusive

  • Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
  • Nutzung der Bordeinrichtungen
  • Ein- und Ausschiffungsgebühren
  • Informationsmaterial zur Reise
  • Deutsch sprech. Bordreiseleitung
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Nilschiffe der Premium-Klasse

Bei einer Nilkreuzfahrt auf unseren Schiffen der Premiumklasse warten kulinarische und landschaftliche Erlebnisse gleichermaßen auf Sie. Entlang des Flusses gibt es traumhafte Landschaften und viele kulturelle Schätze zu entdecken. Entsprechend des Reiseverlaufs sind die Landausflüge mit deutschsprachiger Führung.

Die Schiffe sind gut ausgestattet, haben je nach Schiff vier bis fünf Decks und verfügen über ein großes Sonnendeck mit kleinem Pool. Das freundliche, zuvorkommende ägyptische Service-Personal trägt dazu bei, dass Sie sich an Bord wohlfühlen.

Herzlich Willkommen auf dem Nil!

MS Nile Supreme Nilschiffe
MS Nile Supreme ©1A VistaReisen
MS Nile Supreme Nilschiffe
EG-HU02

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Zielland

Ägypten

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Kairo
National- und Amtssprache: Arabisch
Währungscode: EGP
Internationale Vorwahl: +20
Polizei: 122
Notarzt: 123
Zeitverschiebung: UTC +2
Stecker- und Adapterinformationen Typ C

Essen

  • Die ägyptische Küche ist beeinflusst von der türkischen und der griechischen Küche
  • Zu allen Mahlzeiten werden sowohl kalte als auch warme Speisen aufgetischt
  • A'esch ist Brot und wird zu allen Gerichten serviert
  • Häufig verwendete Produkte: Fleisch, Knoblauch, Brot, Reis, Fisch, Pommes Frites

Landestypische Gerichte

  • Fül - Bohnen mit Soße
  • Rührei, Spiegelei
  • Basterma - luftgetrocknetes Rindfleisch
  • Falafel
  • Kusheri - Nationalgericht aus Reis, Linsen und Nudeln mit Tomatensoße und Knoblauch
  • Schawarma - ägyptischer Döner
  • Foul - Bohnenbrei mit Knoblauch, Salz, Pfeffer und Tomate
  • Kofta - Am Spieß gegrillte Hackfleischröllchen aus Rind- oder Hammelfleisch
  • Kebda - klein geschnittene und gebratene Rinderleber in Marinade
  • Shorba Ads - Linsensuppe aus roten Linsen
  • Tahina - leckere Soße, wird auch oft als Salatsoße angeboten

Getränke

  • Sahlab - Milch
  • Shai - Tee wahlweise mit Milch und gesüßt
  • Say bil Nana - schwarzer Tee mit frischer Minze
  • Yansoon - Fencheltee
  • Qahwa - türkischer Kaffee mit Kardamom
  • Fruchtsaft
  • Wein, Bier und Spirituosen für Touristen
  • Internationale und nationale Softdrinks sowie alkoholische Getränke

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Inlandsflugnetz vorhanden
  • Eingeschränkter Eisenbahnverkehr, das Schienennetz ist veraltet und es kommt vermehrt zu Unfällen
  • Recht gut ausgebautes Straßennetz auf den Hauptstrecken
  • Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen entsprechen nicht immer internationalen Standards
  • Sammelbusse und -taxis stehen häufig zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Bei der Begrüßung ist "die Hand reichen" nicht unbedingt üblich. Falls es zu so einer Begrüßung kommen sollte, nutzen Sie nur die rechte Hand, da die linke als unrein gilt
  • Die Bekleidung obenrum nur mit einem Bikinioberteil ist nicht angebracht
  • Bei Taxifahrten ist es üblich, dass Frauen hinten sitzen

Trinkgelder

Restaurant: 10-20%
Hotel:

Gepäckservice: 1-2 € je nach Anzahl der Koffer

Zimmerservice: 2€ pro Tag

Reiseführer: 5-7€ pro Tag

Busfahrer: 3-4€

Taxi: Runden Sie auf

Bei All Inclusive-Verpflegung sind die Trinkgelder nicht inklusive. Die Bevölkerung lebt von den Trinkgeldern, da die Gehälter sehr niedrig sind

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung innerhalb Kairos und den touristischen Zentren ist gut
  • Außerhalb dieser Zentren ist die ärztliche Versorgung nicht auf dem neusten Stand

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Homosexuelle Handlungen können zum Schutz der Religion bestraft werden, auch wenn sie nicht explizit unter Strafe stehen
  • Prostitution und Ehebruch sind strafbar
  • Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs sowie der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung
  • Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen (auch an Urlaubsorten) ohne besondere Genehmigung der ägyptischen Behörden kann zur Beschlagnahme der Drohnen, Verhaftung und Strafverfolgung führen
  • Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Dies kann unter anderem als strafbare Beleidigung geahndet werden

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Ausflugsland

Ägypten

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Kairo
National- und Amtssprache: Arabisch
Währungscode: EGP
Internationale Vorwahl: +20
Polizei: 122
Notarzt: 123
Zeitverschiebung: UTC +2
Stecker- und Adapterinformationen Typ C

Essen

  • Die ägyptische Küche ist beeinflusst von der türkischen und der griechischen Küche
  • Zu allen Mahlzeiten werden sowohl kalte als auch warme Speisen aufgetischt
  • A'esch ist Brot und wird zu allen Gerichten serviert
  • Häufig verwendete Produkte: Fleisch, Knoblauch, Brot, Reis, Fisch, Pommes Frites

Landestypische Gerichte

  • Fül - Bohnen mit Soße
  • Rührei, Spiegelei
  • Basterma - luftgetrocknetes Rindfleisch
  • Falafel
  • Kusheri - Nationalgericht aus Reis, Linsen und Nudeln mit Tomatensoße und Knoblauch
  • Schawarma - ägyptischer Döner
  • Foul - Bohnenbrei mit Knoblauch, Salz, Pfeffer und Tomate
  • Kofta - Am Spieß gegrillte Hackfleischröllchen aus Rind- oder Hammelfleisch
  • Kebda - klein geschnittene und gebratene Rinderleber in Marinade
  • Shorba Ads - Linsensuppe aus roten Linsen
  • Tahina - leckere Soße, wird auch oft als Salatsoße angeboten

Getränke

  • Sahlab - Milch
  • Shai - Tee wahlweise mit Milch und gesüßt
  • Say bil Nana - schwarzer Tee mit frischer Minze
  • Yansoon - Fencheltee
  • Qahwa - türkischer Kaffee mit Kardamom
  • Fruchtsaft
  • Wein, Bier und Spirituosen für Touristen
  • Internationale und nationale Softdrinks sowie alkoholische Getränke

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Inlandsflugnetz vorhanden
  • Eingeschränkter Eisenbahnverkehr, das Schienennetz ist veraltet und es kommt vermehrt zu Unfällen
  • Recht gut ausgebautes Straßennetz auf den Hauptstrecken
  • Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen entsprechen nicht immer internationalen Standards
  • Sammelbusse und -taxis stehen häufig zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Bei der Begrüßung ist "die Hand reichen" nicht unbedingt üblich. Falls es zu so einer Begrüßung kommen sollte, nutzen Sie nur die rechte Hand, da die linke als unrein gilt
  • Die Bekleidung obenrum nur mit einem Bikinioberteil ist nicht angebracht
  • Bei Taxifahrten ist es üblich, dass Frauen hinten sitzen

Trinkgelder

Restaurant: 10-20%
Hotel:

Gepäckservice: 1-2 € je nach Anzahl der Koffer

Zimmerservice: 2€ pro Tag

Reiseführer: 5-7€ pro Tag

Busfahrer: 3-4€

Taxi: Runden Sie auf

Bei All Inclusive-Verpflegung sind die Trinkgelder nicht inklusive. Die Bevölkerung lebt von den Trinkgeldern, da die Gehälter sehr niedrig sind

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung innerhalb Kairos und den touristischen Zentren ist gut
  • Außerhalb dieser Zentren ist die ärztliche Versorgung nicht auf dem neusten Stand

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Homosexuelle Handlungen können zum Schutz der Religion bestraft werden, auch wenn sie nicht explizit unter Strafe stehen
  • Prostitution und Ehebruch sind strafbar
  • Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs sowie der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung
  • Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen (auch an Urlaubsorten) ohne besondere Genehmigung der ägyptischen Behörden kann zur Beschlagnahme der Drohnen, Verhaftung und Strafverfolgung führen
  • Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Dies kann unter anderem als strafbare Beleidigung geahndet werden

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
EG-HU02

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Visum für Ägypten: Das Visum für Ägypten erhalten alle Gäste direkt nach Ankunft am Flughafen gegen einen Obolus von ca. 30 Euro in bar vom örtlichen Reiseleiter. 

 

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Kreuzfahrten mit 1A Vista

Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter 1A Vista zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von 1A Vista.

 

 

Generelle Hinweise zu Flusskreuzfahrten:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen von Flusskreuzfahrten spezifische, für Flussreisen typische Besonderheiten zu beachten sind:

Kabinen:

Schiffstypische Geräusche und Gerüche, wie zum Beispiel vom Schiffsmotor, der Klimaanlage beziehungsweise Lüftung usw. können in fast allen Räumlichkeiten zu  vernehmen sein. Die Kabinen mit dem Vermerk „achtern“ liegen im hinteren Teil des Schiffes. In diesen Kabinen können bei fahrendem Schiff verstärkt Maschinengeräusche wahrzunehmen sein. In den Kabinen, die im vorderen Schiffsteil liegen, sind bei Anlegemanövern und Schleusendurchfahrten häufig verstärkte Geräusche des Bugstrahlruders zu hören. Besonders geräuschempfindlichen Gästen empfehlen wir, Ohrstöpsel mitzubringen. Alle Kabinen sind Außenkabinen mit Fenster oder Bullauge. Die Fenster lassen sich nur öffnen, wenn dies explizit ausgeschrieben ist. Bitte beachten Sie, dass kleine Sichteinschränkungen durch Treppen / Verstrebungen möglich sind. Oftmals haben die Kabinen französische Balkone (je nach Kabinenkategorie und Ausschreibung). Diese bestehen i.d.R. aus einem Geländer, einer Glasbrüstung oder einem Fenstergitter, das unmittelbar vor einem bodentiefen, zu öffnenden Fenster montiert ist. 

Routen- und Leistungsänderungen:

Aufgrund von Hoch- und Niedrigwasser, bestimmten Witterungsbedingungen beziehungsweise Verzögerungen bei Schleusen- und Brückendurchfahrten, kann eine Änderung des Reiseablaufs notwendig werden. Auch Streiks können zu Routen- und Leistungsänderungen führen. Dies stellt keinen Grund für ein kostenfreies Rücktrittsrecht dar.

Schiffsanlegestellen:

Jedes Schiff hat in jedem Hafen einen Liegeplatz, der durch die Behörden in der Regel kurzfristig zugeteilt wird bzw. auch kurzfristig geändert werden kann. Dieser liegt nicht immer im Zentrum. Manchmal ist dies nicht der erste Platz am Anleger, sondern man macht „im Päckchen“ fest – es liegen mehrere Schiffe längsseits nebeneinander. In diesem Fall ist für die Liegezeit aus Ihrem Kabinenfenster eventuell nur das Nachbarschiff zu sehen und es kann zu Geräusch- und Geruchsbelästigungen kommen. Wenn Sie an Land gehen, führt der Weg folglich gegebenenfalls über oder durch andere Schiffe. Bitte beachten Sie, dass es während der Liegezeit auch zu Sichtbeeinträchtigungen durch Pontons und Kaimauern kommen kann.

EG-HU02

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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