Slowenien und Kroatien: Zwei Schöne an der Adria
Zwei Schöne an der Adria
- Inselrundfahrt Krk mit Schiffsüberfahrt zur Insel Kosljun
- Ljubljana mit örtl. Reiseleitung
- Besuch der Adelsberger Grotte
Zwei Schöne an der Adria
- Inselrundfahrt Krk mit Schiffsüberfahrt zur Insel Kosljun
- Ljubljana mit örtl. Reiseleitung
- Besuch der Adelsberger Grotte
Fangfrischer Fisch oder rassiger Wein? Heilende Thermalquellen oder azurblaue Adria? Gigantische Tropfsteinhöhlen oder sonnendurchflutete Inselwelten?
Wie man es auch dreht und wendet: Ein Vergleich der beiden südeuropäischen Länder Slowenien und Kroatien wird immer mit einem begeisternden Unentschieden enden.
Entscheiden Sie sich deshalb für diese Rundreise und genießen Sie alle Reize beider Schönheiten an der Adria.
Slowenien empfängt Sie in der Terme Dobrna mit einem der schönsten Thermalbäder Europas. Innerliche Wellness erfahren Sie entlang der Jeruzalemer Weinstraße, wo hervorragende Tropfen gekeltert und natürlich von Ihnen probiert werden. Sloweniens Hauptstadt Ljubljana ist zwar klein aber glänzt umso mehr mit internationalem Flair und Kultursinnigkeit. Eine Stadt, die Sie begeistern wird!
Auf dem Weg nach Kroatien durchstreifen Sie die Adelsberger Grotten (in Slowenien gelegen), in denen skurril geformte Tropfsteine in vielen Farben zu bewundern sind. Ihre nächste Station heißt Krk – die größte der kroatischen Inseln, die ebenfalls für den hier angebauten Wein bekannt ist. Hier haben Sie reichlich Zeit, das blaue Meer zu genießen, durch die Gassen der Inselhauptstadt zu bummeln und das mediterrane Leben zu genießen.
Slowenien und Kroatien: Sie werden sehen, doppelt reist besser. Und doppelte Erholung ist garantiert!
Programm
1. Tag: Anreise nach Terme Dobrna
Sie reisen über Österreich nach Terme Dobrna. Nur eine knappe Autostunde südlich der Grenze, auf halbem Weg zwischen Celje und Velenje, liegt Dobrna mit seinem bezaubernden Kurpark und dem ältesten Heilbad von Slowenien.
Hier genießen Sie gemeinsam das Abendessen.
2. Tag: Ljubljana
Mit Ihrer örtlichen Reiseleitung unternehmen Sie heute einen Ausflug nach Ljubljana. Die slowenische Hauptstadt ist eine angenehm überschaubare Stadt. Sie ist geprägt von mediterraner Ungezwungenheit, reicher Tradition und vielen Grünflächen. Mit einem geübten Auge findet man hier noch Spuren von fünftausend Jahren Geschichte. Es gibt Überreste der römischen Stadt Emona, eine mittelalterliche Burg im Altstadtkern, liebevoll restaurierte barocke Fassaden und moderne Gebäude. Ihre örtliche Reiseleitung ist Ihnen gerne bei der Spurensuche behilflich. Nachmittags bleibt Ihnen dann noch Zeit zur freien Verfügung, um z.B. eine entspannte Bootsfahrt auf der Ljubljanica zu unternehmen.
Zurück in Terme Dobrna haben Sie vor oder nach dem Abendessen noch etwas Zeit, die Annehmlichkeiten der Thermalbadelandschaft zu nutzen.
3. Tag: Ptuj – Jeruzalemer Weinstraße
Dieser Tagesausflug führt Sie zunächst nach Ptuj, der ältesten dokumentierten slowenischen Stadt. Im Jahr 69 nach Christus wurde sie durch den römischen Historiker Tacitus zum ersten Mal erwähnt, der über die Wahl des Kaisers Vespasian in Ptuj berichtete. Sie gilt als eine der interessantesten Städte des Landes. Zu den zahlreich vorhandenen Sehenswürdigkeiten gehört u.a. das stattliche Schloss, das über dem Ort thront, der Stadtturm Mestni stolp, der die Silhouette prägt und das Rathaus, welches Anfang des 20. Jahrhunderts am Mestni trg errichtet wurde.
Danach fahren Sie in die slowenische Toskana. An der Jeruzalemer Weinstraße gedeihen weiße und rote Spitzenweine auf terrassenförmig angelegten Weinbergen. Die Bodenarten rund um Jeruzalem sind so vielfältig, dass die Winzer hier für nahezu jede Sorte ideale Voraussetzungen vorfinden. U.a. werden hier Chardonnay, Sauvignon, Weißburgunder, Traminer, Gelber Muskateller und Rheinriesling angebaut.
Von der Sonne verwöhnt, mit zahlreichen Aussichtspunkten und der Wallfahrtskirche gesegnet, muss diese Region einfach Jeruzalem heißen. Davon waren schon die Kreuzritter überzeugt, als sie im 13. Jahrhundert auf der Suche nach dem Weg ins Heilige Land hier vorbeizogen.
Kommen auch Sie auf den Geschmack der edlen hier angebauten Tropfen. Sie sind herzlich zu einer Weinprobe und einer kleinen Jause eingeladen, bevor Sie zum Hotel zurückkehren.
Nach dem Abendessen können Sie das kulturelle Angebot in Dobrna nutzen.
4. Tag: Adelsberger Grotte – Weiterfahrt nach Kroatien
Heute machen Sie sich auf den Weg nach Kroatien. Bevor Sie jedoch Slowenien verlassen, steht noch ein Besichtigungspunkt auf dem Programm: die berühmte Adelsberger Grotte (Postojna Jama). Auf über fünf Kilometern kann man fantastische Gänge und Hallen bestaunen. Die ersten zwei Kilometer legen Sie mit der einmaligen Höhlenbahn zurück. Am Großen Berg beginnt der beleuchtete Fußweg, der Sie mitten hinein führt in die unglaubliche Unterwelt mit Tropfsteinen in Makkaroniform, in weißen und rötlichen Tönen bis zum Gang des Brillianten, des berühmtesten Tropfsteins und zugleich des Symbols der Höhle von Postojna. Nachdem Sie noch einen Blick auf das Becken mit den Grottenolmen, den ungewöhnlichen Bewohnern dieser Höhlen, geworfen haben, geht es wieder ins Warme, zurück an die Erdoberfläche.
Nach diesem spannenden Zwischenstopp in eine andere, unterirdische Welt, setzen Sie Ihre Reise an die kroatische Adriaküste fort und beziehen Ihr Hotel.
5. Tag: Tag zur freien Verfügung oder Ausflug nach Istrien (fakultativ)
Diesen Tag können Sie nach Ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Erholen Sie sich im Hotel, genießen Sie das Meer bei einem Spaziergang oder unternehmen Sie individuelle Besichtigungen; in Ihrem Urlaubsort gibt es einiges zu entdecken.
Alternativ können Sie mit uns entlang der Westküste Istriens reisen und besuchen so reizvolle Städtchen wie Poreč und Rovinj.
Ihr erster Besichtigungspunkt ist Poreč. Die grüne Stadt erstreckt sich über eine kleine Halbinsel, welche durch die vorgelagerte Insel Sveti Nikolai abgeschirmt wird. Hand in Hand mit der Natur wird hier großgeschrieben, so finden sich im Stadtbild zahlreiche Grünflächen und Parks. Bedeutsamste Sehenswürdigkeit ist die prachtvolle Euphrasius-Basilika mit ihrem angrenzenden Kirchenkomplex. Ebenfalls sehenswert sind die Überreste der Stadtbefestigung und die Hauptgasse der Stadt, der Decumanus, wo Sie entlang authentischer Bauten flanieren können.
Weiter geht es nach Rovinj. In die Altstadt gelangen Sie durch das ehemalige Haupttor der Stadt dem Porta Balbi, welches mit Wappen und dem geflügelten Löwen der Venezianischen Republik verziert ist. Erkunden Sie das romanisch-gotische Stadtbild bei einem Spaziergang durch die schmalen Gassen und kleinen Straßen oder genießen Sie die Sicht auf zahlreiche Inseln, während Sie sich an der Hafenpromenade stärken.
6. Tag: Inselrundfahrt auf Krk – Schifffahrt zur Klosterinsel Kosljun
Am heutigen Tag laden wir Sie zu einer Inselrundfahrt auf Krk und zur Klosterinsel Kosljun ein. Die bezaubernde Insel Krk ist das größte Juwel in der Reihe der mehr als eintausend kroatischen Inseln und liegt eingerahmt von tiefgrünen Kiefernwäldern in der Kvarner Bucht, die berühmt für ihr kristallklares Wasser ist.
Zunächst geht es nach Krk, dem gleichnamigen Hauptort der Insel. Bei einem Rundgang durch die autofreie Altstadt tauchen Sie ein in die 2.000 Jahre alte Geschichte der Stadt. Prachtvolle Paläste, Kirchen sowie eine Festung sind hier ebenso zu bestaunen wie eine malerische Hafenpromenade. Anschließend haben Sie noch ein wenig Zeit, um sich individuell umzusehen.
Ein weiterer Höhepunkt ist die Schifffahrt hinüber zur kleinen Klosterinsel Kosljun, in der Bucht von Punat gelegen (wetterabhängig, kann bei starkem Seegang nicht angefahren werden, dann verbleibt die Gruppe länger in Krk). Sie wird noch immer von Franziskaner-Mönchen bewirtschaftet. Neben der üppig geschmückten Klosterkirche ist der uralte Kreuzgang einen Besuch wert.
Am späten Nachmittag kehren Sie in Ihr Hotel zurück.
7. Tag: Rijeka – Opatija
Begleiten Sie uns heute zu einer Stadtführung mit örtl. Reiseleitung durch Rijeka & Opatija.
Viele prachtvolle Fassaden schmücken die Stadt Rijeka und in der kleinen Altstadt finden sich eine Reihe von interessanten Museen, Galerien und alte Gebäuden, die von der historischen Geschichte zeugen. Die lebendige Fußgängerzone lädt mit zahlreichen Geschäften zum Flanieren ein und an der Uferpromenade gibt es gute Restaurants und Cafés, in denen Sie leckere einheimische Speisen verköstigen können. Sie besichtigen die Festung von Trsat. Die wichtige Verteidigungsanlage stammt aus dem 13. Jahrhundert und thront auf einem Hügel über der Stadt. Sehen Sie unter anderem den am besten erhaltenen Teil der Burg, den Konak, einen Hof mit Brunnen, der von Mauern umgeben ist.
Anschließend geht es weiter in das mondäne Kurstädtchen Opatija. Die "alte Dame" hat sich ihren Spitznamen durch ihre über 160-jährige Tradition im Tourismus sicherlich verdient und begeistert Besucher immer wieder aufs Neue. Sie besichtigen auf Ihrem Rundgang die Parkanlagen bei der Villa Angiolina und spazieren entlang der schönen Küstenpromenade, der Lungomare.
8. Tag: Heimreise
Nach dem zeitigen Frühstück reisen Sie über Slowenien zurück in die Heimat, wo Sie am späten Abend ankommen.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Slowenien und Kroatien: Zwei Schöne an der Adria
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
- Ungefähre Gruppengröße:
- 35
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
Hotels & Verpflegung
- 3 Übernachtungen im 4*-Hotel Schweizerhof in Terme Dobrna
- 4 Übernachtungen im 4*- Hotel in der Kvarner Bucht
- 7x Frühstück
- 7x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Ausflüge: Ptuj & Jeruzalemer Weinstraße sowie Inselrundfahrt Krk
- Stadtführungen: Ljubljana, Rijeka und Opatija jeweils mit örtl. Reiseleitung
- Schiffsüberfahrt zur Klosterinsel Kosljun (wetterabhängig)
- Eintritt und Führung: Adelsberger Grotte
- Eintritte: Franziskanerkloster auf der Insel Kosljun und Festung von Trsat in Rijeka
Zusätzlich inklusive
- 1 kleiner Mittagsimbiss mit Weinprobe auf einem Bauernhof oder Weingut
- Nutzung der Thermalbadelandschaft im slowenischen Hotel
- Kurtaxe
- sz-Reiseleitung
4*-Hotel Schweizerhof in Terme Dobrna
Lage
Das behagliche Hotel ist von weiten Wäldern umgeben und liegt im Kurpark von Dobrna, einem modernen Heilbad in Nord-Ost-Slowenien.
Zimmer
Die insgesamt 45 Zimmern sind 2023 frisch renoviert worden und sind ausgestattet mit Bad/Dusche, Haartrockner, TV und Telefon.
Hoteleinrichtung
Das Hotel verfügt über ein gemütliches kleineres Restaurant, ein Gesellschaftsraum sowie eine kleine Sauna. Sämtliche weiteren Einrichtungen, u.a. der Wellnessbereich mit Thermalbadelandschaft (innen & außen), Saunaland sowie Massage- & Schönheitszentrum, können im 300 m entfernten Hotel "Vita" genutzt werden. An einigen Abenden wird im nahe gelegenen, hoteleigenen Weinkeller mit Live-Musik für einen angenehmen Aufenthalt gesorgt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.de.terme-dobrna.si
Zielland
Slowenien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Ljubljana |
National- und Amtssprache: | Slowenisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +386 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche Sloweniens ist sehr vielseitig und wird vor allem von den Küchen der Nachbarländer beeinflusst
- Oftmals sind die Gerichte sehr einfach und deftig
- Die slowenische Küche hat eine reichhaltige Auswahl zu bieten, je nach Region ist sie unterschiedlich stark von den Küchen der Nachbarländer beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Struklji → Strudel aus Buchweizen gefüllt mit Fleisch, Gemüse oder einer süßen Füllung
- Jota → Eintopf aus Sauerkraut und Bohnen mit Kartoffelbrei
- Corba od pecurki sa krompirom → Pilzsuppe mit Kartoffeln und Tomaten
- Potica → Kuchen mit vielen verschiedenen Füllungen, vor allem Nüsse, Honig, Sahne, Rosinen und Zimt
- Gibanica → sehr gehaltvolles Blätterteiggebäck, das häufig für festliche Anlässe zubereitet wird
Getränke
- Wein
- Sliwowitz → ein Obstbrand aus Pflaumen
- Pelinkovac → Kräuterlikör
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die Infrastruktur ist gut ausgebaut
- Eisenbahn- und Busverbindungen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger: 0,0)
- Auf Autobahnen (durch grüne Beschilderung gekennzeichnet) und einigen Fernstraßen (blau markiert) gilt eine Vignettenpflicht. Informationen finden sie unter: https://www.dars.si/tolling
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Blumen werden nur in ungeraden Zahlen verschenkt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | 5-10% |
Taxi: | 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung in großen Städten ist befriedigend
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Rauchen in Fahrzeugen ist verboten, wenn sich Personen unter 18 Jahren darin befinden
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Kroatien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Zagreb |
National- und Amtssprache: | Kroatisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +385 |
Polizei: | 112/192 |
Notarzt: | 112/194 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC + MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Mix aus unterschiedlichen Küchen, am ehesten ähnelt die kroatische Küche der mediterranen
- Viele Fleisch- und Fischspezialitäten, herzhafte Eintöpfe und Suppen sowie Speck, Schinken und Käse
- Die kroatische Küche unterscheidet sich teilweise je nach Region, die meisten Gerichte gibt es jedoch im gesamten Land
- Gerichte werden mit überwiegend frischen Zutaten zubereitet
Landestypische Gerichte:
- Shtrukli → gefüllte Nudeltaschen
- Zagorje → ein Pfannkuchen, der mit frischem Weichkäse, Honig und leckeren Nüssen gefüllt wird
- Fisch- und Gemüsesuppen
- gemischte Grillplatten
- Pita-Brot → ein Fladenbrot aus Hefeteig
- Calamari und Scampi
- Prosciutto → dalmatinischer Rohschinken
Getränke
- Kaffee
- Wein oder Kräuterschnaps
- Prosek → Dessertwein
- Maraschino → Kirschlikör
- Šljivovica, der Lozovaca oder der Travarica → aus Trauben gebrannter Schnaps
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Sowohl die touristische als auch die allgemeine Infrastruktur befinden sich auf einem hohen Niveau
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Es stehen Busverbindungen, Taxis und Uber zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (im Alter von 16 bis 24: 0,0)
- In den Sommermonaten kann es zu Busch- und Waldbränden kommen, welche die touristische Infrastruktur beeinflussen können
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand
- Touristen, die ein paar Wörter kroatisch können, sind gerne gesehen
Trinkgelder
Restaurant: | Wird nicht erwartet. Aufrunden oder Trinkgeld nach eigenem Ermessen bei höherer Rechnung |
Hotel: | Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen |
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Sammeln von Fossilien und anderen geschützten wertvollen Muscheln ist verboten
- Für die Nutzung von Drohnen findet man bei der “Croatian Civil Aviation Ageny” englische Informationen über den erlaubten Gebrauch
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Österreich
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Wien |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +43 |
Polizei: | 133 |
Notarzt: | 144 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ E |
Essen
- Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
- Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
- Bauernschmaus → Fleischplatte
- Kasspatzln → Käsespätzle
- Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen
- Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade
- Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen
- Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
- Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
- Apfel- und Topfenstrudel
- Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße
- Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur
Getränke
- Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
- Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
- Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
- Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
- Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
- Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
- Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
- Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet
Trinkgelder
Restaurant: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Hotel: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von der örtlichen Kategorie abweichen kann. Je nach Reiseland kann es landestypische Unterschiede bei Hotelbewertungen geben.
Sitzplatzvergabe bei Busreisen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass vorab ausgewiesene Sitzplätze nicht garantiert werden können und es in Ausnahmefällen zu Änderungen kommen kann.