Steirisches Silvester: Apfel, Bus & Kürbiskern

Wahrzeichen von Graz
Uhrenturm, Wahrzeichen von Graz ©Photofex - stock.adobe.com
Ihre Reiseroute ©www.stepmap.de
Murinsel in Graz in winter
Murinsel in Graz in winter ©K3S - stock.adobe.com
Bruck an der Mur ©Stadt Bruck
Ölverkostung
Ölverkostung ©Steiermark Tourismus www.johannesgeyer.com
Riegersburg, Südoststeirmark, Vulkanland
Riegersburg, Südoststeirmark, Vulkanland ©Helmut - stock.adobe.com
Schloss Kornberg im Winter ©Bardeau GmbH, H. Taferl
Wahrzeichen von Graz
Murinsel in Graz in winter
Ölverkostung
Riegersburg, Südoststeirmark, Vulkanland

Abwechslungsreiche Festtage im steirischen Apfelland

  • 4*-Hotel mit Hallenbad, Sauna und Dampfbad
  • Besuch einer Ölmühle
  • Schloss Kornberg & Stift Vorau
ab 999 €
Buchungscode: AT-AN02

Abwechslungsreiche Festtage im steirischen Apfelland

  • 4*-Hotel mit Hallenbad, Sauna und Dampfbad
  • Besuch einer Ölmühle
  • Schloss Kornberg & Stift Vorau
ab 999 €
Buchungscode: AT-AN02

"Apfel, Nuss und Mandelkern" gehörten nach Theodor Storm auf jeden bunten Teller zur Weihnachtszeit. Auf dieser Reise zwischen den Jahren erleben Sie unter dem Motto "Apfel, Bus und Kürbiskern" eine abgewandelte Variante, die aber umso schöner wird. Ihr bunter Reiseteller ist prall gefüllt: der Apfel steht für das steirische Apfelland. Mittendrin liegt ihr familiäres Wellnesshotel, das sogar über ein eigenes Apfel-SPA mit Hallenbad und Sauna verfügt. Nutzen Sie es, so oft Sie möchten!

Aus Kürbiskernen macht man in der Steiermark das weltweit begehrte aromatische Öl, dessen Herstellung Sie bei der Besichtigung einer Ölmühle beobachten und das Sie natürlich auch verkosten werden. 

Das Wichtigste aber ist der Bus, denn er sorgt dafür, dass wir Ihren Teller mit einem wirklich bunten Besichtigungsprogramm füllen können. 

Einen Tag lang bringt er Sie in die wunderschöne steirische Hauptstadt Graz, die nicht nur durch die ehemalige Residenz der Habsburger, sondern auch durch die zum UNESCO-Weltkulturerbe zählende Altstadt und futuristische Architektur-Akzente glänzt! Wow!

Im steirischen Vulkanland reisen Sie Jahrmillionen zurück in eine Zeit, als feurige Eruptionen und Meeresbecken im Wechsel hier eine einzigartige Landschaft schufen. Beim Besuch der barocken Pfarrkirche Pöllau, einer "Kopie" des Petersdoms, des 800 Jahre alten Chorherrenstifts Vorau und des Renaissanceschlosses Kornberg staunen Sie über die Pracht vergangener Epochen. Und wenn Sie auch Ihren freien Silvestertag lieber mit Staunen verbringen möchten, begleiten Sie uns in Österreichs größte Tropfsteinhöhle und ins historische Bruck an der Mur. Versprochen: Zur großen Silvestersause mit Büfett, Musik und Tanz sind Sie rechtzeitig wieder im Hotel.

Programm

1. Tag: Anreise nach Anger

Im modernen Reisebus fahren Sie nach Anger in die Steiermark. Hier werden Sie in Ihrem Hotel von Familie Thaller empfangen.

2. Tag: Graz

Der heutige Ausflug führt Sie in die Landeshauptstadt der Steiermark und ehemalige Residenzstadt der Habsburger. Bei einer Stadtführung mit örtlicher Reiseleitung entdecken Sie Graz in all seinen Facetten: Im "besterhaltenen Stadtkern Mitteleuropas", der von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt wurde, finden Sie mittelalterliche Häuser, Gassen und Plätze nicht nur neben Renaissance, Gotik und Barock, sondern auch neben futuristischer Architektur.

Im Anschluss haben Sie Zeit für eigene Erkundungen. Sie können z.B. noch einmal individuell durch die Altstadt schlendern oder auch die 260 Stufen hinauf zum Schlossberg erklimmen und den Ausblick über die rote Dächerlandschaft Stadt genießen. Alternativ bringt Sie auch die Schlossbergbahn innerhalb von eineinhalb Minuten hinauf auf den Grazer Hausberg (gg. Gebühr). Noch schneller gelangen Sie mit dem Schlossberglift auf das Schlossbergplateau (gg. Gebühr). Die Glaskabinen des Lifts führen mitten durch den Fels und ermöglichen während der Auf- bzw. Abfahrt den Blick auf die beleuchtete Felsstruktur.

3. Tag: Vulkanland mit Schloss Kornberg und Ölmühle

Heute begeben Sie sich ins Vulkanland im Südosten der Steiermark und entdecken zunächst eine der vielen kulinarischen Besonderheiten der Region, die nicht ohne Grund als "Feinkostladen Europas" bezeichnet wird. In einer historischen Ölmühle erfahren Sie bei einem Rundgang mehr über die Geheimnisse der Kernölherstellung sowie allerlei Wissenswertes über das Müllerleben und verkosten dabei auch das bekannte Steirische Kürbiskernöl.

Vorbei an der Riegersburg, die auf einem erloschenen Vulkan thront, gelangen Sie weiter zu einem anderen geschichtsträchtigen Bauwerk, dem Schloss Kornberg. Bei einer Führung werfen Sie einen Blick hinter die Mauern des Renaissanceschlosses, das im Jahr 1284 erstmals urkundlich erwähnt wurde und seit 1871 im Besitz der gräflichen Familie Bardeau ist. Die Familie, deren Wurzeln in Frankreich liegen, führt das Schloss somit inzwischen in der vierten Generation.

4. Tag: Freizeit oder fakultativer Ausflug mit Lurgrotte und Bruck an der Mur – Silvesterfeier

Gestalten Sie den heutigen Tag nach Ihren eigenen Vorstellungen. Sie können bspw. die Annehmlichkeiten des Hotels nutzen oder Ihren Urlaubsort Anger auf eigene Faust erkunden.

Alternativ können Sie auf einem fakultativen Ausflug die Lurgrotte Semriach und Bruck an der Mur entdecken.

Bei einer Führung durch die größte wasserführende Tropfsteinhöhle Österreichs gelangen Sie entlang des Lurbachs in die Tiefe und tauchen mit jedem Schritt weiter ein in die bizarre Welt voller Sinterbildungen, Tropfsteinen und gewaltigen Felsendomen. Im "Großen Dom", mit 120 m Länge und 40 m Höhe eine der 10 weltgrößten Höhlenräume, erwartet Sie ein Licht- und Klangerlebnis der besonderen Art. Einzigartig ist auch der größte freihängende Tropftstein der Welt. Nach so viel Abenteuer stärken Sie sich mit einem Semriacher Suppenkessel, ehe Ihr Ausflug weiter nach Bruck an der Mur führt, eine historische Stadt im Herzen der Steiermark.

Sie erleben eine informative Stadtführung durch eine der ältesten Städte Österreichs, die durch großzügig gestaltete Bürgerhäuser noch heute die einst überaus große Bedeutung als Handelsstadt bezeugt. Die obersteirische Bezirksstadt wurde erstmals im Jahr 860 benannt, vermutlich liegen die Ursprünge sogar weiter zurück. Noch heute zeugen zahlreiche stolze Bauwerke und kulturhistorische Juwele vom einstigen Reichtum der Stadt.

Am Abend findet im Hotel die gesellige Silvesterfeier mit Musik und Tanz statt. Wir wünschen einen guten Rutsch!

5. Tag: Naturpark Pöllauer Tal – Stift Vorau

Beginnen Sie den ersten Tag des Jahres entspannt mit einer Fahrt durch sanft-hügelige Schönheit des Naturparks Pöllauer Tal. Dabei erleben Sie, dass Kultur und Natur keine Gegensätze sind, sondern sich in Harmonie ergänzen. Im Herzen des historischen Marktes Pöllau erwartet Sie der "Steirische Petersdom", wie die barocke Pfarrkirche mit ihren prachtvollen Fresken aufgrund ihrer Größe auch genannt wird.

Ihre Fahrt führt Sie weiter nach Vorau, wo Sie das barocke Augustiner Chorherrenstift, das einzige noch aktive Chorherrenstift der Steiermark besichtigen, das auf eine über 800-jährige Geschichte zurückblickt. Als turmreichstes Stift in Österreich beeindruckt es mit seiner einzigartigen Architektur und zählt mit seinen üppigen Fresken in der Stiftskirche zu den glanzvollsten Kirchen des Landes. Bei einer Führung sehen Sie nicht nur die Stiftskirche, sondern auch die Bibliothek, ein Prunkraum aus der Rokokozeit mit einer Sammlung von ca. 40.000 Büchern, und die Sakristei.

6. Tag: Heimreise

Nach erlebnisreichen Festtagen in der Steiermark treten Sie heute mit zahlreichen Eindrücken im Gepäck die Heimreise an.

ab 999 
AT-AN02

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
Steirisches Silvester: Apfel, Bus & Kürbiskern
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
25
Ungefähre Gruppengröße:
35

Termine

    = Die mit gekennzeichneten Angebote sind nur noch auf Anfrage buchbar.

    Zusatzoptionen:

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region A/B/C/D

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Fahrt im modernen Reisebus

Hotel & Verpflegung

  • 5 Übernachtungen  im 4*-Hotel Thaller in Anger
  • 5x Frühstück
  • 4x Abendessen als 3-Gang-Menü
  • Silvesterfeier im Hotel mit Silvesterbüffet, Musik und Tanz

Ausflüge & Besichtigungen

  • Ausflüge: Vulkanland, Pöllautal und Vorau
  • Stadtführung: Graz mit örtlicher Reiseleitung
  • Eintritt und Führung: Schloss Kornberg, Stift Vorau

Zusätzlich inklusive

  • Führung und Verkostung in einer Ölmühle
  • Nutzung des Apfel & Energie Spa im Hotel
  • Ortstaxe
  • sz-Reiseleitung
ab 999 
AT-AN02

4*-Hotel "Der Thaller"

Lage

Das familiengeführte 4*-Hotel liegt im Osten der Steiermark direkt am idyllischen Hauptplatz von Anger. Hier im Apfelland heißt Familie Thaller bereits in 6. Generation ihre Gäste willkommen.

Zimmer

Die 40 gemütlich eingerichteten Zimmer verfügen über Bad oder Dusche/WC mit Haartrockner, TV, Telefon und Radio. Teilweise sind sie zusätzlich mit einem Balkon und/oder Minibar ausgestattet.

Hoteleinrichtung

Das Traditionshaus vereint traditionelle Wirtshausküche und ein 3-Hauben-Restaurant. Freuen Sie sich außerdem auf das "Apfel & Energie Spa" mit einem Hallenbad, mehreren Saunen und einem Dampfbad.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.posthotel-thaller.at

Gaststube Hotel Thaller
Gaststube ©Hotel Thaller
SPA im Hotel Thaller
Spa-Bereich ©Hotel Thaller
Gaststube Hotel Thaller
SPA im Hotel Thaller
ab 999 
AT-AN02

Zielland

Österreich

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Wien
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +43
Polizei: 133
Notarzt: 144
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ E

Essen

  • Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
  • Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst  

Landestypische Gerichte

  • Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
  • Bauernschmaus → Fleischplatte
  • Kasspatzln → Käsespätzle 
  • Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen 
  • Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade 
  • Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen 
  • Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
  • Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
  • Apfel- und Topfenstrudel  
  • Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße 
  • Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur 

Getränke

  • Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
  • Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
  • Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
  • Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
  • Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
  • Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
  • Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
  • Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet

Trinkgelder

Restaurant: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Hotel: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Taxi: freiwillig, nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Transitland

Tschechische Republik

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Prag
National- und Amtssprache: Tschechisch
Währungscode: CZK
Internationale Vorwahl: +420
Polizei: 112/158
Notarzt: 112/155
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ E

Essen

  • Die traditionelle Küche ist mit der österreichischen und süddeutschen Küche verwandt 
  • Sie ist einfach und deftig 
  • Knödel werden sehr häufig als Beilage serviert

Landestypische Gerichte:

  • Vepro-knedlo-zelo → Nationalgericht, Schweinebraten mit Knödeln und Kraut
  • Mehlspeisen → werden häufig als süße Variante zum Nachtisch gegessen 
  • Bramborová → Kartoffelsuppe mit Pilzen 
  • Zelná → Weißkohlsuppe

Getränke

  • Pivo → Bier
  • Slivowitz → Pflaumenschnaps 
  • Merunkowitz → Aprikosenschnaps
  • Becherovka → Karlsbader Kräuterschnaps 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Gut ausgebaute allgemeine und touristische Infrastruktur
  • Ein Eisenbahnnetz steht zur Verfügung
  • Öffentlicher Nahverkehr kann genutzt werden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Ab Januar 2021 benötigen Fahrzeuge zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine Vignette. Diese kann online, an offiziellen Verkaufsstellen und an Selbstbedienungskiosken an Grenzübergängen erworben werden. Motorräder und Anhänger sind von dieser Pflicht ausgenommen
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Eine Ostertradition am Ostermontag ist, dass Männer jungen Frauen leicht mit geflochtenen Weidenruten auf die Beine schlagen. Dies soll Gesundheit und Jugend bringen

Trinkgelder

Restaurant: Bei kleinen Summen: Aufrunden. Ansonsten 5-10%
Hotel:

Gepäckservice: 24 CZK

Zimmerservice: nach eigenem Ermessen

Taxi: Unüblich. Bei gutem Service: Aufrunden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist gut, teilweise sind die Einrichtungen aber nicht auf dem neuesten technischen Stand

Nicht erlaubte Medikamente: 

  • Die Einfuhr von süchtig machenden Stoffen, Produkten, die sie enthalten, und einigen Stoffen, die zu ihrer Herstellung verwendet werden (die in den Anhängen des Gesetzes Nr. 167/1998 Slg. über süchtig machende Stoffe in der geänderten Fassung aufgeführt sind), ist nur auf der Grundlage einer Einfuhrgenehmigung möglich, die vom Gesundheitsministerium erteilt wird, und einer Ausfuhrgenehmigung, die vom Ursprungsland des Stoffes erteilt wird, wenn sie von diesem Land bei der Ausfuhr verlangt wird.

  • Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mzv.cz/chicago/en/consular_information/important_information_for_travelers_1/customs_information_for_travelers.html

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
ab 999 
AT-AN02

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von der örtlichen Kategorie abweichen kann. Je nach Reiseland kann es landestypische Unterschiede bei Hotelbewertungen geben.

Sitzplatzvergabe bei Busreisen:

Bitte berücksichtigen Sie, dass vorab ausgewiesene Sitzplätze nicht garantiert werden können und es in Ausnahmefällen zu Änderungen kommen kann.

ab 999 
AT-AN02

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