Irland: Grünes Kleinod der Kelten
Cliffs of Moher & Ring of Kerry & Rock of Cashel
- Grandiose Aussicht von den Cliffs of Moher
- Traumhaftes Panorama auf dem Ring of Kerry
- Besuch des sagenhaften Rock of Cashel
Cliffs of Moher & Ring of Kerry & Rock of Cashel
- Grandiose Aussicht von den Cliffs of Moher
- Traumhaftes Panorama auf dem Ring of Kerry
- Besuch des sagenhaften Rock of Cashel
Sie werden schnell erkennen, warum sich um Irland so viele Mythen ranken. Bei jedem Schritt über den historisch geprägten Boden und in Gegenwart der überwältigenden Naturschauspiele und uralten Bauwerke wird Ihnen klar: die Insel ist rätselhaft schön. Sie beflügelt die Phantasie und steckt voller Kraft und Poesie.
Sie erleben den berühmten, vom Atlantik umstürmten Giant’s Causeway, dessen 37.000 Basaltsäulen bis zu 24 Meter aus dem Meer ragen. Im bergigen Donegal erwartet Sie der Glenveagh National Park mit seinen sanften Hügeln, schroffen Felsen, Mooren und Seen und bald darauf bestaunen Sie die dramatischen Klippen von Slieve League. Sie genießen die märchenhafte Landschaft um Connemara, stehen in 214 Metern Höhe an den Cliffs of Moher und werden ganz berauscht sein vom Ring of Kerry, eine der schönsten Panoramastraßen Europas.
Eingestreut in die Landschaft gibt es immer wieder etwas zu entdecken. Verträumte Dörfer, uralte Burgruinen und Schlösser, mittelalterliche Klöster und die Dolmen, die riesigen Steintischen ähneln. Überall weht Ihnen etwas Mystisches um die Nase, und dennoch fühlen Sie sich hier geerdet. Die raue, teils ungestüme Natur hat empfindsame Seelen geschaffen. Gastfreundliche Herzen, durch die keltisches Blut fließt. Mentalitäten, die die Dichtkunst, die Musik und den Tanz lieben. Sie können sie kennenlernen in den Pubs von Belfast und Dublin. Stoßen Sie mit einem Guinness oder Irish Coffee mit ihnen an: auf den Irish Folk und seine sagenhaft schöne Insel!
Programm
1. Tag: Anreise - Rotterdam / Zeebrügge
Im modernen Reisebus fahren Sie nach Rotterdam. Sie verbringen die Nacht an Bord der Fähre von P&O nach Hull.
2. Tag: Hull - Holyhead - Raum Dublin
Nach dem Frühstück an Bord kommen Sie vormittags im englischen Hull an. Die Weiterfahrt führt durch Wales nach Holyhead. Hier legt Ihre Fähre nach Dublin ab.
Nach Ihrer Ankunft übernachten Sie im Raum Dublin.
3. Tag: Dublin - Raum Belfast
Nach einem reichhaltigen Frühstück steht heute eine Stadtführung durch die irische Hauptstadt auf dem Programm, bei der Sie die schönsten Seiten Dublins kennenlernen. Die einst unscheinbare Metropole hat sich in den letzten Jahren in eine schillernde, vielfältige, moderne und aufregende Stadt verwandelt. Sie sehen die St. Patrick’s Cathedral, die die größte Kirche Irlands und dem Nationalheiligen gewidmet ist. Sie wurde ab 1191 erbaut und seitdem ständig erweitert und umgebaut. Das Trinity College beherbergt in seiner umfangreichen Bibliothek einen der größten irischen Nationalschätze: das kostbare Book of Kells aus dem 9. Jahrhundert ist eines der schönsten handschriftlichen Bücher der Welt und eine der meistbesuchten Sehenswürdigkeiten des Landes.
Bevor Sie weiter Richtung Belfast fahren, haben Sie noch etwas Freizeit für eigene Erkundungen in Dublin. Lassen Sie sich von der pulsierenden O’Connel Street anstecken oder von den berühmten bunten Dublin Doors zum Träumen inspirieren.
Sie übernachten im Raum Belfast.
4. Tag: Belfast – Giant’s Causeway - Raum Letterkenny
Bei einer Stadtführung lernen Sie heute Belfast kennen. Die im Jahre 1603 gegründete Hauptstadt Nordirlands drängt sich malerisch zwischen Berge und Küste. Die hübsche viktorianische Stadt bietet viel Abwechslung. Sie erfahren, wo die Titanic gebaut wurde, bestaunen die Architektur des Rathauses und sehen das Belfast Castle auf dem Cave Hill, welches auf eine Normannenburg aus dem 12. Jahrhundert zurück geht.
Weiter geht es entlang der traumhaft schönen Antrim Coast zum berühmten Giant’s Causeway, der „Damm des Riesen“, dessen 37.000 unterschiedlich hohe Basaltsäulen wie eine riesige Treppe wirken. Die Säulen und Basaltklötze ragen bis zu erstaunlichen 24 Meter aus dem Meer. Der Sage nach soll der Damm vom Riesen Fionn mac Cumhaill erschaffen worden sein, der die Steine auftürmte, um trockenen Fußes nach Schottland zu gelangen und dort die Tochter des ansässigen Riesen zu ehelichen.
Danach geht es weiter zur Übernachtung in den Raum Letterkenny.
5. Tag: Glenveagh National Park - Slieve League - Raum Sligo
In der Bergwelt Donegals liegt der größte Nationalpark Irlands, der Glenveagh National Park. Sanfte Hügelketten, schroffe Klippen, Torfmoor und Seen prägen die faszinierende Landschaft. Neben zwei der höchsten Berge Irlands, Mount Errigal und Slieve Snacht, ist hier das viktorianische Gleanveagh Castle mit seiner hübschen Parkanlage beheimatet.
Auf Ihrer Weiterfahrt machen Sie einen Abstecher an die Klippen von Slieve League am Atlantischen Ozean. Die steil ins Meer abfallenden Klippen gehören mit ihren 601 Metern Höhe zu den höchsten Klippen in Europa. Genießen Sie vom Bunglass Point den atemberaubenden Ausblick auf die Felswand, den tosenden Ozean und – bei schönem Wetter – die Aussischt bis zur Donegal Bay und die Sligo Mountains.
Sie übernachten im Raum Sligo/Mayo.
6. Tag: Connemara - Galway - Raum Clare
Dunkle Torfmoore, blaue Seen und Berge bestimmen das Bild im ursprünglichen Connemara Gebiet. An einem Seeufer liegt verträumt die märchenhafte Kylemore Abbey (gegen Aufpreis), die heute eine Abtei beheimatet.
Nun geht es weiter in die belebte Hafenstadt Galway, die Kulturhauptstadt Europas 2020. Die Stadt an der Westküste ist die heimliche Hauptstadt Irlands, die mit einer besonderen Atmosphäre beeindruckt.
Ihre Fahrt führt Sie anschließend entlang der wunderbaren Galway Bucht zu Ihrem Hotel im Raum Clare.
7. Tag: Cliffs of Moher - Bunratty Castle – Raum Kerry
Nach dem Frühstück fahren Sie durch die einzigartige Karstlandschaft des Burren. Sie besichtigen die atemberaubenden Cliffs of Moher. Die bekanntesten Steilklippen des Landes erstrecken sich über eine Länge von 8 Kilometern und ragen an vielen Stellen nahezu senkrecht aus dem Meer. Hier bietet sich Ihnen aus 214 Metern Höhe ein toller Blick auf den Atlantischen Ozean.
Anschließend gehen Sie im Bunratty Castle & Folk Park auf Zeitreise. Die restaurierte Burg aus dem 15. Jahrhundert besitzt eine wertvolle Sammlung alter Möbel, die veranschaulicht, wie der Burgherr und sein Gefolge lebten. Auf dem Burggelände werden Sie in das Irland des 19. Jahrhunderts entführt. Die Häuser und Werkstätten stammen aus allen Teilen des Landes und wurden hier originalgetreu wieder aufgebaut. Die Bewohner des Dorfes kann man bei ihrem Tagewerk beobachten.
Nach Ihrer Besichtigung fahren Sie in den Raum Kerry, wo Sie die nächsten zwei Nächte verbringen.
8. Tag: Ring of Kerry
Begleitet von einem örtlichen Reiseleiter erleben Sie heute eine eindrucksvolle Rundfahrt auf dem Ring of Kerry, eine der schönsten Panoramastraßen Europas. Steile Straßen führen am tiefblauen Meer entlang. Im Landesinneren leuchten sattgrüne Hügel, garniert mit weißen Schafen, für Farbtupfer sorgen kunterbunte Dörfer. In Waterville erinnert eine lebensgroße Statue an Charlie Chaplin, der hier mit seiner Familie oft Urlaub machte.
Vom Aussichtspunkt Ladies View bietet sich Ihnen ein fantastischer Ausblick auf die Seenlandschaft des Killarney Nationalparks. Während Ihrer Fahrt passieren Sie viele kleine, ursprüngliche Orte und haben Zeit, die einmaligen Naturszenerien zu genießen.
9. Tag: Midleton - Rock of Cashel – Raum Dublin
Sie verlassen die Grafschaft Kerry und fahren vorbei an Cork nach Midleton. In der Jameson Distillery, eine alte Whiskeybrennerei, die in einem Mühlengebäude aus dem 18. Jahrhundert untergebracht ist, erfahren Sie die Geheimnisse der Whiskeyherstellung. Hier lernen Sie die einzelnen Schritte der Herstellung kennen, erfahren die Unterschiede zum schottischen und amerikanischen Whisky und können sich bei einer Kostprobe selbst ein Urteil bilden.
Weiter nördlich sehen Sie bereits von Weitem die Kirchensiedlung des Rock of Cashel, ein einzigartiges Monument irischer Geschichte. Dieses bekannte Wahrzeichen Irlands besteht aus einer spektakulären Ansammlung mittelalterlicher Bauten. Ein Rundturm aus dem Jahr 1101, Hochkreuze, eine Kapelle aus dem 12. Jahrhundert sowie eine Kathedrale verzaubern die Besucher. Als Sitz von Feen und Geistern wurde der 65 Meter hohe Berg schon im Altertum verehrt.
Im Anschluss fahren Sie zu Ihrem Hotel im Raum Dublin.
10. Tag: Holyhead - Hull
Am Morgen fahren Sie zum Fährhafen von Dublin und treten die Überfahrt nach Holyhead in Wales an. Anschließend fahren Sie weiter in die englische Hafenstadt Hull. Hier erwartet Sie Ihr Fährschiff der P&O Ferries zur Nachtüberfahrt nach Rotterdam.
11. Tag: Rotterdam/Zeebrügge - Heimreise
Nach dem Frühstücksbüfett an Bord treten Sie von Rotterdam Ihre Heimreise an.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Irland: Grünes Kleinod der Kelten
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
- Ungefähre Gruppengröße:
- 30
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
- Fährfahrten: Rotterdam – Hull, Holyhead - Dublin - Holyhead, Hull – Rotterdam
Hotels & Verpflegung
Alle Ü in guten Mittelklassehotels
- 1 Übernachtung auf der Fähre Rotterdam – Hull in 2-Bett-Innenkabine
- 1 Übernachtung auf der Fähre Hull – Rotterdam in 2-Bett-Innenkabine
- 1 Übernachtung im Raum Dublin
- 1 Übernachtung im Raum Belfast
- 1 Übernachtung im Raum Letterkenny
- 1 Übernachtung im Raum Sligo/Mayo
- 1 Übernachtung im Raum Clare
- 2 Übernachtungen im Raum Kerry
- 1 Übernachtung im Raum Dublin
- 10 x Frühstück
- 10 x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Panoramafahrt Ring of Kerry mit örtl. Reiseleitung
- Stadtführungen: Belfast und Dublin mit örtl. Reiseleitung
- Führung in einer Whiskeybrennerei inklusive Kostprobe
- Eintritte: Giant´s Causeway, Slieve League, Cliffs of Moher, Bunratty Castle & Folk Park, Rock of Cashel
Zusätzlich inklusive
- 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
- Einreisegebühr Großbritannien (ETA)
- sz-Reiseleitung
Zielland
Irland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Dublin |
National- und Amtssprache: | Irisch, Englisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +353 |
Polizei: | 999/112 |
Notarzt: | 999/112 |
Zeitverschiebung: | UTC MEZ UTC +1 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G (teilweise D und M in alten Installationen) |
Essen
- Die irische Küche ist traditionell deftig und nahrhaft
- Die Küche beruht auf Fleisch und Milchprodukten
- Auch Fisch und Meeresfrüchte werden viel gegessen
- Kohl ist eine beliebte Zutat in Irlands Küche
Landestypische Gerichte
- Irish Stew → ein Eintopf mit Kartoffelbrei und Lamm
- Boxty → ein traditioneller irischer Kartoffelpuffer
- Coddle → ist eine Art Reste-Essen, meistens sind Speck und Würstchen aus Schweinefleisch sowie Kartoffeln und Zwiebeln enthalten
Getränke
- Irisches Bier → riesige Auswahl an verschiedenen Biersorten
- Cider → Apfelwein
- Irish Whiskey & Irish Mist → die Iren sind die Erfinder des Whiskys
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Straßenbahnen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger: 0,2)
- Es gibt mautpflichtige Straßen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Das Mittagessen ist die Hauptmahlzeit, das Abendessen wird "Tea" genannt
Trinkgelder
Restaurant: | 10%, kleine Beträge werden aufgerundet Pubs: nach eigenem Ermessen |
Hotel: | Gepäckservice: 2,50 pro Koffer Zimmerservice: 2€ pro Nacht, max. 10€ pro Aufenthalt |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Es gelten strenge Waffengesetze in Bezug auf CS-Gas, Pfefferspray, Elektroschockgeräte und Schnappmesser
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Niederlande
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Amsterdam |
National- und Amtssprache: | Niederländisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +31 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die niederländische Küche wurde von den Gerichten ihrer ehemaligen Kolonien beeinflusst
- Die Niederlande sind berühmt für ihren Käse
Landestypische Gerichte:
- Hollandse Nieuwe → Heringe, werden häufig mit Kartoffeln und Ei serviert
- Poffertjes → kleine runde Pfannkuchen mit Puderzucker
- Kroket → Kroketten, sind meistens mit Fleisch gefüllt
- Hutspot → Kartoffeln, Karotten und Zwiebeln püriert
- Boerenkool met Rookworst → Grünkohl und Kartoffeln mit Räucherwurst
- Gebakken Zeetong → gebratene Seezunge
- Lekkerbekjes → gebratener Weißfisch
- Vla → eine Süßspeise, ähnlich wie Pudding
- Spekkok → unterschiedliche Lagen von stark gebuttertem Biskuitkuchen mit indonesischen Gewürzen
Getränke
- Jenever → einheimischer Gin
- Heineke und Amstel → einheimische Biersorten
- Advocaat → einheimischer Eierlikör
- Niederländische Liköre → Curaçao, Triple Sec und Parfait d’Amour
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt eine sehr gute allgemeine und touristische Infrastruktur
- Öffentlicher Nahverkehr sowie ein Eisenbahn- und Busnetz sind vorhanden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5, (Fahrer mit weniger als fünf Jahren Fahrerfahrung oder sieben Jahre bei Führerscheinerwerb unter 18: 0,2)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Bei privaten Einladungen sind kleine Gastgeschenke angebracht
Trinkgelder
Restaurant: | Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10% |
Hotel: | Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10% |
Taxi: | Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der Verkauf von maximal 5 Gramm Cannabis in Coffeeshops und der Besitz von maximal 5 Gramm werden nicht strafrechtlich verfolgt. Weiterhin gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag gekennzeichnete Bereiche, in denen es verboten ist, Drogen zu konsumieren
- Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten
- Pfefferspray, Tränengase oder Ähnliches sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
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Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Wichtiger Hinweis zur Einreise:
Seit dem 01.10.2021 ist für die Einreise nach Großbritannien/Irland zwingend ein gültiger Reisepass erforderlich, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Der Personalausweis wird nach dem 30.09.2021 nicht mehr als Reisedokument für EU-Bürger anerkannt.
Hinweis Fähre:
Die Unterbringung auf der Nachtfähre kann in Kabinen mit Etagenbetten erfolgen.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Reisedokument Reisepass (6 Monate):
Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Ohne gültige Ausweisdokumente kann die Reise nicht angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von der örtlichen Kategorie abweichen kann. Je nach Reiseland kann es landestypische Unterschiede bei Hotelbewertungen geben.
Sitzplatzvergabe bei Busreisen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass vorab ausgewiesene Sitzplätze nicht garantiert werden können und es in Ausnahmefällen zu Änderungen kommen kann.