Österreich kann auch anders!
Krimmler Wasserfälle + Zell am See + Neusiedler See
- Schifffahrt Neusiedler See
- Wien mit Heurigenabend
- Mozartstadt Salzburg
Krimmler Wasserfälle + Zell am See + Neusiedler See
- Schifffahrt Neusiedler See
- Wien mit Heurigenabend
- Mozartstadt Salzburg
Hüttengaudi. Auch bevor die Alpen so richtig steil werden, östlich „dran vorbei“, gibt es entlang der Donau bis ins Burgenland eine ganze Menge anderes Österreich zu entdecken. Sanft hügelig, grün, fruchtbar und kulinarisch verlockend. Machen wir uns also auf nach Innsbruck, wo das Goldene Dachl in der Sonne glänzt und der Blick von der Bergisel-Sprungschanze uns vor Respekt und die Kaisermonumente Hofkirche und Hofburg vor Bewunderung die Knie weich werden lassen.
Nach diesem grandiosen Auftakt wenden wir uns nach Osten - machen Halt an den 380 Meter hohen Krimmler Wasserfällen und im idyllischen Zell am See, durchqueren das Salzburger Land und die Steiermark bis in deren Hauptstadt Graz. Natürlich verlassen wir die Steiermark nicht ohne eine Verkostung des berühmten Kürbiskernöls. Aber wussten Sie, dass die Region auch ganz besonderen Wein hervorbringt? Der Schilcher aus der bekannten Wildbachertraube rinnt rosafarben, frischfruchtig und fein die Kehle hinab. Ein Genuss.
Apropos Wein: ganz besonders gute Tropfen gedeihen auch im Burgenland an den Ufern des Neusiedler Sees. Kein Wunder, dass das Renaissancestädtchen Rust zum Drehort der Fernsehserie „Der Winzerkönig“ auserkoren wurde. Aber hier macht sogar das Wasser ein wenig beschwipst - vor Glück -,denn Sie erleben es auf einer idyllischen Schifffahrt über den Neusiedler See. Entlang der Donau geht die Reise in den kommenden Tagen wieder westwärts mit ausgiebigen Besichtigungsstopps in Wien, der Welterberegion Wachau, dem mittelalterlichen Dürnstein und dem Weltkulturerbe Barockstift Melk bis ins Salzburger Land, wo mit Hallstadt und Salzburg zwei weitere Höhepunkte ganz ohne Alpengipfel auf Sie warten.
Programm
1. Tag: Anreise
Ihre Rundreise mit großartigen Naturerlebnissen, einer Auswahl an bedeutenden österreichischen Städten und zahlreichen kulinarischen Highlights beginnt im urigen Tirol. In der Nähe von Innsbruck beziehen Sie Ihr erstes Hotel, in dem Sie die nächsten zwei Nächte verbringen werden.
2. Tag: Innsbruck
Die Hauptstadt Tirols und Hauptstadt der Alpen ist Ihr heutiges Ziel. Trotz des Landeshauptstadttitels wird Innsbruck von seinen Einwohnern gerne als ein "zu groß geratenes Dorf" bezeichnet. Dadurch lassen sich aber fast alle Wege zu Fuß erledigen und auch alle wichtigen Sehenswürdigkeiten entdecken. Das berühmte Goldene Dachl ist genauso Bestandteil Ihrer Stadtführung wie der Dom zu St. Jakob und die bedeutenden Kaisermonumente der Alpen: die Hofkirche und die Hofburg. Nutzen Sie Ihre anschließende Freizeit für einen Einkaufsbummel auf der Maria-Theresien-Straße, bevor Sie einen exzellenten Panoramarundblick über die Stadt sowie das Tiroler Ober- und Unterland genießen, denn mit dem Turmlift fahren Sie hinauf auf die Aussichtsplattform der Skisprungschanze am Bergisel, auf welcher jährlich ein Springen der Vierschanzentournee stattfindet.
3. Tag: Krimmler Wasserfälle – Zell am See
Nach dem Frühstück fahren Sie über die Gerlos Alpenstraße, wobei Sie jede Kurve auf der Panoramastraße und jeder Blick auf die Schönheit der Natur den Krimmler Wasserfällen inmitten der traumhaften Kulisse des Nationalparks Hohe Tauern näher bringt. Mit einer Fallhöhe von 380 Metern sind die Krimmler Wasserfälle die höchsten Europas. Nur 10 Gehminuten auf einem gut befestigten Weg trennen Sie dann noch von diesem atemberaubenden Naturschauspiel. Erleben Sie die imposante Kraft der herabstürzenden Wassermassen und lassen Sie sich von dem zarten Sprühregen erfrischen.
Mit dem Passieren der Gerlos Alpenstraße haben Sie bereits das Salzburger Land erreicht. Dort wartet Zell am See mit Schloss Rosenberg, Stadtpfarrkirche und Grand Hotel, welches unzählige Postkarten der idyllischen Bergstadt ziert, auf Sie.
In einem Mittelklassehotel im Salzburger Land werden Sie die nächsten zwei Tage nächtigen.
4. Tag: Steirischer Erlebnishof – Weinverkostung - Graz
Am heutigen Tag widmen wir uns voll und ganz dem Genuss. Die Steiermark ist berühmt für ihr Kürbiskernöl. Auf einem steirischen Erlebnishof werden Sie deshalb nicht nur eine lustige Fahrt mit dem hofeigenen Bummelzug unternehmen, sondern auch diese durchaus interessante kulinarische Köstlichkeit probieren.
Nicht nur für Kürbiskernöl ist die Steiermark bekannt, sondern auch mit ihren Weinen haben sich die Steirer in letzter Zeit einen internationalen Namen gemacht. Entlang der Steirischen Weinstraßen reifen die Rebsorten Sauvignon Blanc, Welschriesling, Morillon, Traminer, Schilcher, Zweigelt, Weißburgunder, Gelber Muskateller, Grauburgunder, Riesling und Müller Thurgau heran.
Bei einer Schilcherverkostung lernen Sie alles Wissenswerte über die Wildbachertraube, aus der der bekannte Schilcher produziert wird.
Am Nachmittag besichtigen Sie die Stadt Graz bei einer Busrundfahrt und lernen so die Schätze der Stadt an der Peripherie kennen. Sehen Sie im Zuge der Rundfahrt das Kunsthaus, den Botanischen Garten, das Paulustor, die Murinsel, den Schlossberg u.v.m.
5. Tag: Neusiedler See - Rust - Wien
Nicht nur in der Steiermark, sondern auch im gemütlichen Burgenland, wissen die Winzer, wie man Weine keltert. In dem Winzerstädtchen Rust spielte sogar die Fernsehserie "Der Winzerkönig". Hier werden Sie in einem Weinkeller die Gelegenheit haben, die ausgezeichneten Weine der Region zu verkosten.
Zuvor werden Sie allerdings eine Schifffahrt auf dem Neusiedler See unternehmen. Genießen Sie die Aussicht auf das einzigartige UNESCO-Weltkulturerbe von der Wasserseite aus.
Weiter geht es in Richtung Wien, denn die österreichische Hauptstadt ist die nächste Etappe Ihrer Rundreise. Check-In und Abendessen im Hotel.
6. Tag: Wien – Heurigenabend
Die Walzermetropole Wien darf auf dieser Reise nicht vergessen werden. Wir unternehmen mit Ihnen eine ausgedehnte Stadtrundfahrt und zeigen Ihnen alles, was Sie gesehen haben müssen: die Wiener Ringstraße mit ihren Prachtbauten, die Donauinsel, das Hundertwasserhaus, Schloss Belvedere und vieles mehr. Schloss Schönbrunn darf natürlich auch nicht fehlen. Spazieren Sie durch den Schlosspark, genießen Sie den Ausblick von der Gloriette, entdecken Sie den Obeliskbrunnen oder kurz: Lassen Sie die imperiale Atmosphäre auf sich wirken!
Am Abend findet der Tag einen gelungenen Ausklang im gemütlichen Ambiente eines Heurigen. Mit Wein und einem 3-Gang-Menü werden Sie auf typisch österreichische Art kulinarisch verwöhnt.
7. Tag: Wachau
Heute verlassen Sie die Bundeshauptstadt und fahren in die UNESCO-Welterberegion Wachau, besonders bekannt für aromatische Marillen und vollmundigen Wein. Und diese edlen Produkte können Sie beim Besuch einer Wachauer Marillenfamilie auch gleich verkosten. Anschließend geht es weiter in das mittelalterliche Städtchen Dürnstein, in der der Sage nach Richard Löwenherz gefangen gehalten wurde. Nach ein bisschen Freizeit zum Bummeln fahren Sie zum imposanten Stift Melk, bevor es in Ihr Hotel im Salzkammergut/Attergau geht. Check-In und Abendessen im Hotel.
8. Tag: Hallstatt - Salzburg
Was haben Boluo in der südchinesischen Provinz Guangdong und ein Welterbeort in Österreich gemeinsam? Während Hallstatt im Salzkammergut das Original ist, steht in ebendieser chinesischen Provinz eine Kopie des Alpendorfs inklusive extra dafür angelegtem See. Was so schön ist, dass es kopiert wurde, und so einzigartig, dass es in die Liste der UNESCO-Weltkulturerbestätten aufgenommen wurde, müssen auch Sie sehen!
Nicht weniger sehenswert ist die Mozartstadt Salzburg, über der die Festung Hohensalzburg thront. Im Zuge eines geführten Spaziergangs durch die Altstadt lernen Sie die barocke Stadt an der Salzach näher kennen.
Das Abendessen findet wieder im Hotel statt.
9. Tag: Heimreise
Nach dem Frühstück ist es Zeit, die Heimreise anzutreten. Doch die erlebnisreichen Tage voller österreichischer Highlights werden Ihnen sicherlich noch lange in Erinnerung bleiben.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Österreich kann auch anders!
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
- Ungefähre Gruppengröße:
- 30
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtranfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
Hotels & Verpflegung
Alle Übernachtungen in guten Mittelklassehotels
- 2 Übernachtungen im Raum Innsbruck
- 2 Übernachtungen im Raum Graz
- 2 Übernachtungen im Raum Wien
- 2 Übernachtungen im Raum Salzburg
- 8x Frühstück
- 7x Abendessen im Hotel
- 1x Heurigenabend mit 3-Gang-Menü und 1 Glas Wein
Ausflüge und Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Stadtführungen: Innsbruck, Graz, Wien und Salzburg mit örtlicher Reiseleitung
- Aufenthalte: Krimmler Wasserfälle, Zell am See, Rust, Schloss Schönbrunn (Außenbesichtigung & Schlosspark), Dürnstein,
Stift Melk (Außenbesichtigung), Hallstatt - Schifffahrt: Neusiedler See
- Fahrt mit dem Erlebniszug
- Eintritte: Sprungschanze Bergisel mit Turm-Auffahrt
- Führungen: Steirischer Erlebnishof, Gewölbeweinkeller & Edelbrennerei Wachauer Marillenfamilie
Zusätzlich inklusive
- Mautgebühren
- Weinverkostung mit Kellerführung
- Kürbiskernölverkostung
- Schilcherverkostung
- Verkostung Wachauer Marille
- sz-Reiseleitung
Zielland
Österreich
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Wien |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +43 |
Polizei: | 133 |
Notarzt: | 144 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ E |
Essen
- Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
- Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
- Bauernschmaus → Fleischplatte
- Kasspatzln → Käsespätzle
- Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen
- Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade
- Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen
- Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
- Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
- Apfel- und Topfenstrudel
- Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße
- Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur
Getränke
- Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
- Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
- Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
- Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
- Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
- Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
- Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
- Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet
Trinkgelder
Restaurant: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Hotel: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Tschechische Republik
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Prag |
National- und Amtssprache: | Tschechisch |
Währungscode: | CZK |
Internationale Vorwahl: | +420 |
Polizei: | 112/158 |
Notarzt: | 112/155 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Die traditionelle Küche ist mit der österreichischen und süddeutschen Küche verwandt
- Sie ist einfach und deftig
- Knödel werden sehr häufig als Beilage serviert
Landestypische Gerichte:
- Vepro-knedlo-zelo → Nationalgericht, Schweinebraten mit Knödeln und Kraut
- Mehlspeisen → werden häufig als süße Variante zum Nachtisch gegessen
- Bramborová → Kartoffelsuppe mit Pilzen
- Zelná → Weißkohlsuppe
Getränke
- Pivo → Bier
- Slivowitz → Pflaumenschnaps
- Merunkowitz → Aprikosenschnaps
- Becherovka → Karlsbader Kräuterschnaps
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Gut ausgebaute allgemeine und touristische Infrastruktur
- Ein Eisenbahnnetz steht zur Verfügung
- Öffentlicher Nahverkehr kann genutzt werden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Ab Januar 2021 benötigen Fahrzeuge zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine Vignette. Diese kann online, an offiziellen Verkaufsstellen und an Selbstbedienungskiosken an Grenzübergängen erworben werden. Motorräder und Anhänger sind von dieser Pflicht ausgenommen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Eine Ostertradition am Ostermontag ist, dass Männer jungen Frauen leicht mit geflochtenen Weidenruten auf die Beine schlagen. Dies soll Gesundheit und Jugend bringen
Trinkgelder
Restaurant: | Bei kleinen Summen: Aufrunden. Ansonsten 5-10% |
Hotel: | Gepäckservice: 24 CZK Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | Unüblich. Bei gutem Service: Aufrunden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut, teilweise sind die Einrichtungen aber nicht auf dem neuesten technischen Stand
Nicht erlaubte Medikamente:
-
Die Einfuhr von süchtig machenden Stoffen, Produkten, die sie enthalten, und einigen Stoffen, die zu ihrer Herstellung verwendet werden (die in den Anhängen des Gesetzes Nr. 167/1998 Slg. über süchtig machende Stoffe in der geänderten Fassung aufgeführt sind), ist nur auf der Grundlage einer Einfuhrgenehmigung möglich, die vom Gesundheitsministerium erteilt wird, und einer Ausfuhrgenehmigung, die vom Ursprungsland des Stoffes erteilt wird, wenn sie von diesem Land bei der Ausfuhr verlangt wird.
-
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mzv.cz/chicago/en/consular_information/important_information_for_travelers_1/customs_information_for_travelers.html
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Ortstaxe:
Die Ortstaxen in Höhe von ca. 1,50 € - 3,50 € pro Person/Tag sind vor Ort direkt in den Hotels zu entrichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.
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